Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1909) (9)

— 66 — druck vermißt, wolle aber aus Dankbarkeit für die zeitlebens un- vergeßlichen, während seines Exils vom Kloster empfangenen Wohltaten vou einer Aenderung des Wortlautes absehen. Hans Christoph erinnert hier den Prälatendankbar an die Zu- flucht die er mit seinen Geschwisterten in St. Gallen fand beim Einbruch der Schweden im 
Jahre 1632. Da 
flüchteten sich viele, besonders adelige Familien, in die Schweiz, nach Vorarlberg und Tirol. Die Familie v. Schellenberg 
wandte sich nach St. Gallen und empfing vom dortigen Kloster viele Wohltaten. Im April des- selben Jahres zogen die Schweden, 
nachdem sie von den Vvrarl- bergern zurückgedrängt worden waren, dnrch schellenbergisches Gebiet, verbrannten Waltershofen und erstachen 
dort 20 Banern. Am 18. Juli 1633 war Hans Christoph mit Ulrich v. Ramsch- wag (ans Gntenberg) und dem österr. Rat Dr. Velin Schieds- richter zwischen deu Untertanen des Abtes von St. Gallen zu Diepolduu und deueu des Grafen Kaspar v. Hohenems zu Widuau uud Haslach. Auch im 
Jahre 1634 lagen die Schweden im Allgäu. Mord und Brand, Hunger uud Elend wüteten in schauerlicher Weise. In den 
Jahren.1628, 1629 und 
besonders 1635 grassierte die entsetzlichste Pest, der wenigstens drei Viertel der Bevölkerung des Allgäus erlagen. Der Boden blieb znm großen Teile un- bebaut, da keiue Banern mehr vorhanden waren. Dann kamen einige Jahre der Ruhe 
bis 1646. Kein Wunder also, wenn auch der Adel, der mit den Bauern leiden mußte, verarmte. Den ökonomischen Ruin der Familie v- Schellenberg vollendete dann dereu Erhebung in den FreiHerrnstand. Schon 
am 6. Juni 1636 hatte Kaiser Ferdinand II. den Hans Christoph v. Schellenberg zu Kißlegg, seine ehelichen Leibes- erben und derselben Erbeserben, Manns- und Weibspersonen in den Stand, Grad, Ehre, Würde, Gemeinschaft, Schaar und Ge- sellschaft seiues des hl. Reichs, auch seines Erb-Königreichs, 
Fürsten- tümer und Landen rechtgebornen Freiherrn, -Frauen und -Fräulein erhoben. Da aber ein Diplom hierüber „aus ettlich eingefallenen Verhinderungen" nicht ausgefertigt wurde, hat Kaiser Ferdinand III. am 27. Jnni 1637 die Erhebung des Hans Christoph v. Schellenberg und seiner Erben :c. konfirmiert und 
von sich ans erneuert 
(Reg. 947).
	        

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