Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

2. ERFASSUNG VON SCHRIFTTUM GLIEDERUNG A. UMFANG UND GLIEDERUNG DER TITELANGABEN UMFANG Für Literaturverzeichnisse und Fussnoten werden die Titelangaben gekürzt. Dabei ist zu beachten, dass die Publikation immer eindeutig erkennbar bleiben und z.B. in einem Bibliothekskatalog oder in einer Bibliographie problemlos auffindbar sein muss. Diese Richtlinien legen die Mindestangaben fest. Ausführlichere Angaben liegen im Ermessen des Bearbeiters. Die Redaktion des Jahrbuches be- hält sich jedoch das Recht vor, Angaben aus Platz- gründen zu kürzen. 
FÜR MONOGRAPHIEN a) Verfasser b) Sachtitel, gegebenenfalls auch Untertitel, falls er den Sachtitel näher bestimmt c) Bearbeiter, Herausgeber, Übersetzer d) Auflage e) Erscheinungsort f) Erscheinungsjahr g) Bandangabe h) Reihen- oder Serientitel (fakultativ) i) Bandnummer (fakultativ) FÜR ZEITSCHRIFTENARTIKEL a) Verfasser b) Titel c) Zeitschriftentitel, eingeleitet durch «Im» d) Jahrgang, Jahr, Bandnummer, Heftnummer, Seitenzahlen FÜR ARTIKEL AUS SAMMELWERKEN a) Verfasser b) Titel c) Titel des Sammelwerkes, eingeleitet durch «In:» d) Herausgeber e) Erscheinungsort 0 Erscheinungsjahr g) Seiten- oder Spaltenangaben FÜR ZEITSCHRIFTEN a) Titel der Zeitschrift b) Herausgeber / Herausgebende Körperschaft c) Erscheinungsort d) Laufzeit (fakultativ) 348
	        

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