FRAUENARBEIT IN LIECHTENSTEIN 1924 BIS 1939 KAUFFRAUEN / CLAUDIA HEEB-FLECK Über die Prozentzahlen von Frauen im Hausier- handel fehlen statistische Angaben weitgehend. Den allgegenwärtigen Klagen über das «Hausier- unwesen» nach zu schliessen, scheint die Zahl der Hausiererinnen insgesamt sehr gross gewesen zu sein.3-8 Da in den Regierungsakten regelmässig auch Hausierpatentgesuche von Frauen zu finden sind,329 dürfte es sich hier um eine nicht unerheb- liche Erwerbsquelle für Frauen gehandelt haben. Mit grösster Wahrscheinlichkeit trifft dies für das Unterland zu, denn in einer Quelle von 1936 über die Probleme des unterländischen Hausierhandels mit Landesprodukten werden zum ersten, und in den von mir untersuchten Quellen auch zum einzi- gen Mal, Händlerinnen explizit erwähnt.330 Diese überraschende Wahrnehmung von offizieller Seite her lässt sich wohl nur mit einer auffallend grossen Zahl von Hausiererinnen erklären, die vielleicht auch damit in Zusammenhang steht, dass hier - im Vergleich zum Oberland - die Beschäftigungsmög- lichkeiten, vor allem im industriellen Bereich, viel schlechter waren. ÖKONOMISCHE RAHMENBEDINGUNGEN Neben den ungünstigen strukturellen Verhältnissen des Detailhandels bestimmten vor allem zwei Ent- wicklungen die ökonomischen Rahmenbedingun- gen: während der gesamten Zwischenkriegszeit die Konkurrenz durch das Hausierwesen und ab den dreissiger Jahren zusätzlich die durch Waren- und Versandhäuser in der angrenzenden Schweiz. Ge- mäss Einschätzungen aus Handels- und Regie- rungskreisen waren diese beiden Probleme eine Folge des Zollvertrages und der damit verbunde- nen Eingliederung in den schweizerischen Wirt- schaftsraum.331 Immer wieder beklagte sich der Detailhandel über die «förmliche Überflutung» Liechtensteins durch schweizerische Hausiererinnen und vor allem Han- delsreisende, denen sich mit dem Zollvertrag in Liechtenstein ein neuer Absatzmarkt öffnete.332 Während der Hausierhandel, also «das Feilbieten von Waren im Umherziehen unter gleichzeitiger
Mitführung der Waren»333 auf kantonaler, respek- tive liechtensteinischer Ebene geregelt war, unter- 318) S. 77. 319) Der Grosshandel war in Liechtenstein kaum von Bedeutung (IG Beschäftigte, darunter nur eine Frau). Betriebszählung. 1929, Gewerbe, Tab. 2. 320) Betriebszählung, 1929, Gewerbe, Tab. 1 und 'lab. 2. Wie die geringe Zahl an kaufmännischen Angestellten zeigt, waren die meisten Klcinhandelsgeschäfte Familienbetriebe. Ich berücksich- tige darum in meinen Ausführungen zu diesem Kapitel nur Händle- rinnen (Betriebsleiterinnen, Inhaberinnen oder Pächterinnen) und klammere Verkäuferinnen aus. 321) Handelsinclex 1934, S. 155-166. 322) Anhang, Interview mit J.Q. Interessant ist in diesem Zusam- menhang, dass J.Q. ungeachtet der Tatsache, dass sie alleine den Laden führte, ihren Ehemann miteinbezog: «Später haben wir den Laden dann übernommen». 323) So führten denn auch nicht R. und J.J. die Verhandlungen mit Usego, sondern der Vater und der Bruder. 324) Anhang, Interview mit R. und J.J., S. 123, Hervorhebung von mir. 325) LLA, 1938, RF/179, Nr. 28, Mitteilung der Regierung an die Gewerbegenossenschaft. 326) LLA, 1937, RF/170, Nr. 210. Antwort der Regierung auf das Gesuch einer Witwe auf Konzessionsübertragung. 327) Handelsindex 1934, S. 153. LLA, 1936, RF/160, Nr. 195. Liste der Gewerbetreibenden Ende August 1935. 328) RBe 19301T. / Berichte der Wirtschaftskammer 1925f. 329) Vgl. z.B.: LLA. 1927, RE/8 / LLA, 1931, RF/117. Nr. 95 / LLA. 1933, RF/137, Nr. 350. 330) LLA, 1936, RF/163, Nr. 359, Protokoll über die Besprechung der Regierung mit Vertretern der Gewerbegenossenschaft vom 24. November 1936. 331) RBe 192411/ Mitteilungen der liecht. Handelskammer, 1938. S. 6f. Hier möchte ich anlügen, dass die Ausführlichkeit, mit der ich dieses Kapitel behandle, nicht nur mit der Quellenlage zusammenhängt, sondern auch damit, dass sich hier Charakteristisches des Kleinstaa- tes besonders deutlich zeigt. 332) LLA, 1924, RE/948, Schreiben der Regierung an die liechten- steinische Gesandtschaft in Bern, 21. 2. 1924. In den Quellen wurde häufig nicht klar zwischen Handelsreisenden und Hausiererinnen getrennt. Häufig wandten sich die Klagen allge- mein gegen das Überhandnehmen des Hausierwesens, womit auch, häufig sogar primär, der Handelsreisendenverkehr gemeint war. Darauf deuten auch Formulierungen wie «rote Hausierkarten» (Bericht der Wirtschaftskammer 1926, S. 26) oder «Flausierer (rote Karte)» (Bericht der Wirtschaftskammer 1925, S. 10) hin: Hausie- rerinnen mussten eine grüne Karte, Handelsreisende eine rote Karte lösen. 333) LLA, 1924, KB/2375 z.Zl. 958. 77