Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

QUADERER / MILITÄRGESCHICHTE 1814-1849 DAS KONTINGENT IM ALLTAG mut offen ausbrechen zu lassen. Gleichzeitig war die Einberufung aber ein Disziplinierungsmittel, das die Obrigkeit gegenüber widerspenstigen Un- tertanen einsetzen konnte. Wie das gezeigte Bei- spiel aber belegt, wurde das Strafmass im gemäs- sigten Rahmen gehalten. Insgesamt ist zu sagen, dass diese Massnahme nur höchst selten ange- wandt wurde. Da die Konskription von 1836 einen Neubeginn darstellte, liess die Hofkanzlei dem Oberamt und dem Kommandanten eigens Instruktionen zukom- men, die sich ihrerseits wieder nach Vorschriften der Militärkommission des Deutschen Bundes rich- teten. Diese Instruktionen enthielten Bestimmun- gen über Besoldung, Ausrüstung, Bewaffnung und Kasernierung der Mannschaft.53 Wegen der Löhnung war noch kein definitiver Ent- scheid getroffen worden. Das Oberamt wurde be- auftragt, einen Vorschlag nach bayrischem Vorbild auszuarbeiten.54 Für die Montur, welche den „Mann vor Einfluss der Witterung schützen und ihm ein gutes Ansehen ver- schaffen" sollte,55 wurden sehr detaillierte Vor- schriften darüber erlassen, wie sie zu behandeln sei und wie lange die einzelnen Stücke zu tragen seien. Dem Kommandanten wurde aufgetragen, darauf zu achten, dass die Mannschaft die Montur schonend behandle und nach Abschluss der Ausbildung und bei Beurlaubungen sogleich mit der Zivilkleidung eintausche.56 Diese Vorschriften wurden trotz der Tatsache erlassen, dass die Montur noch fehlte und für die 55 Mann „so schleunig als möglich"57 fertig- gestellt werden sollte. Als Kaserne für das Kontingent wurde auf Schloss Vaduz ein Zimmer als „Quasi-Caserne"58 eingerich- tet mit dem Auftrag, dieses mit der „noch nöthigen Einrichtung"59 zu versehen. Jedem Soldaten stan- den eine einfache Decke, zwei Leintücher, ein Strohsack und ein mit Stroh gefülltes Kopfpolster zur Verfügung.60 Die Leintücher wurden alle Mona- te gewechselt, die Strohsäcke alle drei Monate mit frischem Stroh gefüllt.61 Die Mannschaft musste „in einfachen Bettstellen liegen, denn diese befördern die Reinlichkeit und selbst die Moralität".62 
Dass der Verwaltung kaum eine Möglichkeit zu Sparmassnahmen entging, zeigt der Hinweis, dass das alte Stroh „auf den Mist zu leeren [und dieser] zum Besten des Ärars licitando63 zu verkaufen" sei.64 Aus kostensparenden Absichten heraus wur- de auch verordnet, dass nach jedem Scheiben- schiessen das verschossene Blei aus dem Kugelfän- ger zu nehmen und dem Ärar abzuliefern sei. Jeder Soldat bekam monatlich drei Kreuzer als Sohlengeld und zwei Kreuzer Flickgeld zur Instand- haltung der Schuhe65 und überdies wurde jeder Samstag zur „Reinigung der Effecten bestimmt".66 Die Bewaffnung, die aus alten, vermutlich aus den Feldzügen von 1814 und 1815 stammenden Ge- wehren bestand, sollte erneuert werden. Die alten Gewehre wurden zum Verkauf in Chur oder Bre- genz bestimmt; für deren Erlös durften Böller ein- gekauft werden.67 Abschliessend wurden den Instruktionen zwei wichtige Entscheidungen der Fürsten beigefügt. Die 48) Ebenda. 49) Ebenda, Beilage vom 8. Jan. 1839. 50) Ebenda, Nr. 16, OA an Fürst, 12. Jan. 1839. 51) Ebenda. 52) Ebenda, Nr. 2325, HKW an OA, 4. Marz 1839. 53) LLA HC 27. C Nr. 3636. HKW an OA, 21. Juni 1836. 54) Ebenda. 55) Ebenda. 56) Ebenda. 57) Ebenda. 58) Ebenda. 59) Ebenda. 60) Ebenda. 61) Ebenda. 62) Ebenda. 63) Versteigern zugunsten der Staatskasse. 64) Siehe oben Anm. 53. 65) Ebenda. 66) Ebenda. 67) Ebenda. 105
	        

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