Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

sogar gebührenfrei sein. Es wurde vorgesehen, dass der liechtensteinische Staat sich geschäfts- mässig an der Anstalt beteiligen und somit in den Genuss eines Teils des Ertrags kommen sollte. Die Initiatoren hatten offensichtlich sehr gründliche Vorbereitungen getroffen, bevor sie an die liechten- steinischen Behörden gelangten. Sie legten eine An- zahl von Unterlagen in Entwurfsform vor, welche den geplanten Betrieb eingehend regelten. Darin wurde an mehreren Stellen hervorgehoben, dass hohe wissenschaftliche Anforderungen an die Stu- denten der Anstalt gestellt werden würden, die in konzentrierten, einjährigen Kursen ihre Ausbildung mit dem Doktorat (Dr. jur. et pol.) abschliessen soll- ten. Die Habilitation in einschlägigen Fächern sollte auch angeboten werden. Die Hochschule, welche im Jahr 1971 ihren Lehrbetrieb aufzunehmen be- absichtigte, sollte als «Kern und Ausgangspunkt ei- ner eventuellen späteren Fürstlich Liechtensteini- schen Universität»22 wirken. Die Initiatoren beton- ten in ihrer Eingabe, dass die geplante Anstalt in keine direkte Konkurrenz zu den bestehenden Hochschulen Europas treten würde, da sie nur Ab- solventen anderer Hochschulen aufnehmen wollte. Der Regierende Fürst von Liechtenstein sollte Eh- renpräsident der Hochschule werden, und die In- itiatoren hatten die Verträglichkeit der geplanten Anstalt mit der liechtensteinischen Gesetzgebung sorgfältig überprüft. Als mögliche Unterkunft für Der anstosserregende Briefkopf 
die Hochschule wurde das Alphotel Gaflei ins Auge gefasst. Was die liechtensteinischen Behörden stark be- fremdete, war, dass sogar die ersten Schreiben und Unterlagen einen gedruckten Briefkopf trugen mit der Aufschrift: «Gründungskonsortium Fürstlich Liechtensteinische Hochschule für Recht und Wirt- schaft» - dies über einer Adresse in Frankfurt am Main! Die beiden Gründer-Professoren konnten dem Für- sten ihren Plan vorlegen und sich seines Interesses dafür versichern. Eine formelle Besprechung zwi- schen dem Gründungskonsortium (unter Zuzug von Prinz Johannes zu Hohenlohe-Jagstberg sowie ei- nes Frankfurter Bankiers) und Vertretern der liech- tensteinischen Behörden im September 1970 ver- lief aber weniger erfolgreich. Trotz des seriösen Eindrucks, den das Vorhaben im allgemeinen machte, hatte die damalige Bildungs- behörde des Fürstentums, der Landesschulrat, starke Bedenken in der Sache. Er stand damals mitten in einem harten Kampf um die Anerkennung der liechtensteinischen Matura - erst 1976 wurde diese in der Schweiz allgemein anerkannt - und befürchtete Schwierigkeiten mit der Anerkennung des Doktorgrads der geplanten Anstalt: Die hohen Studiengelder könnten besondere Probleme mit dem Gegenrecht von Liechtensteiner Studenten im Ausland bereiten. Aufgrund dieser Erwägungen sa- GrUnDungskonfortium Sfmrfuhnms: Jürfllidi ticdilcndBinifdic 
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6- Juli 1970 Prof. lic. Ernst Niqg w/rs 9494 Schaan FL L _l 312
	        

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