Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1992) (91)

Besprechungen wieder hergestellt werden, bis eine Vereinbarung zwischen den beiden Parteien getrof- fen werden konnte. Schliesslich einigte man sich, im Herbst die Wahlen fortzusetzen bzw. abzu- schliessen, wobei dem Unterland die Wahl von fünf Abgeordneten garantiert wurde. Am 18. Oktober 1877 wurden dann die im Frühjahr abgebrochenen Landtagswahlen fortgesetzt und auch zum Ab- schluss gebracht. Das Unterland erhielt dabei die versprochenen fünf Mandate, und an Stelle des im Sommer ausgetretenen Landrichters Markus Kess- ler137 wurde Dr. Rudolf Schädler in den Landtag ge- wählt. Somit schienen im Lande wieder normale Verhält- nisse eingekehrt zu sein. Doch es traten neue Kom- plikationen auf, die die erreichte Befriedung ernst- haft wieder zu gefährden drohten. Die drei am 30. April gewählten Abgeordneten Dr. Wilhelm Schlegel, Christoph Wanger und Johann Schlegel legten ihre Mandate nieder und blieben der Eröff- nungssitzung vom 22. November fern. Sie wurden daher aufgefordert, ihre Ablehnung der Wahl bin- nen drei Tagen schriftlich zu begründen. Die Wahl des Landtagsbüros wurde daher auf die nächste Sitzung vom 27. November verschoben. Das in der «Liechtenst. Wochenzeitung»138 veröffentlichte Pro- tokoll über die Landtagssitzung vom 27. November 1877 hält dazu vielsagend fest: «Nach Verlesung und Genehmigung des Protokolls wurde ein an das Landtagspräsidium gerichtetes Schreiben mitge- teilt, in welchem die Herren Dr. Schlegel, Joh. Schlegel und Chr. Wanger ihre Mandatsniederle- gung zu begründen suchen. Nach kurzer Debatte beschloss der Landtag, hierüber zur Tagesordnung überzugehen und sofort drei Ersatzmänner zur Stellvertretung in den Landtag einzuberufen.» Die- ser Antrag war vom Alterspräsidenten Pfarrer Jos. Erni gestellt und einstimmig angenommen wor- den.139 Über den Inhalt des Schreibens der drei ausgetretenen Abgeordneten wurde in der Öffent- lichkeit nie Näheres bekannt. Das Schreiben ist auch in den vom Landesarchiv verwahrten Akten von Landtag und Regierung nicht mehr vorhan- den,140 doch hat uns der Zufall eine Abschrift davon erhalten.141 
Das Schreiben Dr. Schlegels und seiner beiden Mit- streiter trifft Feststellungen und wirft Fragen auf, die nicht einfach unter den Tisch hätten gewischt werden dürfen. Die Hauptaussage des Schreibens besteht darin, dass der Wahl vom 18. Oktober jeg- liche Rechtmässigkeit abgesprochen und damit auch die Legalität des ganzen Landtages nicht an- erkannt wird. Zur Untermauerung dieser Aussage werden die §§ 93, 92, 73, 87, 79 und 86 der Ver- fassung angeführt. Doch sollen hier die wichtigsten Passagen des Schreibens wörtlich wiedergegeben werden: . . 
. denn wir vermögen in den Mitgliedern der . . . Versammlung eine gesetzlich berufene und konstituierte Abgeordneten-Kammer mit Nichten zu erblicken. Der Wahlakt vom 18. Oktober ist kei- neswegs in legaler Weise vollzogen worden und es konnten deshalb auch keine giltigen Wahlen zum Landtage aus demselben hervorgehen . . . Das ist keine Wahl des Volkes, das ist eine Wahl der Clique, als deren Repräsentanten wir die gegen- wärtig zum Landtag berufenen Abgeordneten be- trachten müssen. Diesen Herren bemerken wir un- umwunden, dass wir sie als legale Vertreter des Landes und als Abgeordnete des Volkes nicht aner- kennen und dass wir uns nicht einmal berechtigt, geschweige denn verpflichtet erachten, ihren Be- schlüssen nachzukommen. Dass in dem Kompro- miss, welchem diese Herren ihre Wahl verdanken, kein legaler Akt, sondern ein rechtsvernichtender Akt der schreiendsten Willkür enthalten ist, gleich- viel wer sich daran beteiligte, leuchtet dem gemei- nen Menschenverstand taghell aus den Augen . . . Wenn die zu diesem Landtag versammelten Herren Abgeordneten aber wissen wollen, worauf wir die Niederlegung unseres Mandats stützen, und womit wir die erfolgte Ablehnung vom 17. Oktober recht- fertigen, so sei ihnen unpräjudierlich (!) kund gege- ben, dass wir hiezu veranlasst und aufgerufen worden sind durch die Illegalität der Wahlver- handlungen, die wir aus den dem Wahlakte vom 18. Oktober vorausgegangenen Machinationen in Erfahrung gebracht haben . . . Man hat keinen An- stand genommen, an Stelle des mit uns gewählten frühern Hr. Landrichters Kessler eine Wahl zu tref- 196
	        

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