Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

QUADERER / MILITÄRGESCHICHTE 1814-1849 REVOLUTION UND REORGANISATION DIE REORGANISATION DES RUNDES- KONTINGENTS (1848/1849) Nachdem die Frage des Bundeskontingents in Liechtenstein durch eine beschwichtigende Politik in eine ruhigere Phase hatte gelenkt werden kön- nen, wurde dieser Zustand der Befriedung durch aussenpolitische Einflüsse wieder gestört. Die Deutsche Nationalversammlung hatte am 15. Juli 1848 beschlossen, eine „Vermehrung der Con- tingente der deutschen Staaten" anzuordnen.26 Konkret bedeutete diese Reorganisation, dass zur „Erhöhung der deutschen Wehrkraft" das Kontin- gent auf eine Stärke von 2 % der Bevölkerung er- gänzt werden sollte.27 Aufgrund dieses Beschlusses forderte das Reichskriegsministerium Liechtenstein auf, die notwendigen Massnahmen zu treffen, diese Reorganisation vorzunehmen.28 Fürst Alois beschloss - wohl in der Absicht, seine Bereitschaft zur Erfüllung der gestellten Forderun- gen zu demonstrieren -, dass sich Oberstleutnant Niedermayr sofort nach Vaduz zu begeben habe, um mit dem Landesverweser die wichtigsten Fra- gen der Reorganisation zu besprechen. Niedermayr und Menzinger wurden mit der heiklen Aufgabe betraut, abzuklären, was für den Moment vorge- nommen werden könnte, um einerseits den Forde- rungen der „Bundesgewalt wenigstens z.Th. zu ent- sprechen, ohne andererseits sich offenbarer com- promittirender Renitenz auszusetzen oder unlieb- same Aufregung hervorzurufen".29 Die Absicht von Fürst Alois, die Gemüter der Leute in Liechtenstein nicht durch überhöhte Forderungen wieder anzu- heizen, tritt klar zutage, wenn er Menzinger und Niedermayr nahelegt, mit „bewährter Klugheit" die nötigen Erkundigungen und Erhebungen „ohne üb- len Eindruck im Lande" durchzuführen.30 Das Regierungsamt konnte insofern Beruhigendes nach Wien berichten, als wegen einer „Auflehnung oder Ruhestörung wegen Einberufung des Contin- gents ... nicht zu besorgen" sei.31 Menzinger er- wartete lediglich, dass das Land „bei den ohnehin sehr bedrükten Zeitverhältnissen" um die übliche Erleichterung bitten werde.32 Der Landesverweser 
wollte damit die zu erwartenden Ansuchen um Ur- laubsgewährung und finanzielle Unterstützung an- kündigen. Die finanzielle Lage des Landes machte auch ihm Sorgen, musste er doch bekennen, „dass die hiesige Kasse noch immer ohne Geld sey".33 Menzinger befürchtete, dass eine Einberufung der Mannschaft aus rein finanziellen Gründen nicht durchführbar sein werde, da das Land wegen des Geldes in „recht peinlichen Verlegenheiten (sei), da es fast mit jedem Tage mit Zahlungsanforderungen überloffen" werde.34 Wegen der Unfähigkeit, diesen Forderungen nachzukommen, gerate das Land „in 9) Ebenda. 10) Ebenda. 11) Ebenda. 12) Ebenda. 13) LLA RC 27, Dl, Nr. 8. Kont.-Kommando an OA, 16. März 1848. 14) Ebenda. 15) Ebenda. 16) Siehe oben Anm. 3. 17) Siehe Geiger, S. 89 ff. 18) Siehe oben Anm. 3. 19) LLA RC 27, 1)2, ad 224, OA an Fürst. 29. März 1848. 20) Ebenda. 21) Ebenda. 22) Ebenda, ad 238, OA an Bat.-Kommando, 7. April 1848. 23) Siehe oben Anm. 3. 24) Siehe oben Anm. 22. 25) Siehe Geiger, S. 91 f. 26) LLA RC 27, F2, o. Nr., Reichsministerium des Krieges an Oberst v. Hayn, 16. Dez. 1848. (Die Schreibweise des Namens v. Hayns differiert: Hayn, Haym, Heym, Heyn). 27) Ebenda, Nr. 922, Niedermayr an HKW, 17. Okt. 1848. 28) Ebenda, Fl, Nr. 9259, HKW an Landesverweser, 9. Sept. 1848. 29) Ebenda. 30) Ebenda. 31) Ebenda, ad 500, RAV an Fürst. 17. Sept. 1848. 32) Ebenda. 33) Ebenda. 34) Ebenda. 219
	        

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