Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1994) (92)

ren, ähnlichen Bewegungen, ist ein weiterer wich- tiger Aspekt des Wandels. Schliesslich wäre auch interessant, die Entwick- lung im Rheintal mit den Veränderungen in den eidgenössischen Territorien, in der Nordostschweiz und im bündnerischen Gebiet zu vergleichen. Zu diesem weitläufigen Thema nur ein einziger Hin- weis: Erstaunlicherweise verläuft der Prozess, was den Adel bzw. die «Adelslandschaft» und das Herr- schaftsgefüge angeht, im eidgenössischen und nordostschweizerischen Gebiet durchaus ähnlich. Auch hier findet ein starker Konzentrationsprozess statt, in welchem die «Kleinen» keine Chance ha- ben, im eidgenössischen Raum auch gegen die städtischen Kommunen nicht; hier kommt es eben- falls zu charakteristischen Veränderungen der Herrschaftsausübung und adliger Lebensformen.127 Mit einer gewissen zeitlichen Verschiebung ist hier genauso der landesherrliche Zugriff eine entschei- dende Grösse; im eidgenössischen Gebiet haben von der landesherrlichen Verdrängungspolitik dann freilich zuletzt die Reichsstädte Zürich und Bern profitiert. Was das Fehlen solcher Städte be- deutet, zeigt sich klar daran, dass in der Nordost- schweiz die Toggenburger zu Beginn des 15. Jahr- hunderts erfolgreich im Begriffe waren, ein fürst- liches Territorium einzurichten. 
ZUM SCHLUSS: PERSPEKTIVEN Die Vereinbarung vom 3. Mai 1342 spiegelt nicht mehr als eine Episode in der Geschichte der Grafen von Werdenberg-Sargans. Die Umstände ihrer Ent- stehung und die Abfolge der Ereignisse konnten bisher und können wohl auch in Zukunft nicht rest- los geklärt werden. Die dahinter zu vermutenden Auseinandersetzungen zwischen Rudolf und Hart- mann von Werdenberg-Sargans erhalten ihr be- sonderes Gewicht dadurch, dass unter den politi- schen Umständen der Folgezeit eine Herrschaft Vaduz entstand, die zwar wie die Herrschaft Sar- gans schon im beginnenden 15. Jahrhundert in an- dere Hände überging, aber doch wenigstens eine herrschaftliche Kontinuität in die Neuzeit hinein bewahrte. Bei der Teilung handelt es sich allerdings weder um die vermeintliche «Staatsgründung» noch um eine weitere Strophe im traditionellen Lied vom unaufhaltsamen Zerfall des alten Adels. Die Be- schäftigung mit den Vorgängen um Vaduz und die Werdenberger im 14. Jahrhundert führt zur Ein- sicht, dass gegenüber der bisherigen Forschung dringend neue Sehweisen nötig sind. Sicher wäre es, zum ersten, notwendig und aus- sichtsreich, die Geschichte der Werdenberger in all ihren Dimensionen neu zu erforschen, im übrigen trotz Krüger auch in ihren besitzgeschichtlich-ge- nealogischen Details. Lohnend kann dies aber nur sein, wenn die ganze Adelsgruppe der Montforter und Werdenberger, zusätzlich aber auch weitere Geschlechter aus dem verwandtschaftlichen Um- feld zwischen Rätien und Oberschwaben gleichzei- tig ins Blickfeld rücken, ihr eng verhängtes sozia- les, wirtschaftliches und politisches Schicksal ver- gleichend geklärt wird. Zum politischen Raum, in dem sich dieser Adel bewegt, gehören übrigens auch die Bischöfe von Konstanz und von Chur. Bei allem müsste trotz der (zumindest im 14. Jahrhun- dert) kärglichen Überlieferung viel gezielter ver- sucht werden, auch den inneren Aufbau, die Praxis der Herrschaftsausübung und das Leben der Herr- schaftsleute selber besser zu erfassen. Es ist sicher, dass für das 15. Jahrhundert die Informationen 32
	        

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