Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (89)

berger Grass. Nur einen mochte er gut leiden, den Rentmeister Ferd. A. Schmieth34, der wie er selbst auch aus Mähren stammte. Aber auch dieser vertrug sich nicht mit Grass - und die beiden waren auch noch direkte Nachbarn. Dazu Hofrat Hauer: «Ich schlage vor, den Chyrurgus Grass aus dem fürstlichen Quartier35 zu schaffen . . ., sonst der Zank und Hader nie aufhören wird, welcher schon in die pöbelhaftesten Grobheiten ausgeartet ist.»36 Christoph Grass bezog als Landschaftsarzt nur jährlich 50 Gulden, dazu als Strasseninspektor ab 1798 68 Gulden und ab 1800 75 Gulden Gehalt. Als Landschaftschirurg war er zugleich auch Ge- richtsarzt, wobei er für gerichtsärztliche Leistungen separat honoriert wurde.37 Daneben hat er eine private Praxis geführt, die ihm ein Vielfaches seines Gehaltes eintrug. Am 1. 10. 1808 trat Josef Schuppler38 seinen Dienst als Nachfolger des pensionierten Landvogtes F. X. Menzinger an. Dies war eine direkte Auswirkung der Visitation Hauers. Infolge der vielen Unstim- migkeiten um Christoph Grass wurde dieser von Schuppler sofort seines Dienstes als Strassenin- spektor39 enthoben, und anfangs des Jahres 1809 verlor er auch die Stelle als Landschaftsarzt. Aus einem Schreiben40, das Schuppler am 2. Janu- ar 1809 an die Hofkanzlei richtete, geht hervor, dass Grass die Absicht geäussert hatte, «in sein Vaterland, das königl. baierische Vorarlberg» zu- rückzukehren, jedoch nicht ohne den Versuch ge- macht zu haben, auch dabei noch etwas für sich herauszuschlagen. In dem Schreiben an das Ober- amt ersuchte er laut Schuppler41 um drei Dinge: 1. Gewährung einer Pension, 2. Ersatz von 300 Gul- den, die er zur Urbarmachung in den Garten gesteckt habe, und schliesslich 3. um Erlassung der Emigrationstaxe von 3 % des zu exportierenden Vermögens. Alle drei Bitten wurden ihm abgeschla- gen. Schuppler begründete die Abweisung in sei- nem Schreiben an die Hofkanzlei Punkt für Punkt, um am Schluss auszuführen: «Wenn der Bittsteller, wie er vorgiebt, seiner Wundarzneykunde mächtig ist, so wird er sowohl ohne dem vorigen, ohnehin geringen Gehalte, wie auch ohne einem Gnadenge- halte leben, und sich so viel erwerben können, dass 
er neben seinem nicht unbedeutenden Vermögen zu leben vermag . . . »42 Es deutet alles daraufhin, dass Christoph Grass seine gegenüber Schuppler geäusserte Absicht, in seine Heimat Vorarlberg bzw. nach Braz zurückzu- kehren, nicht wahrgemacht hat. Zwar ist er in den Totenbüchern von Schaan und Vaduz nicht einge- tragen, ebensowenig aber in jenen der Pfarrei Braz. Nun sind aber die Sterbeeintragungen für die Pfarrei Schaan, zu der Vaduz bis 1837 gehörte, für die Jahre 1818 bis 1826 sehr lückenhaft, da der damalige Pfarrer alt und gebrechlich war und die Eintragungen in die Pfarrbücher oft unterliess. Für sein weiteres Verbleiben in Vaduz nach 1809 gibt es aber einige Anhaltspunkte. Am 5. Juni 1813 wird er als Testamentszeuge in Vaduz vernom- men43 und am 16. Jänner 1820 ersucht das Landge- richt Sonnenberg das Oberamt in Vaduz, dem Gläubiger Christoph Grass in Vaduz ein Konkurs- edikt zu eröffnen.44 Ein weiteres Indiz dafür, dass er von einer Rückkehr nach Vorarlberg Abstand genommen hatte, ist das Fehlen der Bezahlung einer Emigrationstaxe.45 Schliesslich heisst es in dem Abhandlungsakt nach Dr. Ludwig Grass: «Ge- storben in Vaduz». Es ist also der Schluss zu ziehen, dass Christoph Grass nach seiner Entfernung aus den Ämtern des Strasseninspektors und Landschaftsarztes zur Jah- reswende 1808/09, noch mindestens ein Dezenni- um in Zurückgezogenheit in Vaduz gelebt hat und dort zwischen 1820 und 1826 gestorben ist. Dass er neben seinem Sohn Dr. Ludwig Grass noch eine ärztliche Tätigkeit ausübte, ist eher unwahrschein- lich. 28
	        

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