Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (89)

DIE JÜDISCHE GEMEINDE AM ESCHNERBERG KARL HEINZ BURMEISTER hatte.13' 1644 kam es in Lustenau zu einem Schlag- handel zwischen Hans Hemmerlin und Samuel Bernheim. Dabei mischte sich der alte Samson, der Vater des Samuel, ein und schlug «den Hemmerlin mit ainem steckhen Erdfellig vnd bluetrünstig.» Alle drei wurden von den Hohenemser Amtleuten be- straft.136 Zu heftigen Auseinandersetzungen war es 1642 zwischen dem Juden Moses von Eschen und Ferdinand Stöckler gekommen.13' Nach vorausge- gangenem Wortgefecht, in dem der Jude geäussert hatte, Stöckler habe mit ihm «nit wie ain biderman» gehandelt, habe dieser den Juden an Hals schlagen wollen. Stöckler zuckte seinen Degen, der Jude griff zu einem Kuhhaften, doch wurde das äusserste noch einmal verhindert. Dennoch wurde Stöckler mit 1 Gulden gebüsst, weil er gesagt hatte, «es were gleich, wan er einen Juden erschlueg, als wan er ain hund erschlüge.»138 Solche Äusserungen sind auch aus Hohenems belegt;13'' sie waren offenbar an der Tagesordnung. Die Juden wurden auch als Gruppe abgelehnt. So lehnte Hartmann Heuslin in einem Prozess gegen Samuel Bernheim 1645 sämtliche Juden, die als Zeugen benannt waren, ab: «dan selbige alle wider Ine beclagten sich gesetzt und Ime straich zuege- füegt, also daß er heuslin sich wider die Juden zu beclagen hab.»1411 In Hohenems kam es 1647 zur Plünderung der Judenhäuser.141 Es mag sein, dass man auch am Eschnerberg solche Ausschreitungen befürchtet hat. So wäre es denkbar, dass die Mobilien im Wert von 110 Gulden, die Abraham (Neuburg) 1647 bei Andreas Wanger eingestellt hatte,142 im Zusammen- hang mit dergleichen Befürchtungen stehen. Schliesslich geht auch die Ausweisung der Juden um 1651 nicht auf einen einsamen Beschluss des Grafen zurück. Beschwerden aus Kreisen der Un- tertanen dürften hier entscheidend mitbestimmend gewesen sein. So ist letztlich auch diese Ausweisung der Juden ein wichtiges Indiz für die bestehenden Spannungen zwischen ihnen und der einheimi- schen Bevölkerung. Unter diesen Umständen klingt die Formulierung des Adam Öhry, man hätte gegen die Juden «nix allß alles liebs und guets», eher hämisch als ernst gemeint. 
DIE RECHTLICHE STELLUNG DER JUDEN Die Juden haben ungeachtet aller Anfeindungen immer Selbstbewusstsein und Würde gezeigt. Sie vertrauten auf den ihnen von der Obrigkeit zuge- sagten Schutz. Und tatsächlich hat sich die Obrigkeit immer wieder vor die Juden gestellt. Allerdings erheben sich Zweifel, worauf sich diese rechtliche Position der Juden gründet. Offenbar wussten das auch die Juristen in Innsbruck nicht; denn sie forderten 1639 sehr vehement einen Nachweis, worauf sich das Jus Incolatus der Juden gründete.143 In der Herrschaft Feldkirch hatte die Erzherzogin die Juden, wie bereits oben ausgeführt, stillschwei- gend geduldet. Auch am Eschnerberg duldete der Graf von Hohenems die Ansiedlung der Juden; es fragt sich aber, ob diese in irgendeine rechtliche Form gebracht wurde. Einiges spricht gegen diese Möglichkeit. Insbesondere fehlt ein Schutzbrief, was bei dem guten Erhaltungszustand des Hohen- emser Archivs doppelt zählt. Dazu kommt, dass in den liechtensteinischen (im Gegensatz zu den Ho- henemser) Quellen nie von den «schutzverwand- ten» Juden die Rede ist. Der Schutzbrief von 1617 galt auch nur für die Hohenemser Juden; er war 131) Ebenda, S. 148 ff. 132) Landesarchiv Vaduz, AS 1/1, Bl. 23'. 133) Vorarlberger Landesarchiv. Hds. u. Cod., Roichsgrafschaft Ho- henems 345, Fol. 107\ 134) Landesarchiv Vaduz, RA 145 S. 16. 135) Landesarchiv Vaduz, RA 144 (a) sub dato 1643. 136) Vorarlborger Landesarchiv, Hds. u. Cod., Reichsgrafschaft Ho- henems 345, Fol. 98v. 137) Landesarchiv Vaduz, RA 145, S. 62 ff. 138) Ebenda, S. 63. 139) Bernhard Purin, «Der Teufel hat die Juden ins Land getragen» Juden und Judenfeindschaft in Hohenems 1617-1647. In: Dreier (wie Anm. 119), S. 65-83 (hier S. 69 f.). 140) Landesarchiv Vaduz, RA 145, S. 140. 141) Purin (wie Anm. 139), S. 75 ff. 142) Büchel (wie Anm. 3), S. 147 f. 143) J'iroler Landesarchiv, Buch VValgau Bd. 14, Fol. 36". 171
	        

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