Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

QUADERER / MILITÄRGESCHICHTE 1814-1849 DAS KONTINGENT IM ALLTAG chen, die „unterm Mass" waren, zusammen. Auch die vorzeitige Entlassung aus dem Militärdienst war z.T. durch Untauglichkeit bedingt. 1842 waren von insgesamt 24 entlassenen Soldaten fünf wegen chronischen Krankheiten oder körperlicher Schwä- che dienstuntauglich geworden. Die Begründungen für die Entlassungen lauteten z.B.134: Leidet an ei- ner chronischen Lungenentzündung; ist unfähig, angestrengte Märsche zu machen; wegen chroni- schen Fussgeschwüren untauglich, wegen beim Fechten erhaltenem Magenbruch für den Waffen- stand untauglich. Die Listen der Konskribierten der 40er Jahre ent- halten folgende Angaben zur Untauglichkeit:135 i Blödsinnigkeit ", : I Verletzung der „Bäugesähnen" (Sehnen) der Zehen des j linken Fusses ,. - : Caries Drüsen . einäugig Epilepsie und Blödsinn *' | fehlerhafte Schneidezähne i Fussgeschwüre 
; [ ; zu kurzer Fuss . . | Gliedersucht , , I Gesichtsgebrechen . | Herzleiden, Herzklopfen ! Hernia (Bruch) | schwächlicher Körperbau j Kopfgrind (Schorf) | körperliche Gebrechen ! Kropf ' Kurzsichtigkeit | Leistenbruch - : j Mangel eines Armes i Mangel zweier Finger ' . | Mangel an Zähnen ' Milzleiden • Ohrenfiuss i Plattfüssigkeit,: ' rheumatisches Leiden > Schwerhörigkeit ! Sprachfehler .. ' ! Stroffeln (Tuberkulose) • : j struppierte(r) (lahm) Hand, Fuss, Arm, Daumen, Ellbogen, I geht auf einer Stelze ! Verkrümmung des Rückgrates 1 Verkürzung des Zeigefingers 
Bei einzelnen Personen sind manchmal ergänzende Bemerkungen angeführt.136 So bemerkt der Schel- lenberger Pfarrer Rudolf Schädler bei einem seiner Pfarrkinder: „Ist höchst ungelehrig und hat nicht einmahl das ABC erlernt." In Gamprin hiess es über einen Abwesenden: „Ist ein Verschwender und hält sich soviel bekannt in Schwaben auf." Das Gesuch eines Eschners um Befreiung seines zweiten Soh- nes, „weil der erstere blödsinnig" sei, wurde mit der Begründung abgelehnt: „Nachdem der zweite Sohn nicht vollkommen blödsinnig und zur Arbeit verwendbar ist, zur Losung einzuziehen." Ein Auszug aus der Konskriptionsliste der Gemein- de Balzers aus dem Jahre 1837 zeigt anschaulich, welche Befreiungsgründe vorgebracht wurden, und wie der Rekrutierungsrat darüber entschied (siehe Tabelle S. 112). Ein relativ häufiger Grund für Untauglichkeit war die ungenügende Körpergrösse. Der Konskriptions- gesetzesentwurf von 1844 schrieb das Mass von fünf Wiener Schuh vor. Die Durchschnittsgrösse be- 121) LEA SF Militärakten 1832-1849, Nr. 352, Bat.-Kommando an Kontingents-Kommando, 23. Apr. 1845. 122) Siehe Dürrenmatt, S. 486 ff. 123) Siehe oben Anm. 112. 124) Ebenda. 125) Ebenda, Nr. 7, Kont.-Kommando an Bat.-Kommando, 2. April 1845. 126) Ebenda. 127) Ebenda, fürstl. Resolution vom 2. April 1845. 128) Ebenda, Nr. 981, Bat.-Kommando an Kont.-Kommando, 16. Nov. 1846. 129) I.I.A RC 27, D2, 8/15, o. N., Bat.-Kommando an OA, 21. Aug. 1847. 130) LLA RC 27, Cl, o. N„ Rekrutierungsentwürfe, o. D. 131) Ebenda. 132) Siehe Listen auf S. 111 und 112. 133) LLA RC 27, E2, verschiedene Konskriptionslisten. 134) LLA RC 27, Cl, Protokoll der Superarbitrierungs-Commission, 16. Febr. 1842. 135) LLA RC 27, E2. Conskriptionslisten 1842-1848. 136) Siehe oben Anm. 133. 111
	        

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