Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (89)

LIECHTENSTEINER ÄRZTE DES 19. JAHRHUNDERTS RUDOLF RHEINBERGER In den Physikatsbereich fiel auch die Unterweisung, Beaufsichtigung und Beratung der Hebammen. Ferner gehörten zu den amtsärztlichen Obliegen- heiten die Empfehlung von seuchenpolizeilichen Massnahmen zuhanden des Oberamtes, nicht nur bei menschlichen Epidemieausbrüchen, sondern auch bei Tierseuchen. Hier musste ein enger Kon- takt mit den zuständigen Stellen des benachbarten Auslandes gepflegt werden. Rigorose Einfuhrsper- ren für Vieh waren eine häufige - und wohl die einzig wirksame - Massnahme zur Verhütung der Weiterverbreitung ansteckender Tierkrankheiten. Nicht zuletzt war das Physikat eine Stelle, die eine Art Nahrungsmittelkontrolle ausübte. So berichtet Dr. Karl Schädler am 1. Oktober 1844216 an das Oberamt von «gehäuftem Vorkommen von Mutter- korn der Gerste heuriger Fechsung» und schildert zugleich die schädlichen Auswirkungen des Mutter- korngenusses. Dazu macht er Vorschläge für zu ergreifende Massnahmen. Als Karl Schädler im Jahre 1837 vorübergehend und dann 1838 für dauernd nach Hause zurück- kehrte, um seinem kränkelnden Vater in der Praxis zu helfen, war er, kurze Unterbrechnungen ausge- nommen, fast 20 Jahre nicht mehr im Lande gewesen: 1818 kam er nach Feldkirch ins Gymnasi- um, 1822 bezog er die Universität in Wien und nach der Promotion 1830 in Erlangen, liess er sich für sieben Jahre in Ems nieder. POLITIK 1848-1862 Es bestanden also über die Verwandschaft hinaus kaum mehr engere Kontakte mit der Heimat. Dort bot ihm dann sein Beruf als Arzt die ideale Gelegen- heit, Land und Volk von Liechtenstein aufs neue und vertieft mit all seinen Nöten, aber auch mit seinen positiven Seiten kennen zu lernen. Er sah die trostlose politische Situation in einem Staat, in dem dem einzelnen Bürger die wichtigsten Rechte vor- enthalten blieben, denn die sogenannte landständi- sche Verfassung, die am 9. November 1818 von Fürst Johann I. unterzeichnet wurde, hatte alles andere als eine rechtsstaatliche Volksvertretung 
gebracht.217 Die Deputierten des Landtags hatten das ihnen jährlich vorgelegte Steuerpostulat, wie es den geltenden absolutistischen Regeln entsprach, «dankbar» anzunehmen. Es gab kein Mitsprache- recht des Bürgers. Fragen existentieller Natur durf- ten nicht einmal diskutiert werden. Dies traf das liechtensteinische Volk besonders hart, weil es in der vorabsolutistischen Zeit recht weitgehende ver- briefte Rechte besessen hatte, die ihm jetzt radikal entzogen waren. Der Drang nach Mitbestimmung des eigenen Geschicks brach aber trotz Unterdrü- kung immer wieder an die Oberfläche durch, so etwa in den Jahren 1809, 1830/31 und 1840, ohne sich allerdings in klaren Vorstellungen artikulieren zu können.218 Dr. Karl Schädler hatte sich, besonders während seines siebenjährigen Aufenthaltes in der Schweiz von 1830 bis 1837, ein politisches Weltbild zu eigen gemacht, das den Idealen des Liberalismus ent- sprach. «Liberalismus, . . . Freiheit vom Staat, geregelte Sicherheit vor jeder staatlichen Willkür. 204) der Gulden hatte 60 Kreuzer. 205) Rudolf, 1845-1930, Dr. med. prakt. Arzt in Vaduz. 206) Hildegard, verh. Walser in Schaan, 1846- 207) M. Luise, verh. Walser in Schaan, 1847-1881. 208) Albert, 1848-1922, Dr. med. prakt. Arzt in Vaduz. 209) Karl, 1850-1907, Ingenieur. 210) Adolf, 1853-1903, Landwirtin Balzers (Mühle). 211) Dies holte dann aber Landesverweser von Hausen schon im ersten Jahr seiner Tätigkeit nach. LLA RD 8/28, 11. Dezember 1861. Tschugmell (JbL 47, S. 66) bezieht diese Vereidigung fälschlich auf Dr. Albert Schädler. Dieser war jedoch zum fraglichen Zeitpunkt erst 12 Jahre alt. Dr. Karl Schädler blieb Landesphysikus bis zu seinem Tod im Jahre 1872. Auf ihn folgte im Amt Dr. Wilhelm Schlegel. 212) «Gerichtsärztliches Protokollbuch 1840-1872», LLA Hand- schriften o.S. 213) I.e. 214) Unter körperlicher Züchtigung ist die Prügelstrafe zu verstehen. 215) z.B. «Bericht der ärztlichen Assentierungskommission» vom 1. April 1850, unterzeichnet von Dr. Schädler und Dr. Grass, LLA RC XXVII F2. 216) Gerichtsärztliches Protokoll, 1840-1872, S. 32, Nr. 48 LLA Handschriften o.S. 217) Quaderer S. 18 ff. 218) Vgl. Malin, S. 130 ff, und Quaderer S. 59 ff und S. 107 ff. 53
	        

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