Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1909) (9)

- 78 ernennen — wozu er laut Lehenrecht nicht verpflichtet gewesen wäre — und als Obmann den Fidel v. Thurn zu Bichweilen bestellt hatte, erklärten die v. Schellenberg, wegen Armut die Reise uach Rorschach nicht machen zu können. Ueberdies wüßteu sie uicht̂ wie sie sich gegen die Vasallenpslicht versündigt hätten, daß man ihnen das Lehen streitig machen könne. Auch legten sie gegen die vom Abt erwählten Schiedsrichter, besonders aber gegen den Ob- mann, Fidel v. Thurn Verwahrung ein. Dagegen erwiderte der Statthalter des Abtes, es liege gegen den Obmann kein Grund zum Mißtrauen vor und was die vorgeschützte Armnt anbetreffe, scheine dieselbe uicht so groß zu sein, da der Freiherr seinen Hofhalt keineswegs einschränke und Geld genug gehabt habe, per- sönlich des Lehens wegen znm Erzherzog nach Innsbruck und zum Kaiser uach Wien zu reiseu. Das Leheugericht mußte verschoben werden. Die Vormünder der Kinder des Dionys weigerten sich bei demselben zn erscheinen, da sie mit dem Handel nichts zu tun hätten und für die Sünden des Johann Jakob nicht büßen wollten. Dieser hingegen erklärte, er werde nicht ohne die Kinder seines Brnders erscheinen. Im Jünner 1661 bewilligte der Kaiser die Sequestratiou der schellenbergischen Güter und die Ausscheidung der Allodial- und Lehengüter. Im April war aber dieselbe noch nicht erfolgt. Dagegen schrieben die v. Schellenberg an die Liqui- dationskommission, die indessen aufgestellt worden war: Eine güt- liche Abmachung mit den Kreditoren sei bisher unmöglich gewesen^ Diese seieu hart gegen sie. In diesen düsteren Zeiten pflege man sonst Zinserlaß zn gewähren; ihnen aber wolle man nichts nach- sehen. Unlängst sei in einem gleichen Falle die Hälfte der Kapital- schuld und der ganze Zins geschenkt worden. Ihr ganzes vor- handenes Vermögen decke ja nicht die Hälfte der Schulden. Man möge sie doch nicht gänzlich brotlos machen. Das Lehengericht war auf den 5. Juli (1661) vertagt worden. Trotz peremptorischer Aufforderung waren von den Vertretern der be- klagten Partei sast keine erschienen, so daß kein Beschluß gefaßt wurde. Unterdessen waltete Johann Jakob als Administrator der Herr- schaft Kißlegg und. gab als solcher das Gut zu Sommersriet zu Lehen, trotzdem er wegen dieses Gutes mit dem Kloster Salmans- weiler im Streite lag. (Reg. 999 und 1012). Doch blieb diese Lehcnübergabe kraftlos, weil nun alle Güter sequestriert wurden.
	        

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