Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

sehen Dienstverhältnisse.349 Gleichzeitig hatte Liechtenstein aber wieder einen zweiten Offizier zu bestellen.350 Mit diesem Vertrag verpflichtete sich Liechtenstein, die Stelle eines zweiten Offiziers im Kontingent per- manent besetzt zu halten. Wichtig war, dass da- durch eventuelle Kompetenzkonflikte beim gemein- samen Ausrücken des Bataillons von vornherein vermieden wurden. Die Stelle des zweiten Offiziers blieb, abgesehen von den Zeiten der Revolution von 1848, für die Dauer des Bestehens des Bataillons besetzt. Beim Ausmarsch des Kontingents nach Baden im Jahre 1849 waren sogar drei Offiziere im Einsatz.351 Die Auflösung des Bataillons im Jahre 1849 bedeutete auch in der Frage der zahlenmässigen Besetzung der Offiziersstellen eine Änderung. DIE AUFLÖSUNG DES HOHENZOLLERN-LIECH- TENSTEINISCHEN BATAILLONS Die beiden Fürstentümer Hohenzollern-LIechingen und Hohenzollern-Sigmaringen kamen 1849 nach Abdankung der beiden Herrscher durch Staatsver- trag an Preussen.352 Dies bedeutete, dass ihre Trup- pen nun nicht mehr zur Reserveinfanteriedivision gehörten, sondern dem preussischen Armeekorps eingegliedert wurden.353 Mit dieser Entwicklung kam auch das Ende des fürstlich hohenzollern- liechtensteinischen Bataillons. Die Trennung wurde nicht formell vollzogen, son- dern eher durch die politische Entwicklung er- reicht. Anlass zu Überlegungen über die weiteren Beziehungen des liechtensteinischen Kontingents zum Bataillon wurde durch die Praxis gegeben. Das Bataillonskommando meldete im Februar 1850 dem Regierungsamt in Vaduz, dass dem Herrn Oberleutnant v. Falkenhausen von Seite des könig- lich preussischen Truppenkommandos eine Ur- laubsverlängerung gewährt worden sei.354 Diese Mitteilung veranlasste das Regierungsamt Vaduz zu reagieren. In einem höflich-kühl formulierten Schreiben355 an das Bataillonskommando wurde festgehalten, dass dem Regierungsamt von einer 
Unterstellung des fürstlichen Schützenzuges unter ein königlich preussisches Truppenkommando nichts bekannt sei.356 Einflussnahme von preussi- scher Seite auf das liechtensteinische Kontingent sei deshalb nicht erwünscht, solange nicht beson- dere Weisungen des Fürsten in Vaduz angelangen würden.357 Gleichzeitig wurde auch v. Falkenhausen darüber instruiert, dass eine „Unterstellung des fürstlichen Schützenzuges unter ein königlich preussisches Commando weder verordnet noch anerkannt sey".358 Für künftige Fragen im Zusammenhang mit dem liechtensteinischen Kontingent habe er sich direkt an das Regierungsamt in Vaduz zu wen- den.359 Die Lösung des Problems kam vom Bataillonskom- mando selbst, welches nach Ansicht des Regie- rungsamtes in der letzten Zeit „mehr dem Namen nach als in der Wirklichkeit bestanden" hatte.360 Mit Schreiben vom 29. Mai 1850 hatte das Batail- lonskommando „die Auflösung des Militärverban- des zu erkennen gegeben und dem fürstlichen Schützen-Corps das Lebewohl gebracht".361 Auf diese recht formlose Art war die über 14 Jahre hin bestehende Verbindung der drei Jxuppenteile aus Hechingen, Sigmaringen und Liechtenstein been- det. Der Abschied war geräuschlos und der Ab- schiedsschmerz gering. Dies umso mehr, als man sowohl in Wien als auch in Vaduz „nichts weniger als an Preussen angewiesen zu werden" wünsch- te.362 Wohl war man sich der unangenehmen Tat- sache bewusst. nun „für sich wirklich isoliert" da- zustehen.363 Vom Regierungsamt aus wäre die als „allgemeiner Wunsch"364 bezeichnete Lösung in ei- nem Anschluss des Kontingentes an österreichische Truppenverbände gelegen. Dies wurde als die na- türlichste und zweckmässigste Variante betrachtet, weil „bei jeder Gelegenheit von diesem Staat allein Schutz gesucht und verlangt werden" könne.365 Mit der Auflösung des Bataillons war eine wichtige Entwicklungsphase des liechtensteinischen Militär- kontingents abgeschlossen. Infolge der engen Bin- dung an fremde Truppen waren Zwänge in Zusam- menhang mit der Organisation, der Bewaffnung, der Ausrüstung und Uniformierung entstanden, die 78
	        

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