Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1994) (92)

dem Tod Pfiffners suchte 1826 sein Stiefsohn Franz Jenny um die Jägerstelle an. Jenny erhielt den Jägerdienst, vom gewöhnlichen Jägergehalt von 212 Gulden wurden aber 24 Gulden an seine Mut- ter als Pension ausbezahlt. Nach dem Tod Jennys wurde 1838 ein Enkel von Andreas Hartmann als Waidjunge eingestellt.70 In ähnlicher Weise ging 1801 der Hauptzolleinneh- merdienst an die Tochter des verstorbenen Haupt- zollers Karl Wolf über. Maria Anna Wolf wurde der Dienst ihres Vaters unter der Bedingung verliehen, dass sie innerhalb eines halben Jahres ein für die- sen Dienst geeignetes Individuum heiratete. Als sie darauf Johann Goldner ehelichte, musste zunächst die Einwilligung der Hofkanzlei eingeholt werden, worauf Goldner den Flauptzolleinnehmerdienst er- hielt.71 Als 1824 der Schlossküfer Johann Baptist Quaderer starb, hinterliess er eine Witwe und 4 unmündige Kinder. Bei der Wiederbesetzung der Stelle bewar- ben sich drei qualifizierte Küfer um die Stelle, doch erhielt die Witwe Kreszenzia Quaderer den Vorzug. Landvogt Schuppler hatte die Witwe mit folgender Begründung zur Anstellung empfohlen: «Werden die Dienstjahre des Verstorbenen mit Berücksichti- gung des Umstandes, dass die Witwe mit Hülfe ei- nes guten Gesellen dem Dienste im ganzen Um- fange gewachsen wäre, gewürdiget, und zugleich erwogen, dass die Renten dann auch von einem Gnadengehalt für die Witwe und einem etwaigen Erziehungsbeitrage für die Kinder befreit bleiben, dann könnte der bittstellenden Witwe der Vorzug (. . .) gegeben werden.»72 Diese Beispiele machen deutlich, dass diese Dienst- stellen eine willkommene Nebenbeschäftigung bo- ten und unter den einheimischen Bauern als er- strebenswert galten. Die Weiterverleihung eines Dienstes innerhalb einer Familie entband den Dienstherrn einerseits von der moralischen Ver- pflichtung, einem alten Diener oder dessen Witwe einen Unterstützungsbeitrag zu gewähren, ande- rerseits stellte eine solche Weitergabe des Dienstes für den betreffenden Diener auch eine Verpflich- tung dar, die Aufgaben im Interesse seiner Familie ordentlich zu erfüllen. 
70) Tschugmell, Beamte, S. 55. - LLA RB Fasz. B 3 div. Akten. 71) ebda. 72) Schuppler an HK am 9. Juni 1824. LLA RB Fasz. B 3. Die Beschaffung neuer Staatseinnahmen war eines der zentralen Ziele der absolutistischen Refor- men zwischen 1806 und 1810. Dies wurde mit verschiedenen neuen Gesetzen und Verordnun- gen angestrebt. Im Bild die Steuerverordnung vom 22. April 1807, die Papier- stempelverordnung vom 20. März 1809 und die Verordnung über die Ein- führung neuer Stempel- zeichen vom 27. August 1852 82
	        

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