Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (89)

Ruggeller Bürger Franz Anton Marxer, späteren Bischof in der Erzdiözese Wien.122 Entsprechend der hohen Kindersterblichkeit wäh- rend und direkt nach der Geburt war auch die Zahl der Nottaufen hoch: 34 Nottaufen durch die Ärzte und etwa deren 170 durch die Hebammen im Zeitraum von hundert Jahren allein in Triesenberg. Die Namen der hilfeleistenden und taufenden Ärzte sind im Taufbuch immer angeführt. Vor dem Jahre 1800 finden sich keine Nottaufen durch Ärzte, danach erscheinen sie aber in gleichbleibender Regelmässigkeit, so dass auf ein Jahr jeweils etwa zvvei von Hebammen oder Ärzten getaufte Kinder fallen. Wenn man weiss, was es damals für die Eltern bedeutete, ein ungetauftes Kind begraben zu müs- sen, so versteht man, dass der anwesende Arzt es als seine selbstverständliche Pflicht ansah, ein lebensschwaches Kind noch vor dessen Tod zu taufen. Bischof Franz Anton Marxer schreibt: «Das Sacrament der heiligen Taufe allein kann diese Geschöpfe dem ewigen Untergang entreissen ... » Aber nicht nur nach kirchlicher Lehre, sondern auch nach dem im Volk verwurzelten Glauben war einem ungetauften Kind die ewige Seligkeit ver- wehrt. Dass bei diesen Nottaufen für uns Heu.tige nur noch schwer verständliche Praktiken angewandt wur- den, mögen einige \veitere Passagen aus dem Wie- ner Consistorialschreiben zeigen: « ... müsset ihr zvvar nach allgemeinem Gebrauch das Wasser über das Haupt des Kindes, als den ersten und vornehm- sten Teil des menschlichen Leibes giessen. Sollte aber das Haupt nicht können begossen werden, so sollet ihr einen anderen Hauptteil des Menschen, als da sind die Brust, oder die Schultern, auch ohne Bedingnis, im Fall aber keiner aus den Hauptthei- len zu Vorschein käme, sondern nur ein minderer Theil des Kindes, als da sind ein Füsslein, ein Händ- lein, oder sogar nur ein Fingerlein könnte begossen werden, müsset ihr mit Bedingnis taufen ... Im Fall ein Leib mit zween Köpfen gebohren würde, müsset ihr die Missgeburt in einem Kopfe ohne Bedingnis, im anderen Kopfe aber mit Bedingnis taufen und sprechen ... » 
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Theologisch interessant ist der folgende Teil des Erlasses, nimmt er doch den heutigen Streit um die Frage, von vvelchem Zeitpunkt nach der Empfäng- nis an die Frucht als beseelter Mensch zu betrach- ten sei, vorweg, und zwar im Sinne der heutigen Auffassung der katholischen Kirche: « ... 
Wollen wir auch, dass die kleinsten unzeitigen Geburten, ob sie schon in dem Häutlein eingeschlossen, wenn sie auch nur einige Tage von der Empfängnis alt, und nicht augenscheinlich verfaulet sind ... getauft werden unter der Bedingnis ... Und nachdem das Häutlein ... aufgeschnitten ist, sollet ihr selbes abermal bei dreymaliger Eintauchung in ein natür- liches Wasser, unter diesen Bedingnissen taufen ... » Die Nottaufen wurden also auch in extre- men Fällen nicht nur von der Kirche toleriert, sondern sogar empfohlen. Man wird in diesem Zusammenhang an die von Alexander Frick be- schriebenen «Wallfahrten unserer Vorfahren mit totgeborenen Kindern» 
124 erinnert. Auch als Beson- derheit finden wir in Triesenberg in fünf Fällen im Taufbuch die Bemerkung beigefügt «in utero matris baptizatus», das heisst, dass das Kind im Mutterlei- be getauft wurde, solange es noch lebte. Wie aber wurde dies bewerkstelligt? Die Erklärung fand ich in der Ervvähnung von «Taufspritzen», wie ich sie bei meinen Nachforschungen mehrmals aufge- zeichnet f~md.125 
Mittels einer Spritze mit Ansatz konnte das Taufwaser noch während die Geburt im Gange war, gut an den vorliegenden Teil des Kindes herangebracht werden. Es lässt sich nun auch zwanglos ein innerer Zusam- menhang herstellen, zwischen den von Alexander Frick geschilderten totgeborenen Kindern, die im 18. Jahrhundert aus unserem Land nach Sehruns zur Taufe gebracht worden waren 
126 und den später gespendeten «Taufen im Mutterleib»: Die Taufen Totgeborener in Sehruns waren im Jahre 1785 von den kirchlichen und weltlichen Behörden verboten worden.127 vVas lag da näher, als nach einer Methode zu suchen, welche es erlaubte, ein Kind zu taufen, noch bevor es tot geboren wurde? Und die Taufe mit der Spritze löste das Problem auf einfache Art. Von Gebhard Schädler sind zwei solcher Nottaufen «in utero matris» im «Liber
	        

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