Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (89)

Für Liechtenstein bedeutete das Wiedererstehen des Deutschen Bundes den Abschluss einer gefahr- vollen Zeit, die es heil überstanden hatte. Als einer der souveränen Bundesstaaten nahm es alsbald wieder an den Versammlungen des neuen Bundes- tages teil. Dr. Karl Schädler nahm nach seiner Rückkehr aus Frankfurt die ärztliche Praxis sofort wieder auf.280 Wie aus dem Praxisjournal Schädlers eindeutig hervorgeht, hat Dr. Ludwig Grass die Patienten Schädlers während seiner Abwesenheit vom Janu- ar bis Mai 1849 ärztlich betreut.281 Hatte Schädler nach dem hektischen Betrieb in Frankfurt vielleicht auf eine ruhigere Zeit zu Hause gehofft, so hatte er sich gründlich getäuscht. Schon am 20. Februar hatte sein Bruder Rudolf ihm geschrieben, er habe gehört: «Der Landesverweser . . . wolle in den Landesangelegenheiten nichts vornehmen, bis Du von Frankfurt wieder zurück- kommst».282 Wir erinnern uns, dass der vom Verfassungsrat fertiggestellte Verfassungsentwurf schon am 1. Ok- tober 1848 dem Fürsten zugesandt worden war. Doch, obwohl Alois II. den wesentlichen Bestim- mungen des Entwurfes positiv gegenüberstand, zögerte er mit seiner Zustimmung, da er von Frankfurt eine Klärung der Stellung Liechtensteins im künftigen Reich erwartete. Als dann aber die Einigung in der Nationalversammlung sich immer weiter hinauszögerte, entschloss er sich, wenig- stens einen Teil des Verfassungsentwurfes proviso- risch in Kraft zu setzen. Dies geschah mit dem Erlass vom 7. März 1849.283 Zugleich erliess er dazu Übergangsbestimmungen, welche nähere An- ordnungen und Weisungen enthielten. Faktisch erhielt damit Liechtenstein eine konstitutionelle Verfassung, in der festgelegt wurde, dass die höch- ste Gewalt in Gesetzgebung, Verwaltung und Recht- sprechung «beim Fürsten und Volke vereint» liege. Die vom Fürsten sanktionierten Verfassungsbe- stimmungen wurden allerdings ausdrücklich als Provisorium bezeichnet.284 Mit zu den wichtigsten Bestandteilen dieser Verfas- sung gehörte die freie Wahl einer Volksvertretung. Fürst Alois II. ordnete denn auch in den Übergangs-bestimmungen 
vom 7. März die sofortige Wahl des «Landrates», wie das Parlament nach dem Willen des Verfassungsausschusses heissen sollte, an. Die Gemeindeabgeordneten wie auch Landesver- weser Menzinger waren sich in dem Wunsch einig, die Wahl erst nach der Rückkehr Schädlers aus Frankfurt abzuhalten. Und so musste er sich, nach Vaduz zurückgekehrt, sogleich den letzten Vorbe- reitungen der Wahl, die auf den 20. Mai angesetzt war, widmen. Die Wahl sollte nach der provisorischen Wahlord- nung, welche Schädler ja selbst im August 1848 ausgearbeitet hatte,285 stattfinden. Auf den 20. Mai 1849 waren dann alle Stimmberechtigten aufgefor- dert, zu einer feierlichen Landsgemeinde in Vaduz zu erscheinen, welche die Wahl der 24 Landräte vornehmen sollte. Zuvor hatten vom 16.-18. Mai die Nominierungswahlen stattgefunden,286 in welchen 45 Männer für die Wahllisten bestimmt wurden. So fanden sich am Sonntagnachmittag, den 20. Mai 1849 auf dem Platz vor der Vaduzer St. Florinskir- che, wo früher die Landamännerwahlen und Zeit- gerichte stattgefunden hatten, gegen 1800 wahlbe- rechtigte Männer ein. Unter der Leitung von Karl Schädler wählten sie dann durch einfaches Hand- mehr der Reihe nach die 24 Landräte und ihre 8 Stellvertreter. Diese denkwürdige Wahl stellte zwar erhebliche Organisationsprobleme, konnte aber ohne nennenswerte Schwierigkeiten abgewickelt werden. Der Wahlprüfungsausschuss unter dem Vorsitz von Dr. med. Ludwig Grass erstellte einen Bericht über die Wahl.287 Peter Kaiser, Franz Josef Oehri und Pfarrer Anton Wolfinger lehnten die Wahl ab. Besonders von Peter Kaiser hatte man gehofft, dass er das Mandat doch noch annehmen werde. Jedoch, er blieb seinem Ende des Jahres 1848 gefassten Entschluss treu und hielt sich auch weiterhin von einer aktiven Teilnahme an der liechtensteinischen Landespolitik fern. Schon am 23. Mai fand die erste konstituierende Plenarsitzung des Landrates statt. Dr. Karl Schädler wurde zum Präsidenten und Apotheker Fr. Anton Kirchthaler zum Vizepräsidenten gewählt.288 In der gleichen Sitzung wurde ein engerer Ausschuss, der sogenannte Fünferausschuss, bestellt. Ihm gehör- 62
	        

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