Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

Trotz allen Widerwärtigkeiten war das Regierungs- amt nach der Abreise von Hayns bestrebt, an die Vorbereitung der Rekrutierungsarbeiten zu gehen. Menzinger wurde aber in seinen Bemühungen um Erfüllung der Forderungen des Bundes durch eine weitere Meldung v. Hayns aufgeschreckt. Dieser hatte eine Mitteilung des Reichsministeriums des Krieges weitergeleitet, mit welcher der Beschluss der deutschen Nationalversammlung vom 15. Juli 1848 so interpretiert wurde, dass die bisherigen Erleichterungen für die kleineren Staaten, welche die Reserveinfanteriedivision bildeten, aufgehoben worden seien.98 Wie schon 1831" wurde aufgrund einer bundesgesetzlichen Quote verlangt, dass V? der Gesamtstärke der Truppen als Reiterei gestellt werden müsse.100 Wenn ein kleinerer Staat diese Truppengattung nicht zu stellen in der Lage war, so verpflichtete ihn der Beschluss der Nationalver- sammlung, als Ersatz für jeden vorgeschriebenen Reiter drei Infanteristen zu stellen. Nach dieser Be- rechnung hätte Liechtenstein 20 Mann Reiterei stel- len müssen, nämlich V? von 140 Infanteristen. Als Ersatz für die nicht gestellte Reiterei hätte das Bun- deskontingent 60 Mann zusätzlich aufbieten müs- sen, so dass die Gesamtstärke der liechtensteini- schen Kompagnie dadurch auf 200 Mann angestie- gen wäre.101 v. Hayn erwartete die Meldung des Regierungsamtes, dass die Aufstellung und Ausrü- stung des Kontingents nach der neu festgesetzten Zahl „möglichst betrieben" werde.102 Er scheint sich aber der Schwierigkeit bewusst gewesen zu sein, wiederholte er doch sein Versprechen, er wer- de „die vorgebrachten Wünsche der Bewohner Liechtensteins ... um so dringender empfehlen".103 Menzinger brauchte drei Wochen, bis er v. Hayn eine Antwort zukommen liess.104 Er begründete diese Verspätung damit, er habe zuerst im Lande abklären müssen, welchen Eindruck die neuerliche Forderung „im allgemeinen hervorbringen wer- de".105 Das Ergebnis ist insofern erstaunlich, dass man im Lande bereit war, die verlangte Anzahl an Mannschaft zwar zu stellen, keineswegs aber die Ausrüstung und Unterhaltskosten aufbringen kön- ne.106 Das Versprechen, die Mannschaft zu rekru-tieren, 
war von der Bevölkerung wohl in dem Be- wusstsein gegeben worden, dass die Unmöglichkeit der Erfüllung der angeknüpften Bedingungen das erstere verhindern werde. Menzinger verwies denn auch die verlangte Trup- penstellung „in das Bereich der Unthunlichkeit", ja er meinte sogar gegenüber v. Hayn, eine bejahende Erklärung seinerseits lasse klar voraussehen, dass er „seiner Zeit zurücktretten müsste",107 d.h. dass Menzinger offenen Widerstand der Bevölkerung be- fürchtete, wenn er diese Forderung hätte durchset- zen wollen. Der Landesverweser wandte sich an den Abgeord- neten bei der Nationalversammlung in Frankfurt, Dr. Karl Schädler, der seit dem 8. Januar 1849 Liechtenstein in der Paulskirche vertrat.108 Dieser setzte sich mit dem Reichskriegsministerium in Verbindung und orientierte auch den liechtensteini- schen Gesandten beim Bundestag v. Holzhausen über die gegebene Situation.109 Das gemeinsame Vorgehen der zwei liechtensteinischen Gesandten Schädler und v. Holzhausen und der Bericht v. Hayns an das Reichskriegsministerium zeigten Wirkung. Dr. Schädler teilte mit: „Die äusserste Konzession, die er [Reichskriegsministerj mir machte, ist der Nachlass für Kavallerie und Artille- rie, wenn wir die sonst geforderte Mannschaft mit Stutzen bewaffnen."110 Schädler berichtete auch mit einem gewissen Stolz, dass v. Holzhausen mit diesem Ergebnis sehr zufrieden sei, da er für die übrigen von ihm vertretenen Staaten kein so günsti- ges Resultat habe erreichen können.111 Auch v. Hayn teilte mit, dass sein Bericht an das Reichskriegsministerium über die Situation in Liechtenstein positive Resultate gebracht habe und dem Lande Erleichterungen zugestanden worden seien.112 Diese Erleichterungen waren Obrist v. Hayn vom Kriegsministerium in Frankfurt mit Schreiben vom 25. Januar 1849 mitgeteilt wor- den.113 Dieser Entscheid befreite Liechtenstein nicht nur von der Stellung von Artillerie- oder Reite- reitruppen oder einem angemessenen Äquivalent, sondern verminderte auch noch die Zahl der Unter- offiziere des Kontingents.114 Im Schreiben v. Hayns an das Regierungsamt wurde somit angeordnet, 226
	        

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