Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (95)

Der Schweizer Diplomat Minister Dr. Walter Stucky vertritt in den Verhand- lungen mit den Alliierten 1945/46 auch Liechten- stein Prinz Heinrich von Liech- tenstein (Mitte) wird im Dezember 1944 Geschäfts- träger in Bern; hier mit Ferdinand Nigg (links), Regierungssekretär, ab September 1945 Regie- rungschef-Stellvertreter, und mit Alexander Frick, Regierungschef ab Sep- tember 1945 bis 1962 Fürstin Gina von Liechten- stein mit dem am 14. Feb- ruar 1945 geborenen Erbprinzen, dem heutigen Fürsten Hans-Adam II. 
deutschen Guthaben in der Schweiz.17 Am Vortag rief das Eidgenössische Politische Departement (EPD) Regierungschef Hoop dringend nach Bern. Hoop nahm Dr. Vogt und Geschäftsträger Prinz Heinrich mit. Legationsrat Stucki informierte sie vertraulich über die alliierten Forderungen. Die Alliierten verlangten von Anfang an, dass Liechten- stein die selben Massnahmen wie die Schweiz treffe: Blockierung der deutschen Vermögen und Verhinderung von deren Verschieben und Verstek- ken war conditio sine qua non, unabdingbar für weitere alliierte Verhandlungen mit der Schweiz. Dieser - und auch Liechtenstein - ging es um drin- gend benötigte Zufuhr von Lebensmitteln und Kohle und um Aufhebung der «Schwarzen Listen». Die Liechtensteiner, welche Reaktionen des noch kämpfenden Deutschen Reiches fürchteten, frag- ten, was einträte, wenn Liechtenstein abseits der Regelungen bliebe. Minister Stucki erwiderte, «dass dann die Schweiz zur Aufgabe der Wirt- schaftsbeziehungen mit Liechtenstein gezwungen würde», was in kürzester Zeit die schwersten Ver- sorgungsfolgen hätte. Im Klartext: Der Zollvertrag würde suspendiert, Liechtenstein abgeschnürt, ohne Nahrungs- und Energieversorgung von aus- sen, und zwar über das Kriegsende hinaus. Die Liechtensteiner, Hoop, Vogt und Prinz Heinrich, kündigten ihre Antwort für den folgenden Tag an.18 Sogleich besprachen sie sich in Zürich mit dem Fürsten. Dieser äusserte Bedenken, dass Deutsch- land Repressalien gegen seinen Besitz ergreifen könnte, hiergegen könnte das schutzlose Liechten- stein sich nicht wehren. Der Fürst wünschte daher von den Alliierten eine Erklärung zu verlangen, in welcher sie sich zur Wiedergutmachung von Schä- den, welche Deutschland Liechtenstein eventuell zufügen würde, verpflichteten. Die Regierungsver- treter Hoop und Vogt hielten eine solche Verpflich- tung der Alliierten indes für ausgeschlossen. Es gab nichts anderes als einzulenken. Nach Diskussion mit dem Fürsten und Beschluss der Regierung wur- de in einer Note vom 16. Februar dem EPD mitge- teilt, dass Liechtenstein sich allen schweizerischen Vereinbarungen mit den Alliierten anschliesse. Prinz Heinrich hatte bei der Übergabe im Politi- 56
	        

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