Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

QUADERER / MILITÄRGESCHICHTE 1814-1849 DAS KONTINGENT IM ALLTAG sam mit den „spielpflichtigen Knaben",207 den sie- ben Mann, die Eschen zu stellen hatte, anstatt der täglichen Zulage von sieben Kreuzern pro Tag ei- nen Pauschalbetrag von 500 Gulden zu bezahlen.208 Damit sich „keiner entschuldigen köne, er habe sel- bes nicht gewusst",209 mussten 104 Gemeindebür- ger dies mit ihrer Unterschrift bezeugen. Eine andere Art des Knabenschaftsvertrages wurde 1836 in Triesenberg abgeschlossen. Vertragspart- ner waren die militärpflichtigen Knaben einerseits und Josef Schädler andererseits.210 Die Abmachun- gen dieses Vertrages lauteten, dass die Knaben- schaft den Josef Schädler für die nächsten sechs Jahre von der Verlosung befreie. Dafür erklärte Schädler verbindlich, dass er an jene Knaben, wel- che das Los zum Militärdienst in den folgenden sechs Jahren treffe, pro Jahr jeweils zu Martini 16 fl. und 40 kr. bezahlen werde, insgesamt also 100 Gulden.211 Durch Zusatzbestimmung wurde auch Josef Schlegel, Sohn des Alois, gegen die Be- zahlung von 150 Gulden „aus der Verlosung entlas- sen". Unterschrieben ist der Vertrag von 36 Mitglie- dern der Triesenberger Knabenschaft.212 In umgekehrter Richtung verlief in Triesenberg ein Vertrag mit Andreas Wagner. Dieser bekam von der Knabenschaft 54 Gulden dafür bezahlt, dass er sich freiwillig zum Militärdienst meldete.213 In Mauren wurde abgemacht, dass jeder Spiel- pflichtige, der in die Knabenschaft wollte, sich be- reit erklärte, jährlich 2 fl. und 42 kr. (= 1 Kreuzta- ler) zu bezahlen.214 Dies machte pro Mitglied für eine Dienstzeit von sechs Jahren eine Summe von 16 Gulden und 12 Kreuzern aus. Bei den ca. 50 Mitgliedern dieser Knabenschaft bedeutete dies ei- nen ansehnlichen Betrag, der den Dienstpflichtigen zufloss: Pro Jahr summierte sich der Betrag auf 135 Gulden, die 1842 auf vier Rekrutierte aus Mauren zu verteilen waren (siehe Abb. S. 122/123).215 Die Knabenschaftsverträge bekamen einen minde- stens offiziösen Anstrich dadurch, dass sie von der Gemeindebehörde mitunterzeichnet wurden. Das Oberamt wurde in Streitfällen als Richterinstanz angegangen und auch als Aufsichtsinstanz für die Überwachung der Einhaltung der Verträge angese- hen. So weist es z.B. das Ortsgericht Schaan an, 
darauf zu achten, dass die im Vertrag freiwillig fest- gesetzten Beträge bezahlt werden und die verfal- lenen Beträge eingezogen würden.216 Auch die Knabenschaftsverträge lassen den Schluss zu, dass immer wieder Wege gesucht wurden, dem Militärdienst zu entgehen. Inwiefern der Gruppen- druck oder vielleicht sogar Zwang gegenüber sozial oder materiell schwächer Gestellten dabei mitspiel- te, ist nur in einzelnen Fällen nachweislich festzu- stellen. 194) Hbenda, F2, Vertrag zwischen Jos. Walser und Jak. Kaufmann, beide aus Schaan, 26. März 1859. 195) LLA RC 27, F2, Diverse Einstandsverträge. Vertrag Gottlieb Kind- le - David Boss, 31. Mai 1853. 196) Ebenda, Vertrag vom 19. März 1860. 197) Ebenda. 198) Ebenda. 199) Ebenda, mehrere Verträge. 200) Ebenda, Vertrag vom 1. Juni 1853. 201) LLA RC 27, B, Nr. 27, OA an Schaffer, 17. Jan. 1838. 202) Ebenda. 203) Ebenda, H2, Conskriptionsliste von 1841. 204) Siehe F. Büchel, S. 160. 205) LLA RC 27, H2, Vertrag vom 10. April 1831. 206) Ebenda. 207) Ebenda, Rofenberg, 10. April 1831. 208) Ebenda. 209) Ebenda. 210) LLA RC 27, Cl, Vertrag vom 24. März 1836. 211) Ebenda. 212) Ebenda. 213) Ebenda, A, Nr. 337. OA an Fürst, 12. Juni 1840. 214) Ebenda, Fl, o. N„ Vertrag vom 26. Febr. 1842. 215) Ebenda, E2, Konskriptionsliste 1842. 216) GA S, Schachtel 1, OA an Ortsgericht Schaan, 25. April 1836. 121
	        

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