Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

tenstein zu belassen. Der Stand der Ausbildung wurde durch Inspektionen im Lande selbst über- prüft. Nachdem Liechtenstein durch den Vertrag von 1841 der Ernennung eines gemeinschaftlichen Bataillonskommandanten zugestimmt und auch den Bundesbeschluss vom 10. Dezember 1840 über „die Formation der combinirten Bataillone als Ein- heiten" akzeptiert hatte,263 drängte sich die Frage einer „Concentrirung" immer mehr auf.264 Im April 1841 erkundigte sich das Oberamt bei der Landesregierung in Sigmaringen wegen des Zeit- punktes eines Truppenzusammenzuges und schlug selbst vor, aufgrund der weiten Entfernung dies gleichzeitig mit einer Musterung zu verbinden.265 Als günstigen Termin sah das Oberamt den Oktober 1841.266 Obwohl noch keine konkreten Beschlüsse gefasst und noch kein genauer Termin festgelegt waren, begann das Oberamt im Juli 1841 mit einer gewissen Nervosität die Vorbereitungen für den Ab- marsch nach Sigmaringen zu treffen. Als erstes war eine genaue Marschroute und ein exakter Zeitplan festzulegen, da in den einzelnen Staaten und Ort- schaften die Ankunft angemeldet werden musste. Es galt, Abkommen wegen der erforderlichen Un- terkünfte zu treffen und Verpflegungsprobleme zu lösen. Als eine erste Routenvariante wurde der Marsch über Bregenz - Lindau - Friedrichshafen - Meers- burg - Überlingen - Pfullendorf- Sigmaringen vor- gesehen (siehe Karte S. 71).267 Diese Route beding- te die Zustimmung der vier souveränen Staaten Österreich, Bayern, Württemberg und Baden. Eine Senkung der Kosten für die Verpflegung hoffte man dadurch zu erreichen, dass die betroffenen Staaten die durchmarschierenden liechtensteinischen Sol- daten wie eigene Truppen behandeln würden.268 Dies konnte nach Schätzung des Oberamtes eine Senkung der Gesamtkosten um etwa 1000 Gulden bedeuten.269 Eine dringende Anfrage des Bundesausschusses für Militärangelegenheiten, „in welcher genau berech- neten Zeit das liechtensteinische Truppenkontin- gent in der Bundesfestung Landau einzutreffen im Stande" sei,270 verursachte beim Oberamt einige 
Aufregung. Einerseits brachte diese Anfrage eine Unsicherheit wegen der Zielsetzung der Truppen- musterung, andererseits wurde das Oberamt in Verlegenheit gebracht, weil es nicht imstande war, die erwünschte Auskunft zu geben.271 Obwohl Liechtensteins Truppen bereits seit 10 Jahren Lan- dau zugeteilt waren, sah sich das Oberamt nun ge- zwungen, in Bayern Erkundigungen nach der Marschzeit und der -route einzuziehen.272 Das Oberamt bekam die Auskunft, dass die Strecke von Vaduz nach Landau über Sigmaringen - Tübingen - Stuttgart - Bruchsal, drei Rasttage eingerechnet, in insgesamt zwölf Tagen zurückgelegt werden könne.273 Die ganze Aufregung war allerdings um- sonst gewesen, da der Ausmarsch nach Landau nicht stattfand. Die Vorbereitung der Marschroute nach Sigmarin- gen wurde dafür um so tatkräftiger vorangetrieben. Am 10. August 1841 wurden die Regierungen in Wien, München, Stuttgart und Karlsruhe über den geplanten Durchmarsch liechtensteinischer Trup- pen informiert und gleichzeitig um „Aufnahme und Verpflegung des Contingents auf dem Hin- und Rückmarsch gegen die dort übliche Landesgebühr" gebeten.274 Laut Auskunft des grossherzoglich ba- dischen Ministeriums der auswärtigen Angelegen- heiten in Karlsruhe z. B. waren für einen Soldaten täglich 24 Kreuzer, für einen Unteroffizier 32 Kreu- zer und für „jedes der Truppe folgende Soldaten- weib" ebenfalls 24 Kreuzer als Verpflegungsent- schädigung zu bezahlen.275 Dafür wurde für einen Soldaten folgende Verpflegung geboten: eine nahr- hafte Suppe, ein halbes Pfund Fleisch mit Gemüse oder eine ergiebige 
Mehlspeise, IV2 Pfund gutes Brot, ein halbes Mass Bier oder einen Schoppen Wein oder 
l/4 Schoppen Branntwein. In diesem Preis war ebenfalls eine „anständige Unterkunft und zweckmässige Lagerstätte" inbegriffen.276 Wenn Vorspann für einen Wagen benötigt würden, so waren dafür inklusive Pferd, Wagen und Knecht pro Stunde 26 Kreuzer zu bezahlen.277 Da es aller- dings keine Übereinkommen über Verpflegungslei- stungen mit den betroffenen Staaten gab, blieb nichts anderes übrig, als die Kosten in bar zu be- zahlen und die dafür notwendige Summe dem Kon- 72
	        

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