Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

QUADERER / MILITÄRGESCHICHTE 1814-1849 DAS MILITÄRKONTINGENT 1814 UND 1815 wie befürchtet, unnachgiebig. Mittels Eilbrief wur- de dem Oberamt erklärt, dass die Lieferung gelei- stet werden müsse, und zwar das ganze Quantum bis zum 15. Juni 1815.309 Entgegenkommender- weise wurde die Lieferung nicht mehr nach Walds- hut sondern in das für Liechtenstein näher gelegene Stockach verlangt.310 Einen gewissen Eindruck scheint aber die drastische Schilderung der Zustän- de in Liechtenstein durch Schuppler doch hervorge- rufen zu haben. Die Militärverpflegsdirektion schlug vor, „wenn die Leistungen für die Untertha- nen zu drückend" seien311, möge doch das hoch- fürstlich Liechtensteinische Haus „die Bürde zum Theil auf sich nehmen".312 Und genau diese - nach bisherigem Usus nicht unerwartete - Lösung wurde getroffen. Von der Hofkanzlei kam die erlösende Nachricht, „dass mit Baden eine Convention wegen der dem Lande auferlegten Lieferung abgeschlos- sen" worden sei.313 Die zu bezahlenden Beträge streckte die Wiener fürstliche Majorat Hauptkasse vor.314 Über Vermittlung des geheimen Rates von Sensburg wurden die liechtensteinischen Liefe- rungsverpflichtungen von Baden übernommen.315 v. Sensburg berichtete am 25. Juni 1815 nach Va- duz, „dass die Lieferungen in die vorgeschriebenen Magazine ... geschehen" seien.316 Die Kosten für diese von Baden getragenen Leistungen beliefen sich auf 14 358 fl. und 34 kr.317 Weitere Forderungen der Alliierten nach Natural- lieferungen im Juli und August 1815 riefen nun auch bei der Hofkanzlei in Wien eine ablehnende Haltung hervor. Das Oberamt in Vaduz wurde be- auftragt, sich „in geheim" zu erkundigen, auf wel- cher Grundlage die Lieferungen ausgeschrieben worden seien.318 Man hatte in Wien ganz offen- sichtlich den Verdacht, „als wenn die grösseren Souverains sich auf die kleineren zu sehr anlehnen wollten, und man daher trachten müsse . . ., für die weiteren Monate die Lieferungen abzulehnen".319 Man hatte sich allem Anschein nach auch schon bei anderen kleineren Herrschaften abgesichert, „die mit der Liechtensteinischen Stimme . .. sicher und auch gerne stimmen werden".320 Dem Oberamt ka- men solche Ansichten sehr entgegen, und es steuer-te 
weitere Argumente dazu bei.321 Dabei stützte es sich vor allem auf die Ansicht, dass die verbündeten Truppen sich nun in Frankreich befänden und sich „mittelst Requisitionen" verpflegen könnten.322 Die „allgemeine Sage [mache] das Gerücht zur Evidenz, dass man nach Frankreich nicht nur nichts ein- 291) LLA RB, C4, Nr. 83 pol., k. k. Militärverpflegsdirektion des 2. Ar- meekorps an OA, 14. Mai 1815. 292) Ebenda. 293) Ebenda. 294) LLA RB, C4, o. N., OA an Militärverpflegsdirektion, 23. Mai 1815. 295) Ebenda. 296) Ebenda. 297) Ebenda. 298) Ebenda, Punkt a) und b). 299) Ebenda, Punkt c). 300) Ebenda, Punkt d). 301) Ebenda. Punkte e)-i). 302) Ebenda, Punkt k). 303) Ebenda, 2. Entwurf, Punkt m). 304) Ebenda, 1. Entwurf. Punkt l). 305) Ebenda. 2. Entwurf, Punkt 1). 306) Ebenda,, 1. Entwurf. 307) LLA RB, C4, o. N., OA an HKW, 24. Mai 1815. 308) Ebenda. 309) LLA RB, C4, o. N., Militärverpflegsdirektion an OA, 30. Mai 1815. 310) Ebenda. 311) Ebenda. 312) Ebenda. 313) LLA 
RB, CA, Nr. 2334, HKW an OA, 7. Juni 1815. 314) Ebenda. 315) LLA RB. C4, o. N. OA an v. Sensburg, 18. Juni 1815. 316) LLA RB, C4. Nr. 119 pol., v. Sensburg an OA, 25. Juni 1815. 317) LLA RB, C4, o. N„ Kostenberechnung, vom 17. 7. 1815. 318) LLA RB, C4, Nr. 3268, HKW an OA, 23. 8. 1815. 319) Ebenda. 320) Ebenda. 321) LLA RB, C4, ad 164 pol., OA an Fürst, 4. Sept. 1815. 322) Ebenda, Punkt a). 39
	        

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