Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

der alten Mannschaft 40 bereits ausgebildete Solda- ten noch zum Kontingent gehörten, waren für das geforderte aktive Korps von 105 Mann, das ent- sprach 1V2% der Bevölkerung, noch weitere 65 auszuheben.124 Für die Reserve waren zu den 27 Mann der altgedienten Truppe, 
was V2 Bevölke- rungsprozent ausmachte, noch acht weitere einzu- berufen. Insgesamt machte dies die verlangten 140 Mann aus.125 Mit den Rekrutierungsarbeiten für die 73 neu einzuberufenden Mann wollte Menzinger bald beginnen. Es stellten sich ihm allerdings einige organisatorische und finanzielle Probleme. So fehl- ten z. B. die für die Ausbildung der Rekruten wichti- gen Unteroffiziere, und auch der zweite Offizier, welcher infolge der grösseren Zahl der Soldaten notwendig geworden war, musste erst nach Liech- tenstein beordert werden. Unklar war, welche Uniformen die Mannschaft be- kommen würde, da eine Neuzuteilung des liechten- steinischen Kontingents erwartet wurde. Es hiess, dass es ziemlich sicher scheine, dass ein Zusam- menschluss mit der königlich-württembergischen Armee bevorstehe.126 Von einer Bestellung neuer Gewehre wurde vorerst noch abgesehen, wohl aus finanzpolitischen Überlegungen heraus. Oberst v. Hayn, der den Versicherungen des Regie- rungsamtes mit einem gewissen Misstrauen zu be- gegnen schien, liess in seinen Bemühungen nicht locker und fragte am 16. Februar in Vaduz an, was inzwischen „in Betreff der Aufstellung und Ausrü- stung des fürstlichen Kontingents auf zwei Prozent geschehen [sei] und ob die Offiziere, sämtliche Un- teroffiziere und wieviel Scharfschützen präsent" seien.127 Menzinger antwortete, dass die Verhält- nisse im Fürstentum wirklich aussergewöhnlich seien und wegen der Beschaffung von Waffen und der Lieferung von Uniformstoffen Schwierigkeiten bestünden.128 Die Rekrutierung der 140 Mann aber sei „im Zuge, so dass man damit in nächster Zeit zu Stande kommen" hoffe.129 Die Ortsgerichte wurden nun auch wirklich vom Landesverweser am 20. Fe- bruar 1849 aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Soldaten der einzelnen Gemeinden „am künftigen Montag in der Amtskanzlei" inklusive der 1848er Rekruten zu erscheinen hätten.130 
Die Aushebung der noch erforderlichen weiteren 60 Mann wurde ausnahmsweise auf die Jahrgänge 1826 bis 1829 verteilt.131 Dabei hatte der Jahrgang 1829 den gewöhnlichen Bedarf von 20 Mann und zusätzlich noch weitere 10 Mann zu stellen, auf die übrigen Jahrgänge traf es je 10 Mann, wodurch die insgesamt geforderten 60 Rekruten gestellt wur- den.132 Die Auslosung wurde an drei Tagen, nämlich am 26., 27. und 29. Februar 1849, durchgeführt.133 Der Losungsvorgang ging nach Menzinger „im Gan- zen genommen nach Abrechnung von Unarten die bei solchen Anlässen mehr oder weniger immer vorzufallen pflegen, ohne besondere Anstände vor sich".134 Am meisten Anstände ergaben sich dadurch, dass infolge des Grundsatzes der allgemeinen Wehr- pflicht auch die „zeitlich Befreiten"135 zur Losung zugezogen wurden. Die Lospflichtigen und die Orts- vorsteher beschwerten sich deswegen, da diese Massnahme aus ihrer Sicht einen Verstoss gegen die bevorstehenden gesetzlichen Grundlagen dar- stellten. Das Regierungsamt wusste sich nicht an- ders zu helfen, als die Betroffenen auf ihr Rekurs- recht hinzuweisen, was „dann angenommen wur- de".136 Um so erfreulicher für Regierungsamt und Bevölke- rung war die kurz nach durchgeführter Losung ein- treffende Nachricht vom Beschluss des Reichs- kriegsministeriums, die Mannschaften „in der Höhe der früheren matrikularen einperzentigen Contin- gents" einzuberufen.137 Der Grund für die verän- derte Haltung des Kriegsministeriums in dieser Frage war, dass die früheren Bundesbeschlüsse mit den niedrigeren Ansätzen noch immer in Kraft wa- ren und nun alle Staaten verpflichtet wurden, ihr einprozentiges Kontingent präsent zu halten.138 Dies hatte allerdings auch zur Folge, dass das Kriegsministerium des Reiches erneut Inspizierun- gen der Truppen anordnete. Mit der Inspektion des liechtensteinischen Kontingents wurde wiederum Oberst v. Hayn beauftragt.139 Dieser meldete dem Regierungsamt in Vaduz, dass er die Musterung zwischen dem 29. März und 4. April 1849 vorneh- men werde. Er empfahl auch gleich, das einprozen- 228
	        

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