Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

RICHTLINIEN FÜR MANUSKRIPTE DES JAHRBUCHES Richtlinien für die Anlage und die Gestaltung wissenschaftlicher Manuskripte Der Vorstand des Historischen Vereins für das Für- stentum Liechtenstein hat in seinen Sitzungen vom 22. Mai 1991 und 5. Juli 1991 Richtlinien für die Anlage und die Gestaltung wissenschaftlicher Ma- nuskripte, die im Jahrbuch veröffentlicht werden, verbindlich festgelegt. Der Vereinsvorstand würde es begrüssen, wenn dieser Leitfaden, insbesondere die Abkürzungen, auch von anderen Verlegern und Herausgebern von Liechtenstein-Literatur übernommen würde, um so eine Vereinheitlichung der Form wissenschaftlicher Arbeiten zu erreichen, die der Sache der Wissen- schaft und dem Leser dienlich wäre. Es kann hier nicht darum gehen, einen umfassen- den Leitfäden für wissenschaftliche Arbeiten vorzu- legen; diesbezüglich wird auf die entsprechende Fachliteratur verwiesen. Die beschlossenen Richtli- nien betreffen vor allem die Erfassung von Schrift- tum, die Erstellung von Fussnoten (Anmerkungen) und Literaturverzeichnissen sowie allgemeine Hin- weise für die Anlage und Gestaltung eines wissen- schaftlichen Manuskriptes. 
1. ALLGEMEINES Wissenschaftliche Artikel, die im Jahrbuch veröf- fentlicht werden, sollen einen Fussnotenapparat (Literaturangaben, Verweise, Hinweise, zusätzliche Informationen) und ein Literatur- oder Quellenver- zeichnis (Bibliographie) aufweisen. Fussnoten sollen knapp gefasst sein und sich auf das Wesentliche beschränken, wobei die benutzten Quellen jedesmal, wenn im Text auf sie zurückge- griffen wird, durch eine Literaturangabe zu belegen sind. Die für eine Arbeit benutzten Quellen sind vollzählig und versehen mit allen nötigen bibliogra- phischen Angaben in einem Literatur- und Quellen- verzeichnis nachzuweisen. Fussnoten werden im Text durch eine halbhoch gestellte arabische Ziffer ohne Klammer, Punkt oder anderen Zusatz signalisiert. Treffen Fussno- tenziffern mit Satzzeichen zusammen, gilt folgen- des: Wenn sich die Fussnote auf den gesamten Ab- schnitt vor einem Satzzeichen bezieht, steht die Zif- fer nach dem Satzzeichen. Bezieht sich die Fussno- te dagegen nur auf das dem Satzzeichen unmittel- bar vorangehende Wort (die unmittelbar vorange- hende Wortgruppe), steht die Ziffer vor dem Satz- zeichen. Kurze Bildlegenden - auch wenn sie aus einem gan- zen Satz bestehen - werden in bezug auf die Inter- punktion wie Überschriften behandelt und ohne Schlusspunkt gesetzt. Sie erhalten jedoch die erfor- derlichen Kommas. Bildunterschriften, die aus mehreren Sätzen bestehen, erhalten die üblichen Kommas und Schlusspunkte, sie werden also wie gewöhnlicher Text gehandelt. Haben sie eine Über- schrift, so steht diese ohne Punkt. 347
	        

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