Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (89)

FÜRST FRANZ JOSEF II. 1906-1989 t GEORG MALIN Landtag ging er wiederholt auf die zentralen The- men von Person und Gemeinschaft, von indivi- dueller Freiheit und staatlichem Zwang ein. Er stellte Fragen nach dem Mass der Beschränkung persönlicher Freiheit durch die Gesellschaft. Ihn interessierte der alte Kampf zwischen persönlicher Freiheit und staatlicher Autorität. Das Problem wird nie gelöst werden können, sondern es werden Annäherungen im Spannungsfeld von Person und Öffentlichkeit je nach Einsicht und Bedarf einer Epoche erarbeitet werden müssen. In seiner Ansprache vom 5. April 1955 hat sich der Fürst ausführlich zum Thema geäussert. Die natio- nalsozialistische Diktatur war beseitigt worden, und die Wunden, die der Krieg geschlagen hatte, began- nen zu vernarben. Auf die Beseitigung der kommu- nistischen Tyrannei hat der Fürst gewartet. In der erwähnten Ansprache sagte der Fürst: «Eine demo- kratische Staatsform bedeutet, . . . dass die Macht beim Volke liegt, dass das Volk seine politischen Geschicke selbst leitet. Auch in einer konstitutionel- len Monarchie, wie es Liechtenstein ist, bestimmt und leitet das Volk in weitestgehendem Masse die Politik. Selbstregierung durch das Volk bedeutet aber auch für jeden Bürger weitestgehende poli- tische Rechte, die wieder die persönliche, kulturelle, religiöse und wirtschaftliche Freiheit und Gleichbe- rechtigung aller Bürger einschliessen. Wenn man als freier Mensch mit Erfolg sich selbst regieren will, so liegt darin zwangsläufig die Forderung begrün- det, dass man sich selbst Schranken auferlegt und Pflichten übernimmt. Wirkliche Freiheit ohne Be- schränkung und Verpflichtung . . . gibt es nicht, denn sonst entartet die Freiheit in eine Anarchie, die zwangsläufig zur Unfreiheit und Knechtschaft führt.» Die politischen Entscheide suchte der Fürst immer wieder an einer christlichen Ethik zu messen. In dieser Haltung war er unerschütterlich. So gewähr- ten zum Beispiel der Fürst und seine Regierung, nicht zuletzt auch auf eindringliches Begehren breiter Bevölkerungskreise, dem Rest der «Ersten Russischen Nationalarmee» unter Generalmajor Holmston Asylrecht trotz energischer Interventio- nen der Sowjetunion. Die Standhaftigkeit Liechten-steins 
bewahrte sehr wahrscheinlich etwa 150 Internierte vor dem Tod. Liechtenstein bildet in der traurigen Repatriierungsgeschichte nach Ende des Zweiten Weltkrieges, als die westlichen Alliierten blauäugig und skrupellos unzählige Flüchtlinge nach Russland in den Tod verschickten, eine Aus- nahme. Ethisch-moralische Grundsätze bestimmten auch die Stellungnahmen des Staatsoberhauptes zu Strafrechtsreformen wie zum Beispiel zur Abtrei- bung und zur Abschaffung der Todesstrafe. Er sagte: «Ist man kein Materialist, achtet man auf den Nebenmenschen als Ebenbild Gottes, so muss man auch die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Wir haben daher als ständige Richtschnur uns die Würde des Menschen vor Augen zu halten und das Prinzip der Gerechtigkeit.» Die Äusserungen des Fürsten hatten nie den Beige- schmack sturer Dogmatik; denn Menschlichkeit und weise Zurückhaltung nahmen der Logik die verlet- zende Schärfe. Das alles aber hinderte ihn nicht daran, auch unpopuläre Dinge zu sagen und dem Zeitgeist zu trotzen, bisweilen in cholerischer Hef- tigkeit. INNEN- UND AUSSENPOLITIK Nach der sehr kritischen Phase der ersten Regie- rungsjahre kam eine Zeitspanne des Aufbruchs des Kleinstaates im Innern wie in der Aussenpolitik. Es würde zu weit führen, in einem kurzen Gedenkauf- satz die einzelnen Problemkreise, Vorgänge, Mass- nahmen und Gesetze aufzuzählen und zu erörtern. In seinen bereits erwähnten einundvierzig Thronre- den hat der Fürst die jeweils aktuellen innen- und aussenpolitischen Fragestellungen angesprochen. Die Ansprachen behandelten Verfassungsprobleme, die Verantwortlichkeiten in einem demokratischen Staat, die wirtschaftliche Entwicklung Liechten- steins betreffend die Landwirtschaft, das Gewerbe, die Industrie, das Gesellschaftswesen und die je- weils entsprechenden Rahmenbedingungen. Die Darlegungen des Staatsoberhauptes befassten sich auch mit dem für den modernen Staat bedeutsamen Gebiet der Sozialgesetzgebung. Der Fürst drängte 13
	        

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