Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1995) (93)

FRAUENARBEIT IN LIECHTENSTEIN 1924 BIS 1939 / DIENST- MÄDCHEN UND SERVIERTÖCHTER / CLAUDIA HEEB-FLECK Arbeitswelt der Frauen ARBEITSVERHÄLTNISSE LIECHTENSTEINISCHER DIENSTMÄDCHEN UND SERVIERTÖCHTER STATUS DES DIENSTMÄDCHENS UND DER SERVIERTOCHTER Der Status von Dienstmädchen und Serviertöchtern wies grundsätzliche Gemeinsamkeiten auf: Sowohl Dienstmädchen als auch Serviertöchter lebten im Normalfall mit ihren Arbeitgeberinnen in Hausgemeinschaft,43 was für die Arbeitnehmerin meist grosse persönliche Abhängigkeit mit sich brachte. Ausdruck dieser Abhängigkeit war das familiale Dienstverhältnis: Dienstmädchen und Serviertöch- tern wurde meist nicht eigentlich der Status einer Arbeitnehmerin zugebilligt, sondern ihre Stellung entsprach eher der eines unmündigen Kindes. Die- ses spezielle Abhängigkeitsverhältnis drückt sich schon in der Berufsbezeichnung aus: Dienst7?zöd- chen, Serviertochter. Über das Abhängigkeitsver- hältnis hinaus verweisen diese familiären Bezeich- nungen auch auf das Provisorische, das diesen Berufen anhaftet.44 Eine konkrete Auswirkung des beschriebenen Ab- hängigkeitsverhältnisses zeigte sich in der Übertra- gung der erzieherischen Verantwortung für Sitt- lichkeit und Moral der jungen Frauen an die jewei- ligen Arbeitgeberinnen. Das erklärt, warum die liechtensteinische Wirtschaftskammer im Rechen- schaftsbericht 1925 ausdrücklich betont, dass sie darauf achte, Jugendliche und weibliches Dienst- personal nur an gute - im Sinne von sittlich und moralisch integre - Stellen zu vermitteln: «Bei Pla- zierung Jugendlicher wurden, so gut es möglich war, jeweils Informationen über den Leumund des Arbeitgebers eingeholt. Insbesondere wurden weibliche Dienstsuchende nur an Plätze (sie) unter- gebracht, die uns ausdrücklich als gut bezeichnet wurden.»45 Wenigstens auf dem Papier versuchten etliche Arbeitgeberinnen diesen Ansprüchen zu ge- nügen, indem sie in Stellenbeschreibungen an das Arbeitsamt betonten, dass «strenge Aufsicht zuge-sichert», 
auf «Moralität» geachtet und Zeit für den Kirchenbesuch eingeräumt werde.46 Die Forderung nach bestimmten Charaktereigen- schaften stellte die Gesellschaft aber vor allem ge- genüber den Dienstmädchen und Serviertöchtern selbst. Zeugnis davon geben die Inserate aus der damali- gen Zeit in den beiden liechtensteinischen Zeitun- gen: Gesucht wurden willige, treue Mädchen oder brave, verlässliche, anständige, reine Mädchen und Töchter.47 Während die Arbeitgeberinnen bei Dienstmädchen vor allem auf Gehorsam und Treue Wert legten, standen bei Serviertöchtern mehr Ver- lässlichkeit und Anstand im Zentrum. Beiden ge- meinsam war, dass die fachlichen Anforderungen gegenüber den charakterlichen in den Hintergrund traten.48 Dies um so mehr, als die von Frauen von klein auf erlernten und geübten haushälterischen Fähigkei- ten und Fertigkeiten im grossen und ganzen dem beruflichen Anforderungsprofil entsprachen, vor allem, wenn - wie sehr oft - der Tätigkeitsbereich 42) Vgl. z.B.: LVolksblatt, 1922, Nr. 83, Werbung für die Haushal- tungsschule der Schwestern von Gutenberg, Balzcrs. 43) Innerhalb dieser Hausgemeinschaft wurde zur Wahrung der Intimsphäre auf eine gewisse Distanz geachtet. Symbol dieser Distanz war z. B. die möglichst grosse räumliche Trennung der Unterkunft des Personals - sehr häufig eine kalte, dunkle Mansarde - von den Wohnräumen der Familie (Bochsler/Gisiger, S. 332). 44) Joris/Witzig, Frauengeschichte(n). S. 194, und Joris/Witzig. Die ewigen Töchter, S. 357. Dieses Sollbild wurde auch gelebt. Alle rund 170, in den Akten der Wirtschaftskammer erhaltenen Arbeitsbewerbungen für Dienst- mädchen-, Serviertöchter-, Köchinnen- und Küchenmädchen-Stellen wiesen die Bewerberinnen als ledige Frauen aus, zwei Drittel davon zwischen 15 und 23 Jahren alt (SF, Wirtschaftskammer, 1929 und 1930). 45) RB. 1925, Bericht der Wirtschaftskammer, S. 13. Die Vermittlung nur an «gute Stellen» sollte den Dienstbotinnen aber auch gewissen Schutz bieten, da sie ihren Arbeitgeberinnen in hohem Masse ausge- liefert waren. 46) LLA. 1929, SF Wirtschaftskammer, Nr. 116, Nr. 175 und Nr. 541. 47) Vgl. z.B. LVolksblatt, 1926, Nr. 50, Nr. 51 Vgl. auch: LLA, SF Wirtschaftskammer, 1929 und 1930. 48) Bochsler/Gisiger, S. 342. 23
	        

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