Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

RICHTER UND RAUER Heibert hatte demnach zu den 12 Richtern des Un- terländer Gerichts gehört. Diesem hatte der fürstli- che Absolutismus allerdings die wichtigsten Kom- petenzen, nämlich des Blut- und Malefizgerichts, genommen; aber viele Gerichts- und auch Verwal- tungsaufgaben blieben dem Gericht.13 Nachdem 1808 die alten Gerichtsgemeinden - Unter- und Oberland bildeten je eine - abgeschafft wurden, er- hielt jede Gemeinde einen noch lange als «Richter» bezeichneten Vorsteher14; als solcher scheint Hei- bert nicht geamtet zu haben. Heibert war, wie der Pfarrer als Besonderheit festhält, im Gericht als «vir prudens», als «umsichtiger, kluger Mann» hervor- getreten. Hatte er die Lateinschule der Jesuiten in Feldkirch besucht? Zu seiner Zeit gab es Richter, die nicht lesen und schreiben konnten.15 Als Chronist berichtet Heibert nüchtern, dass «Joh. Jörg Heibert» - das war er selber, der sich offenbar «Jörg» nannte - 1794 von den Eschnern zusammen mit zwei weiteren Männern aus der Gemeinde zur schiedsgerichtlichen Erledigung des zwanzigjähri- gen Teilungsstreits zwischen Gamprin und Eschen abgeordnet wurde und dass die Schlichtung endlich gelang.16 Der Pfarrer hebt auch als erwähnenswert hervor, dass Heibert «bonae conversationis» gewesen sei, «guten Umgangs», von vorbildlichem Lebenswan- del also. Peter Kaiser wiederum wusste noch, dass der Chronist als «schlichter Landmann» in Eschen auf Schönbühl gelebt hatte,17 als einfacher Bauer, nicht durch Reichtum oder Armut auffallend. SCHNELLER TOD Heibert muss überraschend und schnell gestorben sein. Er gab, als der Priester ihn mit den Sterbesa- kramenten versehen wollte, kein Lebenszeichen mehr von sich, man konnte ihm noch die «letzte Ölung» geben, aber keine Beichte mit Absolution und keine Kommunion mehr spenden. Noch kurze Zeit zuvor hatte er Chronik-Einträge zum erst be- gonnenen Jahr 1813 geschrieben, über die neue 
Feuerlöschordnung, die jedem Haus einen Lösch- kübel vorschrieb, und über die neue Schulordnung mit Einrichtung eines Schulfonds, in den künftig jede Hochzeit 2 Gulden einzahlen sollte.18 Wäre die letztere Regel schon vordem gültig gewe- sen, so hätte Heibert den Schulfonds gleich viermal zu speisen gehabt: Er hatte nämlich nicht weniger als viermal geheiratet. VIER EHEFRAUEN Drei Ehefrauen verlor der durch Tod.19 Mit gerade 17 Jahren heiratete er 1776 - im Jahr der ameri- kanischen Unabhängigkeit - Therese Batliner. Sie starb 1790 nach 14 Ehejahren. Zwei Töchter über- lebten.193 Wenige Monate später - der Winter war «sehr gelinde» und ohne Schnee20 - nahm er 1791 Anna Kranz zur Frau, sie starb im folgenden «un- beständigen Jahr»21 1792. Kaum hatte er sich im Januar 1794 mit Magdalena Batliner verehelicht, so sollte er sich im Februar wie alle wehrfähigen Männer «mit Gewehr, Pulver und Blei, . . . auch 13) Vgl. Georg Malin, Die politische Geschichte des Fürstentums Liechtenstein in den Jahren 1800-1815, in: JBL 53, Vaduz 1953, S. 18 ff. 14) Malin, ebenda, S. 55 ff. 15) Malin, ebenda, S. 35. 16) Johann Baptist Büchel, «Auszug aus der Chronik . . .», S. 95, siehe oben Anm. 5. 17) Siehe oben Anm. 4. 18) Schlusseintrag in der Helbert-Chronik zum Jahr 1813. Siehe die Faksimile-Abbildung nebenan - Vgl. Johann Baptist Büchel, «Auszug aus der Chronik . . .», JBL 29. S. 138. 19) Die folgenden genealogischen Daten beruhen auf der von Adolf Meier, Eschen, zusammengestellten «Genealogie über Johann Georg Heibert ... in Eschen-Schönbühl», 1 Blatt, o. D. - Adolf Meier danke ich dafür, dass er sie mir zur Verfügung gestellt hat. 19a) Dies ergeht aus dem Testament von 1808. siehe Erich Allgäuer, oben Anm. 1. 20) So berichtet Heibert. Siehe Johann Baptist Büchel, «Auszug . . .», S. 92, siehe oben Anm. 5. - Von seinen persönlichen Schicksalsläufen schreibt Heibert nichts. 21) So Heibert. Siehe Johann Baptist Büchel, «Auszug . . .», JBL 29, S. 94, siehe oben Anm. 5. 324
	        

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