Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1990) (88)

LIECHTENSTEIN IM JAHRE 1938 PETER GEIGER Fazit zum Jahr 1938 Nicht viel Frohes, sondern Dramatisches musste über das Jahr 1938 berichtet werden. Das Land war in der Märzkrise existentiell bedroht gewesen, von aussen wie von innen. Die Gefahr erwies sich zwar als kurz, latent bestand sie fort. Unter höchstem Druck fand die politische Vernunft zum Parteien- burgfrieden, das Gemeinsame über das Trennende setzend, vom neuen Fürsten mitgetragen, von der Schweiz gefördert, ja sogar vom Reich, weil taktisch verstanden, begrüsst. Der Parteienfrieden, der von der Konkurrenzdemokratie zur Konkordanzdemo- kratie hinwies, beschleunigte andererseits am Ran- de die Radikalisierung einer Minderheit. Und ungeachtet des breiten Konsenses über Liech- tensteins Existenz, über freiheitliche und menschli- che Werte, die es - in Anlehnung an die Schweiz — zu wahren galt, sollten doch Not, Staatsräson, Kal- kül oder Resignation noch öfter ins Dilemma der Anpassung und des Kompromisses wider die Menschlichkeit führen. Die Älteren von heute sagen über jene Jahre: «Es ischt a varrockte Zit gsi.» Zu vieles war ver-rückt, aus dem Lot, nicht mehr am rechten Ort. Indes darf man dabei nicht übersehen, dass auch manches zurecht gerückt wurde. Und immerhin ist 1938 mit 88 Heiraten im Lande auch ein lebensbejahender Rekord mit einer Zunahme um 33% festzustellen.187 Das liechtensteinische Drama war nicht zu Ende, 1938 war ein erster Akt. Aber anders als im klassi- schen Drama waltete nicht ein ehernes Verhängnis über Liechtenstein, sondern eine gütigere Vorse- hung; sie hat es erlaubt, nach einem halben Jahr- hundert in historischer Rückschau die ersten Anfän- ge der 50jährigen Parteienkonkordanz und des 50jährigen Regierungsantritts des Fürsten - noch mit ihm zusammen - zu bedenken. 
180) Siehe oben Anm. 178. 181) Inserat, L.Va., 10. Dezember 1938. 182) LLAGS 71/337. 1831 Bekanntmachung der Regierung betr. die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung vom 14. Dezember 1938 (als Neuverlautba- rung der Regierungsverordnung vom 11. Dezember 1934), LLARF 184/498; L.Vo„ 15. Dezember 1938. und L.Va., 17. Dezember 1938. 184) Verordnung vom 27. Januar 1939 «zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung sowie zur Wahrung des Ansehens und der wirt- schaftlichen Interessen des Landes», LGBI. 1939/5. 185) Eidg. Polit. Dept., Abteilung für Auswärtiges, an liechtensteini- sche Regierung. 30. Januar 1939, LLARF 181/101. 186) LLA L Landtagsprot. vom 20. Dezember 1938. nichtöff. 187) 1937 waren es 66 Heiraten gewesen; Rechenschaftsbericht 1937, S. 41. und 1938, S. 46 f. 35
	        

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