Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1994) (92)

GRAF HARTMANN SOL ZE TAIL WERDEN VADUTZ ROGER SABLONIER von Wildenberg.17 Zum andern besass wohl Al- brecht von Heiligenberg - angeblich erst 1365 im Alter von über 80 Jahren gestorben - durch seine Karriere am ehesten das Prestige, sozusagen als Familienoberhaupt der Werdenberger eine Rege- lung durchzusetzen und künftigen Konflikten zu- vorzukommen. Seine Stellung war sehr beachtlich: Im Mai 1331 beispielsweise urkundete er als Reichslandvogt der drei Waldstätte Uri, Schwyz und Unterwaiden.18 Kaiser Ludwig verpfändete ihm auch verschiedene Vogteien, so 1332 im Raum St. Gallen und 1347 im Rheintal.19 Die Grafen von Werdenberg-Heiligenberg waren ausserdem seit Ende des 13. Jahrhunderts Inhaber der Vogtei über das Benediktinerkloster Disentis. Wahrscheinlich besass Albrecht I. - von den Äbten zeitweise be- stritten - auch die Schirmvogtei über die Reichsab- tei Salem. Der Nachfolger Kaiser Ludwigs, König Karl IV., verlieh ihm 1347 die Nutzung der Vogtei Salem in den Grenzen seiner Grafschaft.20 Zeitwei- se stand diese Schirmvogtei in engem Zusammen- hang mit dem Amt des Landvogtes in Oberschwa- ben, und als solcher urkundete Albrecht I. schon 1326.21 Auch Heinrich III. von Werdenberg-Sar- gans, der Bruder von Hartmann und Rudolf, war nach 1325 mehrmals als Landvogt von Oberschwa- ben ebenso wie als Schirmvogt von Salem in Er- scheinung getreten. Vielleicht teilten die beiden Fa- milienzweige diese Ämter unter sich auf. Bis zum Tod von Kaiser Ludwig 1347 kassierten der Graf und sein Sohn Albrecht II.22 jedenfalls grosse Geld- summen für ihre kaiserlichen Dienste. Wenn die Grafen von Werdenberg-Heiligenberg durchwegs als «habsburgische Parteigänger» gel- ten, so muss dies in bezug sowohl auf die politische Stellung wie auf die Auswirkungen stark differen- ziert werden. Tatsächlich stand Graf Albrecht I. von Werdenberg-Heiligenberg oft auch in habsbur- gischen Diensten. So besass er 1327 den Berg Am- den als habsburgisches Pfand (in der Urkunde nannte er 
sich Lantvogt des Roemschen riches umbe den Bodemse23), weiter quittierte er im De- zember 1342 Herzog Abbrecht II. von Habsburg 100 Mark Silber, 1343 kassierte er erneut insge- samt 400 Mark und 1346 hatte er gegenüber dem 
Herzog noch Forderungen von 500 Mark ausste- hend. 1351 schlössen Vater und Sohn Albrecht von Werdenberg-Heiligenberg mit dem Herzog einen Burgöffnungsvertrag.24 Albrecht I. von Werdenberg-Heiligenberg konnte aufgrund seiner Stellung durchaus als familiärer und, zusammen mit dem Bischof, als regionaler Friedensgarant auftreten. Wurde 1342 Hartmann von Albrecht und vom Bischof in die Schranken ge- wiesen? Was für Ansprüche hatte er erhoben bzw. zu verteidigen? Gehört es in den selben Zusam- menhang, wenn in ganz unüblicher Weise Rudolf, der angeblich jüngere der beiden Brüder, vor dem älteren mit der reichen Erbin von Vaz verheiratet wurde? Hartmann hatte bereits am 10. August 1337 durch natürliche liebe und sünderliche frünt- schaft [. . .] mit bedachtem muote und mit Rat sei- ner fründe seinem Bruder Rudolf Burg und Stadt Sargans mit allen dazugehörigen Leuten, Gütern und Rechten übergeben.25 Dem Wortlaut zufolge geschah der Verzicht auf den Familienstammsitz nicht ganz freiwillig oder zumindest nicht ohne ge- bührende Entschädigung. Auch die Verknüpfung 14) UB St. Gallen-Süd 2, Nr. 1210 (21. März 1322); Thommen. Urkunden 1. Nr. 292. 15) UB St. Gallen-Süd 2, Nr. 1390. 16) Vgl. UB St. Gallen-Süd 2, Nr. 1256 (21. Juli 1325). 17) Vgl. dazu Clavadetscher/Meyer, Burgenbuch, S. 64, 82 u. 188. 18) UBZ 11, Nr. 4375. Zu Rolle und Aufgaben des Reichslandvogtes vgl. Meyer, Vervvaltungsorganisation, S. 14-16. 19) Meyer, Vervvaltungsorganisation, S. 7/8. 20) Rösener, Salem, S. 74; Krüger, S. 171/73. 21) Meyer, Verwaltungsorganisation, S. 11. 22) Vater und Sohn Albrecht urkundeten seit Ende der 30er Jahre vereinzelt mit «der Alte», bzw. «der Junge», und später taten dies die nachkommenden Brüder Albrecht III. und IV. ebenso, was im einzelnen eine Nachprüfung der genauen Identität des jeweils auf- tretenden Albrechts von Werdenberg-Heiligenberg unbedingt er- fordert. 23) Thommen, Urkunden 1, Nr. 336 (2. Febr. 1327). 24) Krüger, S. 171 u. 174/75. 25) LUB 1/5, Nr. 430, S. 578-580; RU, Nr. 18. Der Terminus «fründe» bezieht sich auf Fehdehelfer und/oder auf Verwandte weiblicherseits. 9
	        

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