Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

QUADERER / MILITÄRGESCHICHTE 1814-1849 DAS MILITÄRKONTINGENT 1814 UND 1815 Hause zurückbeordert werden, damit die Verlosung unter allen Betroffenen durchgeführt werden konn- te. Dazu wurden in mehreren Zeitungen Mitteilun- gen veröffentlicht. In der Aarauer, Augsburger, Churer und Zürcher Zeitung wurde mit Datum vom 25. April 1815 eine Vorladung219 für die „militärpflichtigen Untertha- nen aus dem souverainen Fürstenthum Lichten- stein"220 veröffentlicht. Alle im Auslande befindli- chen ledigen Untertanen vom 15. bis zum 40. Al- tersjahr wurden aufgefordert, nach Hause zurück- zukehren und sich der bevorstehenden Verlosung zu unterziehen, „als sie sonst als Auswanderer be- trachtet, und nach der Strenge der Gesetze behan- delt werden würden".221 Die „Strenge des Gesetzes" bedeutete in diesem Falle den Verlust der bürgerli- chen Rechte und Einziehung des Vermögens.222 Die Ortsrichter wurden auf den 16. Mai 1815 zum Oberamt befohlen, um einen Beschluss wegen der durch ein fürstliches Reskript angeordneten Mili- tärverlosung zu fassen.223 Von Wien war nämlich inzwischen dem Oberamt eröffnet worden, dass „Seine hochfürstliche Durchlaucht unser gnädigster Herr gleich allen deutschen Souverainen mit den hohen Alliierten neuerdings einen Accessions-Ver- trag abgeschlossen" habe, 
224 wodurch Liechten- stein verpflichtet werde, 40 Mann Linientruppen und 40 Mann Landwehr „ohne allen Verzug" zu stellen.225 Den Ortsrichtern wurde bei dieser Gele- genheit bekannt gemacht, wieviel Mann jede Ge- meinde zu stellen hatte. Die Anzahl richtete sich ungefähr nach den im Jahre 1814 Einberufenen.226 Die Ortsrichter kamen überdies überein, jedem Ab- marschierenden 10 fl. Handgeld und, wenn sie aus dem Feld zurück seien, pro Tag zusätzlich 6 kr. Zulage zu bewilligen, begrenzt allerdings auf ein halbes Jahr.227 Der Mannschaft war ausserdem zu- zusichern, dass sie nur für den gegenwärtigen Krieg verpflichtet würde. Sollte der Krieg wider Er- warten länger als drei Jahre dauern, so würde die- se Mannschaft durch eine andere ersetzt.228 Für die Durchführung der Verlosung wurden je zwei Gemeinden auf einen Tag „mit allen Kna- ben"229 nach Vaduz beordert. Bis zum 20. Mai 1815 sollte die Auslosung durchgeführt sein. 
Über die vorgenommene Verlosung wurden Proto- kolle geführt mit detaillierten Angaben über die be- sonderen Verhältnisse und Ergebnisse in jeder Ge- meinde.230 Einige dieser sozialgeschichtlich recht interessanten Aussagen seien als Beispiele ange- führt: Balzers hatte 55 Militärpflichtige, davon waren al- lerdings 21 untauglich oder befreit. Die häufigste Begründung für die Untauglichkeit lautete „zu schwach".231 Auch gab es 1815, wie schon 1814, 206) Ebenda. 207) Ebenda. 208) Ebenda. 209) Ebenda. 210) Ebenda. 211) LLA RC 27, H2, o. N. OA an Gemeinden der oberen Landschaft. 18. Apr. 1815. 212) Ebenda. 213) Ebenda. 214) Ebenda. 215) Ebenda. 216) Ebenda. 217) Ebenda. 218) Ebenda. 219) LLA RB, C4, o. N.. Kontingentsaufstellung 1815, „Der Telegraph für Graubünden", Nr. 35, 2. Mai 1815. 220) Ebenda. 221) Ebenda. 222) Auswanderungspatent vom 15. März 1809. § 8; abgedruckt bei Ospelt, Wirtschaftsgeschichte, Anhang Nr. 27, S. 72 ff. 223) LLA RB, C4, o. N., OA an Gerichte der oberen und unteren Landschaft, 14. Mai 1815. 224) LEA RB, C4, Nr. 1610, HKW an OA, 1. Mai 1815. 225) Ebenda. 226) LLA RC 27, H2, o. N„ Protokolle vom 16. Mai 1815. 227) Ebenda. 228) Ebenda. 229) Ebenda. 230) LLA RB, C4, o. N., Protokolle der Verlosungen in allen Gemein- den, 17.-20. Mai 1815. 231) Ebenda, Protokoll der Verlosung in Balzers, 17. Mai 1815. 29
	        

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