Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1994) (92)

GRAF HARTMANN SOL ZE TA1L WERDEN VADUTZ ROGER SABLONIER Jahr 1361 oder 1362, angeblich als er von einem Besuch beim Herzog von Mailand zurückkehrte und im Veltlin von Räubern überfallen und getötet wurde.77 Das Ausscheiden des letzten Vazers und die Verhei- ratung der beiden Töchter Kunigunde und Ursula von Vaz mit den Häusern Toggenburg und Werden- berg hinterliess mindestens drei Gewinner: Fried- rich von Toggenburg und Rudolf von Werdenberg konnten den Besitz ihrer eigenen Häuser mehren und erschlossen sich neue Einkünftequellen. Für beide bedeutete das Erbe ein wichtiger Schritt im Wettlauf des Hochadels, seine Herrschaften weiter auszubauen. Der Bischof von Chur konnte die Le- hen neu vergeben, wobei umstrittener Besitz nach Donats Tod von den Vazer Erben noch weniger nachgewiesen werden konnte und so dem Bistum unangefochten verblieb.78 Rudolf IV. von Werden- berg-Sargans konzentrierte sich nach der Verheira- tung stark auf die Verwaltung des vazischen Erbes. Dies legen jedenfalls die überlieferten Urkunden nahe, in denen er auftritt, und am 1. November 1339 nannte er sich anlässlich eines Gütertausches mit dem Kloster Churwalden 
sogar herre ze Vatze, was klar verdeutlicht, wie wichtig ihm seine neue Stellung innerhalb des rätischen Adels war.7y Was hat das alles mit dem Inhalt der Urkunde von 1342 zu tun? Die Vazer Erbschaft bildete zweifellos eine wichtige Voraussetzung für die Güterausschei- dung unter den Brüdern Rudolf und Hartmann. Hatte nicht erst das grosse Erbe eine Teilung über- haupt möglich gemacht? Dass bei deren konkreter Durchführung Streit entstand und ganz verschiede- ne familiäre und politische Interessen mit ins Spiel kamen, ist nur natürlich. Vielleicht war es im Ganzen auch von Bedeutung, dass die Abtrennung von Vaduz und anderen Gütern von Sargans letzt- lich den politischen Interessen der Churer Bischöfe und der Herrschaft Österreich diente, weil sie den Vazer Erben Rudolf von Werdenberg-Sargans nicht zu mächtig werden Hess. Ob solche sozusagen «geometrische» Argumentationen dem zeitgenössi- schen Verständnis von Territorialpolitik gerecht werden, scheint mir allerdings fraglich. 
Ist am Ende alles sehr viel einfacher? Unter der Voraussetzung, dass Rudolf II. von Werdenberg- Sargans - entgegen Krüger - nur einen einzigen Sohn Rudolf hinterliess und Hartmann einer zwei- ten Ehe (vermutlich mit einer Aspermonterin) ent- stammte, dann wäre eine ganz andere, bisher mei- nes Wissens noch nicht diskutierte Lösung des Pro- blems denkbar: Rudolf hielt sich zusammen mit Heinrich zunächst vorwiegend in Oberschwaben auf, und er dürfte wahrscheinlich mehrmals als Söldnerhauptmann in König Ludwigs und anderen Diensten in Italien gewesen sein. Hat Hartmann unterdessen - und wenigstens zeitweise mit Erfolg - die Burg Sargans und das Zugehörige für sich be- ansprucht (was auch seine Nennung an erster Stel- le in den einschlägigen Urkunden erklären würde)? Ist Rudolf dann mit der Anbahnung oder dem Voll- zug der Vazer Ehe recht eigentlich «zurückge- kehrt», und hat dies - unter dem bestimmenden Einfluss der reichen und selbstbewussten Erbin Ur- sula von Vaz - zu entsprechenden Problemen ge- führt? Diese Erklärungsvariante für die Vorgänge der Jahre 1337 bis 1342 muss unter Einbezug der 71) UB St. Gallen-Süd 2, Nr. 1380. 72) LUB 1/1, Nr. 104, S. 215/16. 731 LUB 1/1, Nr. 99, S. 198-203. 74) RU, Nr. 22; Muraro, Vaz, S. 86/87; Clavadetscher/Meyer, Burgen- buch, S. 105/06; Krüger, S. 301/02. 75) UB St. Gallen-Süd 2, Nrn. 1390-1393. 76) RU, Nrn. 22, 33, 46, 49; Thoramen, Urkunden 1, Nr. 732. 77) Thommen, Urkunden 1, Nr. 732: Eine allerdings verdächtige und vom 7. Juli 1365 datierte Urkunde erwähnt Rudolf IV. noch als Vogt, der in Balzers dem offenen Gericht vorstand und der angeblich den Verkauf der Burg Alt-Süns im Domleschg durch seine Frau und sei- nen Sohn Johann an ihre Verwandten, die Vögte Ulrich von Matsch, besiegelte. Überdies müsste es sich eher um eine Verpfändung ge- handelt haben, denn im 15. Jahrhundert befand sich diese Burg wieder im Besitz eines Werdenberg-Sargansers. Vgl. Krüger, S. 310; Clavadetscher/Meyer, Burgenbuch, S. 119-121; Ladurner, Vögte von Matsch, S. 177. 78) Vgl. etwa UB St. Gallen-Süd 2, Nrn. 1392/1393: Am 8. Dez. 1338 verzichten Ursula und Rudolf auf die Pfänder, welche vom Bistum an Donat von Vaz versetzt worden waren. Ebenso verzichten sie bei der Verleihung der bischöflichen Güter auf den Turm Spinöl in Chur und die dazugehörige Hofstatt. 79) UB St. Gallen-Süd 2, Nr. 1401. 19
	        

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