Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1909) (9)

- 63 - tum erworben hat, bleibt, wenn er eheliche Kinder hinterläßt, diesen frei überlasten. Nnr die St. Galler Lehen müssen dann die weiblichen Nachkommen, wenn keine männlichen vorhanden sind, mit jenen 6 Schwestern oder deren Nachkommen gleichmäßig teilen. (Reg- 937.) ' ' ' Von der Stadt Wangen kauften die Vormünder gegen Erlag von 460 fl das «lominium clireetnm über die Güter zum Dirren, den Zoll und das Brückengeld über die Arge znrück. (Reg. 930). Hans Christoph war der erste seines Geschlechtes, welcher vom Kaiser lFerdinand II.) mit dem Blutbann zn Rötsee belehnt wurde uud die Erlaubnis erhielt, siA'na exeontiva daselbst auf- zustellen. Am 6. Februar 1623 heiratete er die Beatrix v. Landsberg, einzige Tochter uud Erbin des Jvh. Friedrich v. Landsberg aus dem Elsaß, die ihm die Güter Vesenheim, Pfaffenlaps und das Schloß Wechersburg zubrachte. Ihr Vermögen 
belief sich auf über 80,000 fl. Die Mutter der Beatrix war eiue Tochter des Haus Werner v. Wangen. Erst im April 1624 erreichte Hans Christoph die Volljährigkeit und gab dem österr. Hofrat Albrecht Eberhart v. Wilteuburg die Vollmacht, an seiner statt in St. Gallen den Lchenseid zu leiste». Im Mai desselben Jahres wurde er schon vom Kaiser Ferdinand II- zum kaiserl. Rate ernannt. Am darauffolgenden 8. Jnni wurden Hans Christoph nnd seine 6 Schwestern von demselben Kaiser mit dem Baumgartenschen halben Teil von Kißlegg belehnt gegen bare Entrichtung vou 
9000 sl Ehrschatz. In den Besitz derselben sollten sie aber erst kommen am Tage des Ablebens der damaligen Inhaberin, der Gräfin Maria v. Hohenems. Die Chrouik vou Kißlegg berichtet dazu: „Nachdem Herr Haus Christoph v. Schelleuberg bereits von S. Kais. Königl. Maj. Ferdinand II. ans den Baumgartenschen Anteil zu Kißlegg iu sventum belehuet worden, so wollte er ver- möge des — gegen die verwitwete Frau Gräsiu Maria zu Hohenems geb. v. Baumgarten und deroselben Untertanen — den 22. No- vember 1624 ergangeueu Gehorsambriefs diese allerhöchsten Orts empfangene Eventual-Belehnung durch eiueu kaiserl. Notar namens Bartholomä Dangel sowohl der Frau Witwe als ihreu Uuter- tanen offiziell anzeigen lassen. Allein! Protestationen von Seite der Gräsin nnd ihrer Beistände einerseits, dann ein heftiger
	        

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