Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1990) (88)

BILDUNG DFB KOALIIIONSBEGIEBUNG 
BFSUCIISDIPEOMATII Der Parteienausgleich brachte sogleich Beruhigung. Am 30. März fand im Landtag die Regierungsumbil- dung statt. Neben Regierungschef Hoop (BP) trat Alois Vogt (VU) als Regierungschef-Stellvertreter. Pfarrer Frommelt (BP) blieb noch als ständig amtie- render Regierungsrat. Arnold Hoop1"2 von Eschen (VU) wurde Regierungsrat. Jede Partei stellte einen Regierungsratstellvertreter.1"3 Das Dreigespann Hoop-Vogt-Frommelt regierte bis nach dem Krieg. Als der Landtagspräsident im öffentlichen Landtag dazu aufforderte, den Standpunkt der Selbständig- keit des Landes durch Aufstehen erneut feierlich zu bezeugen, da erhoben sich alle 15 Abgeordne- ten beider Parteien - auch Landtagsvizepräsident Schaedler, den Frommelt mit dieser Kundgebung in die Reihen zwang und der wieder kooperierte.104 ÜBEBNAHME DER HOHEITSBECHTE DUBCH DEN TIIBONFOLGER Am selben Tag übertrug der schwerkranke Fürst Franz die Ausübung seiner Rechte auf den Thronfol- ger. Das fürstliche Handschreiben vom 30. März 1938 nimmt auf die Artikel 10 und 13 der Verfas- sung bezug, d.h. auf das Notrecht des Fürsten und auf die Stellvertretung des Fürsten."15 Man war sich des Notcharakters der unvorbereiteten Übertragung bewusst. Rechtlich handelte es sich eigentlich um eine Stellvertretung, man verstand sie aber als Re- gentschaft.10'' Der Regierungschef hatte die auch von der Opposi- tion gewünschte Übertragung der Regierungsrechte an den Thronfolger in Absprache mit Kabinetts- direktor Martin gefördert, auch um dem antisemiti- schen deutschen Regime die Fürstin Elsa, die jüdi- scher Herkunft war, aus dem Visier zu nehmen. Der Thronfolger hatte in den vierzehn Tagen seit seiner Ankunft einen mässigenden Einfluss auf die radikaleren Teile beider Parteien geltend gemacht. Faktisch hatte er bereits mit seiner Ankunft (am 18. März) die Regierung übernommen. 
Am Freitag, 1. April, vereidigte der Thronfolger den Regierungschef.1"7 Bereits am Montag darauf, 4. April, fuhr der «Prinzregent» mit Regierungschef Hoop zu einem Antrittsbesuch nach Bern, wo er Bundespräsident Baumann und Bundesrat Motta für die Verträge und die Freundschaft mit der Schweiz dankte."w Der eilige Besuch diente der Kontaktauf- nahme und der weiteren Beruhigung der Schweiz. Prinz Franz Josef teilte zugleich Reichskanzler Hitler die erfolgte Übertragung der Hoheitsrechte formell in einem Handschreiben mit, wofür dieser dankte."" Der Prinzregent wünschte sogleich auch zu Hitler und Ribbentrop Kontakt herzustellen. Er wollte Hit- lers Eitelkeit nutzen."" Aber der in den ersten April- tagen vom Regierungschef übermittelte Wunsch nach einem liechtensteinischen Staatsbesuch bei Hitler stiess in Berlin auf wenig Gehör.1" Trotz ver- 102) Arnold Hoop (1877-1940), Eschen, Vizepräsident der VU 1936 -1940, Regierungsrat 1938 - 1940. - Arthur Brunhart. S. 42f.. 85, siehe oben Anm. 20. - L.Va., 28. Dezember 1940. 103) Jakob Schürte. Triesen (BP), und Eugen Meier. Mauren (VU). 104) LIJ\ L Landtagsprot. vom 30. März 1938. L.Vo. und L.Va. vom 2. April 1938. - Pressemitteilung der Regierung vom 30. März 1938. LLA RF 179/130 (34, 35). 105) LGB1. 1938/3.-LLARF 179/254. 106) Vgl. Georg Schmid. «Die Stellvertretung des Monarchen in den deutschen Erbmonarchien, insbesondere in Liechtenstein», in: Die Stellvertretung des Fürsten, LPS 11, Vaduz 1985, S. 63f. 107) LLARF 179/254. 108) Interview des Verfassers mit Fürst Franz Josef II. vom 19. Au- gust 1988. - Vgl. Alois Ospelt, «Die Besuche S.D. Franz Josef II. von Liechtenstein in Bern», in: Ospelt/Kurz, Besuchsdiplomatie zwischen Vaduz und Bern. Schriftenreihe der Gesellschaft Schweiz-Liechten- stein 6. Schaan 1988, S. 9 ff. 109) Prinz Franz Josefan Hitler, 4. April 1938, LLA RF 179/130 (39 f.). - Antwort Hitlers vom 2. Mai 1938. von Ribbentrop mitge- zeichnet, LLA RF 179/254, danach als «Mitgeteilt» im Wortlaut der Presse übergeben und veröffentlicht. 110) Interview des Verfassers mit Fürst Franz Josef II. vom 19. August 1988. 111) LLA Dok. 1204/331 756-762.-Vgl. Carl. S. 436 f., Krebs. S. 555 f., siehe oben Anm. 2. 22
	        

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