Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

renden Fürsten von Liechtenstein gelang es nicht, in den einschlägigen Teilen des Archivs Belege zu finden.4 Nach heutigen völkerrechtlichen Auffassungen mu- tet es als selbstverständlich an, dass jeder souverä- ne Staat das Recht hat, die von staatlichen Bil- dungseinrichtungen verliehenen akademischen Qualifikationen gutzuheissen. oder aber die Qualifi- kationen privater Einrichtungen, die sich auf des- sen Boden befinden, anzunehmen. Im Jahre 1862 wurde das Fürstentum Liechtenstein zu einer kon- stitutionellen Monarchie, und somit wurden viele Privilegien des Herrschers auf den Staat Liechten- stein übertragen. Bis in die jüngste Zeit gab es keine staatlich anerkannten akademischen Grade in Liechtenstein, wohl aber die staatliche Matura des Collegiums Marianum (zeitweise auch des Lyzeums Gutenberg) bzw. des Liechtensteinischen Gymnasi- ums (seit 1943) sowie das Diplom des Abendtechni- kums Vaduz bzw. der Liechtensteinischen Inge- nieurschule (seit 1965), welche beide im Namen des Staates Liechtenstein verliehen werden. 
Das in Liechtenstein, bestehende fürstliche bzw. staatliche Recht in bezug auf akademische Grade hat im Laufe der-Zeit eine ansehnliche Anzahl von Personen und Konsortien dazu gebracht, mit dem Gedanken der Gründung einer Hochschule im Für- stentum' zu 
:spielen. Bezeichnenderweise kamen solche Initiativen fast ausnahmslos aus dem Aus- land. Das hat vor allem darin seinen Grund, dass das liechtensteinische Bildungswesen erst in den letzten Jahrzehnten einen richtigen Ausbau erlebte. Schon mit einem eigenen Gymnasium seit Ende der dreissiger Jahre war ein so kleines Gebiet wie Liechtenstein verhältnismässig hoch dotiert, wäh- rend die Schaffung eigener spezialisierter Lehran- stalten wie eines Abendtechnikums und einer Mu- sikschule wirklich gewagte Unternehmungen wa- ren. Umso erfreulicher ist es, dass diese Anstalten einen so grossen Erfolg erleben konnten. Die Schaf- fung einer eigenen Hochschule drängte sich also aufgrund inländischer Bedürfnisse nicht auf. Die einheimischen Studentenzahlen hätten es nicht ge- rechtfertigt, zumal die Liechtensteiner Studenten (heute sind es ca. 400) Interesse am ganzen Spek- trum von Studienrichtungen zeigen. Die Beweggründe der ausländischen Interessenten, die den Behörden des Fürstentums das Vorhaben einer Hochschulgründung unterbreiteten, waren ganz verschieden. Es fällt auf, dass in vielen Fällen die betreffenden Projekte in der einen oder anderen Hinsicht überhaupt nicht realistisch waren. Manch- mal waren sie zu idealistisch, um lebensfähig zu sein, manchmal verfolgten sie allzu offensichtlich kommerzielle Zwecke oder hatten im allgemeinen einen zweifelhaften Charakter. In einigen Fällen hatten die Initiatoren recht unklare Vorstellungen von den liechtensteinischen Verhältnissen. 304
	        

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