FRAUENARBEIT IN LIECHTENSTEIN 1924 BIS 1939 KAUFFRAUEN / CLAUDIA HEEB-FLECK schaftsbetrieb der Familie J. scheinbar doch recht bescheidene Gewinne ab.393 Die unterschiedliche Stellung der ledigen Händle- rinnen J. und der verheirateten J.Q. kam bei der Verwaltung des mit dem Laden verdienten Geldes deutlich zum Ausdruck. Während J.Q. alle finan- ziellen Angelegenheiten des Ladens selbständig und ohne Einflussnahme des Ehemannes erledigte, verlangte der Vater der Geschwister J., dass seine Töchter ihm jeden Abend das eingenommene Geld ablieferten. Er machte dann die Endabrechnung, verwaltete die Kasse und zahlte seinen Töchtern einen Lohn aus.394 Auch bei Berücksichtigung der Jugend von R. (21 Jahre) und J.J. (17 Jahre) lässt sich diese Bevormundung durch den Vater letztlich nur mit dem patriarchalischen Rollenverständnis erklären; dies umso mehr, als J.J. mit einer abge- schlossenen Verkäuferinnenlehre und einem Buch- haltungskurs durchaus in der Lage gewesen wäre, das Geschäft auch in finanzieller Hinsicht selbstän- dig zu führen. Ein grosses Problem, das den - zumindest in klei- nen Läden - ohnehin geringen Verdienst der Kauf- leute in der Zwischenkriegszeit nochmals empfind- lich schmälerte, stellten die Einkäufe auf Kredit dar. Manche Kaufleute hatten riesige Ausstände zu beklagen, weil die Kundinnen nicht bar zahlten oder zahlen konnten.393 Nach R.J. nahm das An- schreibenlassen sowohl auf Seiten der Kundinnen als auch auf Seiten der Kaufleute extreme Formen an: Einerseits «gab [es] Leute, die im Land im La- den anschreiben Hessen, und von denen man ganz genau wusste, dass sie in der Schweiz einkaufen gingen, wo sie alles auf den hinterletzten Rappen bezahlen mussten».395 Wie ein Geschäftsmann in einem Leserbrief 1933 schrieb, war zudem das Einfordern der Schulden oder wenigstens einer An- zahlung häufig sehr schwierig, weil die Kundinnen dies als Ungehörigkeit empfanden und dement- sprechend reagierten: «Die Partei ist derart belei- digt, dass sie zur Strafe dafür ihm das Geschäft nicht mehr betritt. Das und nichts anderes ist das heutige Los des liechtensteinischen Geschäftsman- nes!»397 Andererseits nutzten gewisse Kaufleute die Geldknappheit ihrer Kundinnen aus und gaben im-mer
wieder Waren auf Kredit, um zum gegebenen Zeitpunkt für die Begleichung der Schulden ein Stück Land zu verlangen.398 381) LLA, 1938, RF/180, Nr. 52, Verordnung der Fürstlichen Regie- rung vom 11. Januar 1916 betreffend die Sonn- und Feiertagsruhe und den Ladenschluss im Gewerbebetriebe, abgeändert am 18. August 1938 (LGBI, 1938. Nr. 19). 382) Vgl. z.B.: LLA, 1924. HE/5281 / IAA, 1926, RE/5015, LLA, 1930, RF/7458. 383) LLA, 1939, RF/190, Nr. 165. Bekanntmachung vom 23. März 1939 / LLA, 1934, RF/145, Nr. 367, Sonn- und Feiertagsruhe im Ge- werbebetriebe. 384) LLA, 1939, RF/190, Nr. 165. Die Regierung wies das Sicher- heitskorps an, jede Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften «un- nachsichtlich» zur Anzeige zu bringen. 385) Vgl. z.B.: LLA. 1938. RF/184, Nr. 297. 386) Anhang, Interviews mit R. und J.J., mit J.Q. und mit J.K. 387) Zum folgenden Abschnitt vgl. Anhang, Interview mit J.Q. 388) Der 19 Uhr-Ladenschluss trat erst 1962 in Kraft. Versuche, ihn in der Zwischenkriegszeit einzuführen, wurden von der Gewerbe- genossenschaft, mit der Begründung abgelehnt, dass ja nicht einmal der geltende Ladenschluss eingehalten werde (LEA, 1939, RF/190, Nr. 165). 389) Anhang, Interview mit R. und J.J. 390) Die Interpretaüonsmöglichkeit, dass J.Q. und R. und J.J. den Laden früher schlössen als gesetzlich festgelegt, scheint in Zusam- menhang mit dem vorher Ausgeführten und der allgemein schwieri- gen Lage des Detailhandels eher abwegig. Eine Verwarnung der Regierung an den Lehrmeister J.J.'s wegen regelmässigen Über- tretens der l.adenschlussz.eiten zeigt, dass J.J. während ihrer Lehr- zeit sicherlich des öfteren über den offiziellen Ladenschluss hinaus im Laden stand (Vgl..- LLA. 1938, RF/184, Nr. 297). 391) Anhang, Interview mit H.B. 392) Anhang, Interview mit J.Q.. S. 119. 393) Anhang, Interview mit R. und J.J. 394) Anhang. Interview mit R. und J.J. und mit J.Q. 395) LVolksblatt, 1930, Nr. 19. «Die Geschäftslage in Liechtenstein (Einges.)» / LN, 1933, Nr. 19, «Geschäftskrisis (Eiliges.)». Für J.Q. war das Einkaufen auf Kredit seit der Umstellung auf Schweizerfranken kein allzu grosses Problem mehr. 396) Anhang. Interview mit R. und J.J., S. 123. In der Botschaft zur Volksabstimmung über das Warenhausgesetz wurde die Möglichkeit, auf Kredit einzukaufen, als Vorteil liechten- steinischer Geschäfte gegenüber schweizerischen Warenhäusern gepriesen. 397) LN. 1933, Nr. 19. «Geschäftskrisis (Einges.)». 398) Anhang, Interview mit R. und J.J. 85