RICHTLINIEN FÜR MANUSKRIPTE DES JAHRBUCHES Richtlinien für die Anlage und die Gestaltung wissenschaftlicher Manuskripte Der Vorstand des Historischen Vereins für das Für- stentum Liechtenstein hat in seinen Sitzungen vom 22. Mai 1991 und 5. Juli 1991 Richtlinien für die Anlage und die Gestaltung wissenschaftlicher Ma- nuskripte, die im Jahrbuch veröffentlicht werden, verbindlich festgelegt. Der Vereinsvorstand würde es begrüssen, wenn dieser Leitfaden, insbesondere die Abkürzungen, auch von anderen Verlegern und Herausgebern von Liechtenstein-Literatur übernommen würde, um so eine Vereinheitlichung der Form wissenschaftlicher Arbeiten zu erreichen, die der Sache der Wissen- schaft und dem Leser dienlich wäre. Es kann hier nicht darum gehen, einen umfassen- den Leitfäden für wissenschaftliche Arbeiten vorzu- legen; diesbezüglich wird auf die entsprechende Fachliteratur verwiesen. Die beschlossenen Richtli- nien betreffen vor allem die Erfassung von Schrift- tum, die Erstellung von Fussnoten (Anmerkungen) und Literaturverzeichnissen sowie allgemeine Hin- weise für die Anlage und Gestaltung eines wissen- schaftlichen Manuskriptes.
1. ALLGEMEINES Wissenschaftliche Artikel, die im Jahrbuch veröf- fentlicht werden, sollen einen Fussnotenapparat (Literaturangaben, Verweise, Hinweise, zusätzliche Informationen) und ein Literatur- oder Quellenver- zeichnis (Bibliographie) aufweisen. Fussnoten sollen knapp gefasst sein und sich auf das Wesentliche beschränken, wobei die benutzten Quellen jedesmal, wenn im Text auf sie zurückge- griffen wird, durch eine Literaturangabe zu belegen sind. Die für eine Arbeit benutzten Quellen sind vollzählig und versehen mit allen nötigen bibliogra- phischen Angaben in einem Literatur- und Quellen- verzeichnis nachzuweisen. Fussnoten werden im Text durch eine halbhoch gestellte arabische Ziffer ohne Klammer, Punkt oder anderen Zusatz signalisiert. Treffen Fussno- tenziffern mit Satzzeichen zusammen, gilt folgen- des: Wenn sich die Fussnote auf den gesamten Ab- schnitt vor einem Satzzeichen bezieht, steht die Zif- fer nach dem Satzzeichen. Bezieht sich die Fussno- te dagegen nur auf das dem Satzzeichen unmittel- bar vorangehende Wort (die unmittelbar vorange- hende Wortgruppe), steht die Ziffer vor dem Satz- zeichen. Kurze Bildlegenden - auch wenn sie aus einem gan- zen Satz bestehen - werden in bezug auf die Inter- punktion wie Überschriften behandelt und ohne Schlusspunkt gesetzt. Sie erhalten jedoch die erfor- derlichen Kommas. Bildunterschriften, die aus mehreren Sätzen bestehen, erhalten die üblichen Kommas und Schlusspunkte, sie werden also wie gewöhnlicher Text gehandelt. Haben sie eine Über- schrift, so steht diese ohne Punkt. 347