Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (89)

Einmal (sozusagen zur Einstimmung) besteht der Titel aus einem Quellenzitat, das einen wesentlichen Gedanken aus der Sicht eines Zeitgenossen (in der Regel eines Fürsten von Liechtenstein) formuliert, und zum zweiten besteht der Titel aus einer «akade- mischen» Formulierung, die das Forschungsinter- esse in heutiger Ausdrucksweise näher umreisst. Ein Beispiel dafür ist der Buchtitel selber: «Der ganzen Welt ein Lob und Spiegel» ist ein Zitat aus einer hausväterlichen Instruktion von Karl Eusebius für seinen Sohn Johann Adam Andreas. Karl Euse- bius drückte damit den Wunsch und das Bestreben aus, dass sich die Fürsten von Liechtenstein durch Leistungen in der Kunst und Architektur und durch einen repräsentativen Lebensstil die Hochachtung der Zeitgenossen erringen und als Vorbilder wirken sollten. Bei den Titelzitaten ist allerdings kritisch anzumerken, dass die Herkunft nicht immer ange- geben wird. Bereits die Auswahl der Autoren ist eine Garantie dafür, dass der Sammelband hohen wissenschaftli- chen Ansprüchen gerecht wird. Die Mehrzahl der Autoren ist in keiner Weise dem Haus Liechtenstein verpflichtet. Ihr Interesse gilt in erster Linie der Aufarbeitung der allgemeinen Adelsgeschichte, für die das Haus Liechtenstein als Beispiel steht. Was die Autoren bieten, ist denn auch keine «Haus- und Hofgeschichtsschreibung», sondern eine kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte des Hauses Liechtenstein. Wesentlich für den neuen Band ist auch, dass die meisten Beiträge auf umfangreichen Quellenstudien beruhen. Trotz dieser Qualitäten ist nicht zu erwarten, dass die Verkaufszahlen sehr hoch sein werden, da der Band dazu zu hohe Ansprüche an den Leser stellt. Das Buch wird all jene Leser befriedigen, die im Sinne von Fürst Karl Eusebius «kurios» sind, das heisst wissbegierig auf Kultur, Kunst, Architektur und Geschichte. Sprachlich sind die meisten Beiträge so abgefasst, dass sie auch für den interessierten Laien lesbar sind. Allerdings hätten die Beiträge noch leser- freundlicher gestaltet werden können, wenn ver- mehrt Zwischentitel gesetzt und lange Abschnitte unterteilt worden wären. Volker Press geht im ersten Beitrag auf die Situation des Adels im Reich 
nach dem Dreissigjährigen Krieg ein. Er skizziert das Umfeld, auf dem die Geschichte des Hauses Liechtenstein zu sehen ist. Er thematisiert die Auswirkungen des Absolutismus auf die Stellung, Funktion und Zusammensetzung des Adels. Der Beitrag von Press ist eher allgemein gehalten und geht nicht im Detail auf die Situation des Hauses Liechtenstein ein. Kritisch anzumerken ist, dass dieser Beitrag sich schlecht als Einleitung eignet, da er viel historisches Wissen voraussetzt und für Laien schwer verständlich ist. Die Herausgeberin Evelin Oberhammer hat selber zwei Beiträge verfasst. Im ersten zeigt sie die Entwicklung des liechtensteinischen Herrschaftsbe- sitzes in Niederösterreich, Böhmen und Mähren seit dem 12. Jahrhundert auf. Deutlich wird dabei, dass die Fürsten Karl, Maximilian und Gundaker die günstige Situation im ersten Viertel des 17. Jahr- hunderts auszunützen verstanden und den Besitz des Hauses um ein Mehrfaches vergrössern konn- ten. Die Karte, die die verschiedenen Phasen dieser Besitzentwicklung verdeutlichen soll, vermag in der grafischen Gestaltung allerdings nicht zu befriedi- gen. Die Karte an sich ist aber eine sehr bedeutende Leistung, sie wurde in den letzten Jahren (ohne Nennung der Autorin) in vereinfachter Form bereits mehrfach publiziert. Die Autorin äussert sich auch zu den Methoden der Erwerbung, über die bisher einige Unklarheiten bestanden: Wichtig waren ne- ben der Heiratspolitik Darlehen an den Kaiser und nicht zuletzt die Münzverschlechterung Karls [. Herbert Hofmeister zeigt in seinem Beitrag über das liechtensteinische Familien-Fideikommiss auf, mit welchen Rechtsmitteln die Familie seit dem Spät- mittelalter ihren Besitz vor Erbteilungen und Ver- käufen zu schützen suchte. Die Erhaltung und der Ausbau eines umfangreichen Familienbesitzes bil- deten die wirtschaftliche Basis für die Stellung des Adels. Erst mit der Einführung der Primogenitur und des Fideikommisses im Jahre 1606 wurde dieser Besitz ausreichend geschützt. Der grösste Teil des Vermögens galt nun als unverkäufliches und unteilbares Familienvermögen, dessen Nut- zungsrechte sich in der Hand des Erstgeborenen der ältesten Linie konzentrierten. Damit war zugleich 210
	        

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