Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

ner Ansicht nach ohne weiteres im Nebenamt er- füllt werden konnte. Die beiden Kadetten Menzinger und Rheinberger stellten eine Zäsur in der Geschichte des liechten- steinischen Bundeskontingentes dar. Sie waren die ersten Liechtensteiner - Moritz Menzinger besass zwar nicht die liechtensteinische Nationalität, war aber im Lande aufgewachsen - die Offiziersstellen bekleideten. Mit Peter Rheinbergers Ernennung zum Leutnant waren die Weichen gestellt worden für die Besetzung des Kommandantenpostens des Scharfschützenzuges mit dem ersten und einzigen Liechtensteiner. ADOLF TICHY, LEUTNANT Im Jahre 1859 musste das liechtensteinische Bun- deskontingent wegen der Auseinandersetzung Österreichs mit Italien in Marschbereitschaft ge- setzt werden.334 Aus diesem Grunde wurde Adolf Tichy am 15. Juni 1859 als Leutnant und zweiter Offizier eingestellt.335 Mit gleichem Datum wurde Peter Rheinberger zum Oberleutnant befördert. Tichy, geboren am 14. Januar 1833 in Tienischt im Amt Prag, von Beruf „absolvierter Techniker", war am 4. März 1854, in das k.k. österreichische 28. Linien-Infanterie-Regiment v. Benedeck in Prag eingetreten, hatte jedoch bereits sechs Wochen spä- ter, am 15. April 1854, „in Folge erlangter Militär- dienstenthebungstaxe"336 das Militär wieder ver- lassen. Vom April 1855 bis April 1858 war Tichy in Liech- tenstein mit Vermessungs- und Rheinarbeiten be- traut gewesen.337 1858 trat er eine Stelle in Basel an, weil er dort besser bezahlt wurde.338 Bald nach der Wiedereinstellung in Liechtenstein stellten sich für Tichy Geldprobleme ein. Trotz der von Fürst Johann bewilligten einmaligen Zahlung von 500 Gulden für „Equipierung" und Reiseausla- gen339 und einer monatlichen Gage von 26 Gulden und 30 Kreuzern340 suchte Tichy um einen Vor- schuss von 100 Gulden nach, „um seine Passiven 
bezahlen zu können".341 Das Regierungsamt unter- stützte sowohl die Bitte Tichys um eine Vorschuss- zahlung, als auch sein Gesuch um Gehaltserhö- hung. Menzinger berichtete, dass Tichy sich in ei- ner „fatalen Lage" befinde, da er wegen der ausser- ordentlichen Teuerung mit seinem Lohn „in keiner Weise sein Auskommen finden" könne.342 Der Lan- desverweser befürchtete, - er war durch Erfahrung gewarnt und v. Falkenhausens Beispiel war noch ganz frisch in Erinnerung - dass Tichy notgedrun- gen Kredit aufnehmen werde und dadurch in eine verhängnisvolle Abhängigkeit geraten könnte. Das Gesuch um Vorschuss wurde aber trotz der Beden- ken des Regierungsamtes abgelehnt, die Gagenre- gulierung hingegen erfolgte, wie das Regierungs- amt Tichy mitteilen konnte.343 Die Mobilmachung des Kontingents wurde 1859 be- kanntlich wieder aufgehoben, so dass sich die An- stellung Tichys - obwohl ein zweiter Offizier vom Bundestag ständig gefordert worden war - als nicht mehr notwendig erwies. Trotzdem konnte Tichy vorerst seine Offiziersstelle im Kontingent behalten. Sein gespanntes Verhältnis zum Kommandanten Rheinberger wirkte sich aber so belastend aus, dass auf längere Zeit ein sinnvolles Zusammenwirken der beiden Offiziere und Techniker für die Kontin- gentsführung und die anderen in ihren Aufgaben- bereich fallenden Arbeiten nicht mehr möglich war. Die Ursachen für diesen unerfreulichen Zustand lie- gen wohl in dem beruflichen Konkurrenzverhältnis, in dem sich Rheinberger und Tichy befanden. Tichy wollte durch seine Kritik an den bautechnischen Projekten Rheinbergers z. B. im Bereich der Rüfe- Schutzbauten Zweifel an dessen fachlicher Qualifi- kation anbringen und sich dadurch selbst als Fach- mann profilieren. So berichtete Menzinger nach Wien, dass sich Tichy anlässlich eines „Rüfebe- schaues ... bei Triesen in Gegenwart der ganzen Commission sich auf eine sehr beleidigende Weise gegen Herrn Oberlieutnant über die durch ihn mit höherer Bewilligung begonnenen Brückenbau her- ausgelassen habe".344 Menzinger nahm diesen Bericht zum Anlass, ein Gesamturteil über Tichy abzugeben, das sehr zu Ungunsten des jungen Leutnants ausfiel. In für 212
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.