Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

EXERZIEREN UND AUSRILDUNG AN DER WAFFE ZIELSETZUNG DER AUSBILDUNG Die Scharfschützen wurden, gemäss ihrer Aufgabe im Gefecht, als sogenannte „Plänkler" in der zer- streuten Kampfart eingesetzt. Die Ausbildung war deshalb schwerpunktmässig auf körperliche Ge- wandtheit, Ausnützung des Terrains und vor allem auf die Schiessfertigkeit hin angelegt. Die dienstliche und taktische Ausbildung wurde in den Garnisons- und Felddienst unterteilt. Im erste- ren wurde die Mannschaft in den militärischen Vor- schriften des Dienstreglements, in Waffentheorie und auch in allgemeinbildenden Fächern unterrich- tet. Im Felddienst war die praktische Anwendung der Waffe und der taktische Einsatz zu erlernen. Zu diesem Zwecke hatte die Truppe in den Bereichen des Exerzierens, Marschierens und Schwenkens, im Bajonettfechten, im Tiraillieren und im Schwim- men ihre Ausbildung zu absolvieren. Die Dienstvorschriften wurden von Bayern über- nommen, da im Ernstfall der Einsatz in der unter bayerischem Kommando stehenden Bundesfestung Landau vorgesehen war. Diese Vorschriften ver- langten vom Soldaten grundsätzlich eine redliche Erfüllung seiner Pflichten, die - ausser der Ehr- furcht vor Gott und Religion - „nichts Heiligeres und Höheres" kannten als Treue und Anhänglichkeit für Fürst und Vaterland.252 Diese Treue und Anhäng- lichkeit manifestierte sich nach diesen Vorschriften in der wahren Ehre des Soldaten, die ihre Ausrich- tung darin hatte, jeden Augenblick bereit zu sein, für Fürst und Vaterland sein Leben zu lassen.253 EXERZIERAUSBILDUNG Für den Ablauf des täglichen Exerzierens der Sol- daten wurde vom Kommandanten ein genauer Ta- gesablauf festgelegt.254 Nach der Einberufung und Vereidigung der Mannschaft galt diese jeweilige Ta- gesordnung für die Zeit der Ausbildung. Im Som-mer 
wurde um 4 Uhr „Revaille" geblasen und nach „Reinigung des Körpers und der Kaserne" rückte die Mannschaft um 6 Uhr zum Exerzieren aus. Nach vier Stunden Exerzierdienst wurde um 10 Uhr das Einrücken in die Kaserne befohlen und Rapport durchgeführt. Um 11 Uhr fand das „Abspeisen der Menage" statt und um 11.30 Uhr war Wachparade. Um 13 Uhr begann der theoretische Unterricht, und zwar durch den Sergeanten für die Soldaten und durch den Offizier für die Unteroffiziere. Anschlies- send war um 14.30 Uhr Ausrücken zum Bajonett- fechten, welches um 16.00 Uhr vom Schwimmun- terricht abgelöst wurde. Abschliessendes Verlesen fand um 18.00 Uhr statt, und um 21.00 Uhr wurde „Retraite" geblasen. Der Samstagvormittag war dem Übungsmarschie- ren gewidmet, am Nachmittag mussten die Montur, Armatur und die Kaserne gereinigt werden, an- schliessend fand die Visitation der Montur statt. Am Sonntagvormittag war Kirchenparade und um 14.00 Uhr Schlussverlesen. Diese Tagesordnung wurde den Sommer hindurch in etwa beibehalten. Im Winter war erst um 7 Uhr Tagwache mit gleichem Tagesablauf wie im Som- mer, aber ohne Schwimmen. Das Dienstreglement schrieb jedem Soldaten tägli- che Körperhygiene vor. Früh morgens nach dem Ankleiden mussten Hände und Gesicht gewaschen werden, ferner war darauf zu achten, „auch den Mund und die Zähne stets rein zu erhalten".255 Hemd und Leibwäsche waren jeden Sonntag zu wechseln „und ausserdem nach starken Ansttren- gungen".256 Spielen um Geld und Geldborgen war bei Strafe verboten.257 Der theoretische Unterricht am Nachmittag um- fasste die Fächer Schreiben und Rechnen sowie eine Vorlesung über Garnisons- und Felddienst oder über den Gebrauch der Waffen und ihrer Be- standteile.258 Licht und Feuer mussten um 22 Uhr gelöscht werden. Über die Durchführung der richtigen Exerzierübun- gen gab das „Exercier-Buch" Auskunft.25<' Darin waren in ausführlichen Beschreibungen alle Kom- mandos und Vorschriften für die Abläufe der ein- zelnen Exerziervorgänge wie Gewehrladen, Schies- 170
	        

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