Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1995) (93)

Telegramm von Fürst Johann Q. an von Imhof, 13. November 1918: «Ihrer Bitte willfahrend enthebe Ich Sie in Gnaden vom Amte eines fürst- lichen Landesverwesers...» 
Pi'c Daten im dienstlichen Eingänge d.r mittete Typendiuckapparatcs ausgefer- tigten teiegramme bedeuten; l. den .Stinten des Ai:fgabeamtes, 2. die Auf- gabenummer.J. die Wortzahl (eventuell Hruehform), 4. den Monatstag und \P , . . • - \Sn"jt' tie Stande und »hüte der Aufgab.'.. ^^y<L^^/%^. Jg*^**-* J^,Vf^*^/j Dienstliche. Angäbet 
2, Telegramm 
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(W Ol laafgcgcbtr, c^^//l9l^Uli/?^•'J-''jfe r.Ullag. , / JZ.J /j / ' v ' > y J Jt ' 9 y 7~* II. eine distanzierte Haltung ein, sicher beeinflusst von den erhaltenen Berichten und den Ratschlägen der Hofkanzleibeamten, die ihrerseits Ritter von früheren Begegnungen her kannten und diesem wahrscheinlich ablehnend gegenüberstanden. Das Telegramm wurde unterschiedlich interpretiert. War es für die Gegner des Vollzugsausschusses der Ausdruck dafür, dass dessen Handlung nur zur Kenntnis genommmen, aber keineswegs gebilligt wurde, so sah die andere Seite in der Zustimmung zum Rücktritt von Imhofs auch eine Billigung ihres Vorgehens. Die Mitteilung aus Wien hatte eher Ver- wirrung denn Klärung gebracht. In der Folge wurden die Auseinandersetzungen intensiver und härter. Das «Volksblatt» warf dem Vollzugsaus- schuss vor, viele «Beziehungen mit der sogenann- ten <Bolschewiki-Nebenregierung> in Vaduz» zu unterhalten.65 Es warnte auch vor dem Programm der neuen Regierung, welches «um nicht gerade zu sagen ein bolschewistisches, so doch unbedingt ein sozialistisches werden» würde.66 Auch kirchliche Vertreter befassten sich mit den Vorgängen vom 7. November. Der Bischof von Chur schrieb am 12. November aus Anlass des 60. Regie- rungsjubiläums Johannes II. einen Hirtenbrief. Er definierte darin die Gesinnung, mit welcher die Gläubigen in Liechtenstein das Jubiläum begehen sollten.67 Unter anderem warnte der Bischof in die- sem Brief vor Undankbarkeit gegenüber dem Für- sten und erinnerte an die Pflichten gegenüber der 
gesetzmässigen Obrigkeit. Er zitierte Paulus (Rö- merbrief 13,3): «Jedermann unterwerfe sich der obrigkeitlichen Gewalt» und Matthäus (22,21): «Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist», und fügte an: «Jene Untertanen [!], welche für ihre gesetz- mässige Regierung nur Worte der Verkleinerung, des Tadels, des Spottes, der Verachtung haben, ver- fehlen sich schwer gegen die Christenpflicht.»68 Er äusserte weiter: «Hütet Euch vor denjenigen, welche die Welt bereden, es gebe keinen anderen Souverän, als das Volk ... Haltet fest an Eurem, von der göttlichen Vorsehung Euch gegebenen ange- stammten Fürsten und der von ihm bestellten oder anerkannten Regierung... Wer ohne Rechtstitel die Gewalt dem rechtmässigen Träger entreisst und sie an sich zieht, begeht Raub und Revolution.»69 Auch aus der Schweiz richteten drei liechtensteini- sche Geistliche einen öffentlichen Protest gegen den «brutalen Staatsstreich» vom 7. November. Sie forderten: «Für ein katholisches Volk muss Gottes Gebot gelten.»70 Der Protest endete mit dem Aufruf an das Volk (man beachte die Reihenfolge): «Treu zur Kirche, treu zu Fürst und Vaterland».71 Der Klerus, soweit er sich äusserte, stellte sich eindeu- tig gegen den Vollzugsausschuss.72 Inzwischen hatte die Veränderung in Liechtenstein auch im näheren Ausland Aufmerksamkeit hervor- gerufen und verschiedene Gerüchte in Umlauf ge- setzt. Es wurde z.B. kolportiert, Liechtenstein wer- 204
	        

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