Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1995) (93)

Martin Ritter (1872-1947) Vorsitzender des provisori- schen Vollzugsausschusses vom 7. November 1918 bis 7. Dezember 1918 
Martin Ritter früher «als etwas rüder Mann und hatte schon wiederholt gerichtliche Anstände».lh In der Maur sprach sich entschieden gegen eine eventuelle Anstellung Ritters, der sich auch schon 1898 vergebens um eine Stelle beworben hatte, als Landrichter in Vaduz aus. Die Hofkanzlei sah sich mit In der Maur «in völliger Übereinstimmung» und entschied sich für eine «ablehnende Verab- schiedung des Ansuchens» Ritters.17 1905 eröffnete Ritter eine eigene Advokatur in Innsbruck und nahm deswegen die österreichische Staatsbürgerschaft an. Auf die liechtensteinische Staatsbürgerschaft verzichtete er für sich, seine Gattin und seine Kinder.18 1917 stellte sich heraus, dass die Kinder Ritters weder das liechtensteini- sche noch das österreichische Staatsbürgerrecht besassen. Erst nach längerem Bemühen, unter Ein- satz seiner Beziehungen zu Mitgliedern der fürst- lichen Familie19 und gegen den Willen Imhofs ge- lang es Martin Ritter, zusammen mit seiner Familie wieder in das Bürgerrecht der Gemeinde Mauren aufgenommen zu werden. Am 21. Oktober 1917 teilte der Ortsvorsteher von Mauren der Regierung mit, dass laut Beschluss der Gemeindeversamm- lung Martin Ritter und seine Familie20 «sozusagen einstimmig» in den Gemeindeverband aufgenom- men worden seien.21 Ein weiteres Gesuch Ritters vom 20. Dezember 1917 um Aufnahme «in die Dienste des Fürsten und des Landes»22 wurde auf Anraten Imhofs abge- wiesen.23 Ritter stellte in einem Brief an den Für- sten fest, der wirkliche Grund, warum er die Stelle nicht bekommen habe, sei seine liechtensteinische Nationalität.24 Er beklagte sich über die «bittere Erfahrung», die er und andere Liechtensteiner in diesem Zusammenhang machen müssten. Die rus- sische Aussage «Der Himmel ist hoch und der Zar weit» gelte auch für die Zustände in Liechtenstein, allerdings mit dem Unterschied, dass die Schran- ken nicht von Landsleuten, sondern von Fremden aufgerichtet würden.25 Ritter äusserte weiter, dass dies grosse Missstimmung im Land erzeuge und den dynastischen Interessen des Durchlauchten LIauses von und zu Liechtenstein gewiss nicht zu- träglich sei. Das Selbstbewusstsein sei in Liechten- 194
	        

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