Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1995) (93)

<Sd bilbete lief) fetjon bor bieten ^atjrftebnten im 55otf§munbe ba§ allgemein befännte ©bridimort: „£:er i^ürft loär fdjo reebt, aber b'9iafa finb nunt." %n biefem Sbricbmorte, beffen 33eretf)tignng öon feinem Siedjtenfteiner iemali beftritten lmtrbe, bat ber £?otf§munb bie tatiädjlidien fUtftänbe im Öanbe mit ibenigen Korten auf ba§ äreffenbfte gefenn= seidjnet. SDafj aber ein foldier Rnftanb bon alten yiedjtenfteiuern, meldte auf bie (Jure ibre§ Sanbc?, ibre§ SBoTfeS unb auf ifjre eigene balten unb ba3 £>ers am redeten ^terf tjaben, a(§ tief beid)ämeiib cinbfunben merben mufjte, braitdd nidit erft beloie« fen su merben unb barum mufde er, al§ bie Reit fle« {oinmen mar, geänbert »»erben; fein off, ba§ auf Gljre bält, lüirS feine Srfjanbe aud) nur eine Stuttbe länger tragen, al§ e§ mit6. ,,9cid)t§runrbig ift", faßt ®d)iffer, „bie Nation, bie nidjt ifjr ?ll(e§ fefet an ibre tlbre." 3m ©inbernebmen mit ?tfmen, meine Herren v2Ibgeorbneten, roirb nun bie Regierung mit allem 9r.ad}brucfe baran geben, bie 
9tafen, von Jenen obi- ges SpricfirDort faßt, grünblicb au^umecbfeln, ba- mit bem „tfirft" anpaffenb ein ^acb su errieten, roelcbeä gegen iebe§ Unroetter bellen Scbuft gemäbrt unb unter biefem 2)adje ein öau§ au bauen, roo feber Siecbtenfteiner ein trautet öeim finben foll unb roeldjei bermaltet werben rotrb. mie feine 33e= roobner äu ibrem allgemeinen 23obte e§ toünicben. £a§ 33erf)ättni§ aroifeben Trürft unb SSoIE fall fid) biel näber unb inniger geftalten, al§ e§ bi§ fet^t mar. 3Me SRauer, toelcbe bie beiben bislang ge= fdlieben bat, mufe fallen, bie bom Sanbtag gemäblte Regierung mirb mit allem Scadibrude barauf be= fiebert, al§ SGoIlsugSorgan be§ 3S?iIlen§ bom 
s-BoIf unb Sanbtag unmittelbar, mie e§ bei allen barla* mentarifd) regierten Staaten ber ??all ift, mit bem Staat§oberbaubte w berfebren unb in allen micb= tigen feiner Snbentfcbeibung bbliegenben ringele» genbeiten gebärt äu »erben. SSir braueben, fomeit e§ unfere eigenen Sanbeäangelegenbeiten betrifft, feine fQoffanslei mebr, in ber ein Sfdjecbe, ein ^einb unferer Nation, auf unfere SSerbältniffe entfrfjei» benben (Jinfluß ausübt. «Oberrheinische Nachrich- ten» vom 16. November 1918. Auszug aus der Rede Martin Ritters im Landtag am 12. November 1918 
ganzen zivilisierten Welt auf dem Vormarsch sei und auch in Liechtenstein der überwiegende Teil der Bevölkerung eine «Nationalisierung der Regie- rung» wünsche.52 Der Landtag habe Imhof das Ver- trauensvotum erteilt und entsprechend dem Wunsch des demissionierenden Herrn Regierungs- chef einen Vollzugsausschuss als provisorische Re- gierung bestimmt. Stolz wurde vermerkt, dass die erste provisorische Regierung Liechtensteins nur aus einheimischen Bürgern bestehe.53 Die Bevölke- rung wurde zur Ruhe und zu Vertrauen in die neue Regierung aufgefordert. Der Fürst, so betonten die «Oberrheinischen Nachrichten» ausdrücklich, blei- be weiterhin Staatsoberhaupt eines demokratisch regierten Landes. Als Programm für die weitere Entwicklung wurde angekündigt, dass «Verfassung und Gesetze mit der Zeit demokratisch umgestal- tet» werden sollten.54 Als erste und wichtigste Auf- gaben der Regierung wurden die Organisation des Grenzschutzes gegenüber Vorarlberg und die Le- bensmittelversorgung genannt. Die Standpunkte waren also bezogen und wurden vorerst nicht mehr aufgegeben oder wesentlich verändert. Die provisorische Regierung begann gleich am 7. November tätig zu werden, ohne eine Bestäti- gung von Wien aus abzuwarten. Martin Ritter rich- tete als Vorsitzender des Vollzugsausschusses je ein Telegramm an den Vorarlberger Landesrat in Bre- genz und an den Schweizerischen Bundesrat in Bern. Er teilte den angesprochenen Behörden mit, dass der fürstliche Landesverweser zurückgetreten sei und ein vom Landtag gewählter Vollzugsaus- schuss die Regierungsgewalt übernommen habe.55 Der Vorarlberger Landespräsident Dr. Otto Ender begrüsste am nächsten Tag ebenfalls per Tele- gramm die neue Regierung des Nachbarlandes und ihren Vorsitzenden.56 Diese Äusserung kann man einer Defacto-Anerkennung durch Vorarlberg gleichsetzen. Von Bern aus erfolgte keine Reaktion auf die Mitteilung aus Vaduz vom 7. November. Am 12. November wurde der Landtag zu einer neuerlichen Sitzung einberufen. Den Vorsitz führte Friedrich Walser. Der Zuschauerraum war dicht besetzt. Aus Anlass des 60jährigen Regierungs- 202
	        

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