Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

Die Statistik zeigt, dass Schaan einschliesslich Planken von den Inquisitionen und somit wohl auch von den Verdächtigungen weitaus am stärk- sten betroffen wurde. Hätte man die Hexenpro- zesse weitergeführt, wären Schaan und Planken sicher bald nicht nur bei den absoluten Zahlen, sondern auch bei den relativen an erster Stelle gestanden. An zweiter Stelle bei der relativen Häufigkeit der Inquisitionen findet sich Ruggell. Im Mittelfeld der Inquisitionsdichte lagen Vaduz, Triesenberg und Triesen. Unterdurchschnittlich war Mauren, stark unterdurchschnittlich Eschen vertreten. In Balzers, das bei den inquirierten Personen ebenfalls weit unterrepräsentiert war, kündigte sich nun bereits eine mögliche Einbeziehung in die Hexenprozesse an. Die Bewohner von Schellenberg' und Gamprin/Bendern blieben als einzige sogar von Inquisitionen verschont. DIE DENUNZIANTEN Eine statistische Auswertung jener Personen, die bei den hechtensteinischen Hexenverfolgungen als Denunzianten wirkten, erweist sich zunächst schon deshalb als problematisch, weil ihre Namen nicht lückenlos überliefert sind. Weiters bedeutet ihre Erwähnung nicht automatisch, dass die Verdächti- gungen eigentlich von ihnen stammten. In ähnli- cher Weise lässt sich nicht scharf zwischen Denun- zianten und einfachen Zeugen, die nur bestimmte Aussagen bestätigten, unterscheiden. Deshalb wur- den hier alle Personen berücksichtigt, die vor Ge- richt etwas über Hexerei aussagten, was andere Leute belastete. Manchmal bezog das Gericht übri- gens von sich aus bestimmte Aussagen auch auf Personen, über welche die Zeugen nicht einver- nommen worden waren. Den Angaben bei den Inquisitionen mass die Behörde sehr unterschiedliches Gewicht bei, wo- rauf bei der folgenden Statistik nicht eingegangen werden kann. Zeugenaussagen, die andere Leute entlasteten, sind nicht berücksichtigt. Auch hier besteht eine fliessende Grenze. Die Aussage Martin 
Schurtis über Michael Hilbi, Müller in Triesen, soll- te letzteren zum Beispiel ausdrücklich entlasten, wurde jedoch vom Gericht anders gewertet. Als einziger Parameter ist im folgenden ange- führt, über wieviele Personen ein Zeuge Angaben machte. Insgesamt - also in der Grafschaft Vaduz und in der Herrschaft Schellenberg - lassen sich 199 verschiedene Denunzianten feststellen, die sich mit 288 Aussagen jeweils auf eine bestimmte Per- son bezogen.501 Das ergibt einen Durchschnitt von 1,45 belastenden Aussagen pro Denunziant. 28,6 Prozent von ihnen (57 Personen) waren weiblichen Geschlechts. Ihr Anteil machte also nur ein Viertel bis ein Drittel aus. Frauen zählten überdies - mit Ausnahme von Magdalena Millerin aus Ruggell - nicht zu den Denunzianten, die mit ihren Aussagen eine hohe Zahl von Personen belasteten. Der Um- stand der geringen Präsenz von Frauen bei den Inquisitionen hängt zweifellos mit ihrer unterge- ordneten Stellung im gewöhnlichen Gerichtswesen zusammen. Hier kann schon vorweggenommen werden, dass dem quantitativen Übergewicht der Inquisitionen in der Grafschaft Vaduz gegenüber der Herrschaft Schellenberg auch eine höhere Intensität der Denunziationen entspricht. DIE DENUNZIANTEN AUS DER GRAFSCHAFT VADUZ Die nebenstehende Liste weist insgesamt 123 Per- sonen und 187 Denunziationen auf. Das ergibt ei- nen Durchschnitt von 1,52 Belastungen pro Per- son. 35 Personen (28,4 Prozent der Denunzianten) waren weiblichen Geschlechts. Die höchsten Einzelwerte an Denunziationen er- reichten: Thomas Walser aus Schaan (7), Ammann Georg Wolf (6), Ammann Kaspar Schreiber (5), 501) Bei verbreiteten Familiennamen lässt sieh nicht immer ent- scheiden, ob es sich bei gleichnamigen um identische Personen handelte, im Zweifelsfall wurden sie getrennt gewertet.) 112
	        

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