Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1995) (93)

manchmal ja nur einmal im Monat heim, je nach- dem, wo sie arbeiteten. Wenn die Betriebe grösser waren, also Vieh hatten, dann mussten die Männer daheimbleiben.»460 Doch gab es auch etliche soge- nannte «Nebenerwerbsbetriebe» mit Grossvieh, das während der Abwesenheit der Männer von Frauen versorgt wurde.461 Auch Witwen, die einen Betrieb leiteten und in den Akten als Vieheigen- tümerinnen, als Viehverkäuferinnen oder im Zu- sammenhang mit Zuchtstierschauen auftraten, werden wohl häufig die mit dem Grossvieh verbun- denen Fütterungs- und Stallarbeiten selber über- nommen haben.462 Haushaltarbeiten hingegen - also Kochen, Verarbeitung und Aufbewahrung von Nahrungsmitteln, Waschen, Bügeln, Nähen, Flik- ken und Putzen - verrichteten nur Frauen. Das- selbe galt - allerdings weniger ausschliesslich - für den bäuerlichen Garten, in dem Gemüse, Salat und Blumen für den Eigenbedarf gepflanzt wurde. Es zeigt sich, dass Frauen «wenn Not am Mann war» die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung durchbrachen und auch Männerarbeiten übernah- men. «Wenn Not an der Frau war», mussten jedoch andere Frauen einspringen, da wegen der gesell- schaftlichen Minderbewertung der «Weiberarbeit» einem Mann die Übernahme van Haushaltarbeiten wie Waschen oder Bügeln nicht zugemutet werden konnte. Wie lange der Arbeitstag der Bäuerin war und wie- viel Zeit die Bäuerin für die jeweiligen Arbeiten aufwendete, hing von der Jahreszeit und der Grösse des Bauernbetriebes ab. Bei Arbeitsspitzen auf dem Feld - zum Beispiel bei der Heuernte - versuchten Bäuerinnen und Bau- erntöchter die Haushaltarbeiten auf das Notwen- digste zu reduzieren. Da sich viele Arbeiten aber nicht oder nur kurzfristig aufschieben Hessen, kam es in solchen Zeiten häufig zu extremen Arbeits- belastungen. Bei WS. arbeiteten die Frauen an diesen Tagen darum häufig bis um 23 oder 24 Uhr, da sie nach der Feldarbeit noch waschen, bügeln und flicken mussten.463 Vor allem in «Nebenerwerbsbetrieben», in denen Frauen den Hauptteil der landwirtschaftlichen Ar-beit 
leisteten, wird es wohl häufiger zu diesen kurz- fristig extremen Arbeitsbelastungen durch Haus- und Feldarbeit gekommen sein.464 In grösseren Betrieben lag das Schwergewicht der Arbeit der Bäuerin im Haushalt und auf dem Hof. Bei J.K. verrichteten sie selbst und eine Magd die Haushaltarbeit und fütterten die Hühner, Schweine und Kaninchen. Für die Feldarbeit wurden vor al- lem weibliche Hilfskräfte und Verwandte beigezo- gen: Neben einer Frau aus einem benachbarten Dorf, die fast täglich bei der Familie K. auf dem Feld arbeitete, halfen die Stiefmutter und die Schwester von K. auf dem Feld und zum Beispiel auch beim Fleisch-Einmachen mit. Während der Arbeitsspitzen beschäftigte die Familie K. zusätz- lich noch Nachbarsfrauen, die sich so ein paar Franken dazuverdienen konnten: «Neben uns war eine Frau, die zwei Buben hatte und die Buben gin- gen arbeiten. Sie hatten keine eigene Landwirt- schaft. Sie ist gern zu uns helfen gekommen. Auf der anderen Seite war auch eine Frau, der der Mann gestorben ist und die zwei Mädchen hatte, die auch arbeiten gingen. Die ist auch gern zu uns gekommen.»465 Trotz dieser Entlastung bei der Feldarbeit blieb die durchschnittliche Arbeitsbela- stung von J.K. enorm, ja steigerte sich mit der Ver- grösserung des landwirtschaftlichen Betriebes und der Gerberei, denn sie musste für alle kochen und die Wäsche machen. Ihr Arbeitstag begann um sechs Uhr morgens und endete um 22 Uhr; Pausen nahmen darin nur geringen Raum ein.466 Der Arbeitstag war für die Bäuerin wie auch für den Bauern sehr lang. Die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung bescherte nach Werner jedoch dem Bauern wenigstens im Winter oftmals einen kürze- ren Arbeitstag als der Bäuerin, da er nach Arbeits- schluss im Betrieb Feierabend machen konnte, währenddem auf die Bäuerin noch «Haushalt- und Mutterpflichten» warteten.467 Dem weiblichen Arbeitsbereich «Erziehung» wid- meten Bäuerinnen in der Zwischenkriegszeit noch weit weniger Aufmerksamkeit, als es dem in der «Landwirtschaftlichen Beilage» und der Beilage 100
	        

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