Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1990) (88)

LIECHTENSTEIN - FÜRSTLICHES HAUS UND STAATLICHE ORDNUNG / REZENSION Im Anschluss daran behandelt Heinz Noflatscher das Thema «Liechtenstein, Tirol und die Eidgenos- senschaft». Inhaltlich knüpft er mit dem Jahrhun- dert der Herrschaftsgeschichte unter den Grafen von Sulz (1510-1613) direkt an Stievermann an, um dann auch die Zeit der Grafen von Hohenems (1613-1699/1712) darzustellen. Nach der Schaf- fung des «Reichsfürstentums Liechtenstein» durch Karl IV. 1719 werden die Massnahmen zur Moder- nisierung, die der Kommissar Stephan Christoph Harpprecht während der vormundschaftlichen Re- gierung des Fürsten Anton Florian setzte, beschrie- ben. Es folgt ein unvermittelter und relativ kühner Sprung in die Zeit der Revolutionskriege, in der sich der liechtensteinische Landvogt Franz Xaver Men- zinger auf die Zugehörigkeit zum Schwäbischen Reichskreis stützen wollte, um mit einer bewussten Distanzierung von Österreich der französischen Be- drohung zu entgehen. Abschliessend versucht No- flatscher, in grossen Linien ein Bild von der beson- deren Situation an der «Bruchzone genossenschaft- lich-feudaler Systeme», zwischen Tirol/Österreich und der Schweizer Eidgenossenschaft zu zeichnen, um mit einem Ausblick auf die Hinwendung zur Schweiz nach dem Ersten Weltkrieg zu schliessen. So lobenswert diese Absicht auch sein mag, muss doch einschränkend festgestellt werden, dass Auf- bau und Stil der Schlusspassagen bisweilen die not- wendige Konsequenz vermissen lassen und deshalb manchem unvorbereiteten Leser eher verwirrend erscheinen mögen. «Die Grafen von Hohenems im 16. und 17. Jahrhun- dert» stellt Tilman M. Schröder dar. Die Ausgangssi- tuation war für ihn wesentlich leichter, da er sich auf die grundlegenden Arbeiten von Ludwig Welti über dieses Geschlecht stützen konnte, die durch die Bände über Hohenems (1978) und Alfred Strnads detailreiche Darstellung der Hohenemser in Rom noch ergänzt wurden. Dementsprechend zeichnet sich Schröders Beitrag vor allem durch die über- sichtliche und klare Form der Darstellung, weniger durch besondere Originalität oder die Erschliessung neuer Quellen aus. Dass der Autor Merk Sittich IV. (Marcus Sitticus) von Hohenems konsequent nur als 
(Fürst-)Bischof statt als (Fürst-)Erzbischof von Salz- burg bezeichnet, obwohl der Unterschied zwischen einem Metropoliten und einem Suffraganbischof doch ein wesentlicher ist, wirkt befremdlich. Der Verkauf von Vaduz und Schellenberg an die Liech- tensteiner wird offenbar deshalb nur ganz kurz er- wähnt, weil darüber eine Detailuntersuchung von Otto Seger vorliegt. Die Heiratsverbindung zwischen den Häusern Hohenems und Liechtenstein wird zwar in der abschliessenden Stammtafel angedeu- tet, im Text aber überhaupt nicht behandelt. Damit wird Schröders Beitrag zwar seinem Titel gerecht, um eine besondere Einbindung in das Gesamtthema des Bandes hat sich der Autor aber nicht bemüht. Michael Hörrmann zeichnet ein eindringliches Por- trait des Fürsten Anton Florian von Liechtenstein (1656-1721). Dieser Mann, der Karl VI. schon wäh- rend dessen Regierungszeit in Spanien, wo die Be- dingungen äusserst schwierig waren, und dann auch in Österreich als Oberhofmeister diente, wird von allen Zeitgenossen eher ungünstig beurteilt. Trotzdem nimmt er in der Geschichte des Hauses Liechtenstein eine zentrale Position ein, da er 1712 als Personalist in den Reichsfürstenstand erhoben wurde und 1719 beim Kaiser die Erhebung von Vaduz und Schellenberg zum Reichsfürstentum durchsetzen konnte. Damals wurde auch der Für- stentitel mit allen Privilegien auf das neue Territo- rium transferiert. Angesichts der Abneigung, die Karl VI. nach 1710 gegen seinen Obersthofmeister zeigte, sind gerade diese späten Gunsterweise ver- wunderlich. Hörrmann gelingt es darzulegen, wie der ungeliebte Liechtensteiner durch den Einfluss seiner Familie und das System der Patronage am Hofe gehalten wurde, so dass der Kaiser ihn trotz aller Aversion im Amt des Obersthofmeisters belas- sen musste. Ein schwieriger Charakter war auch jener Dr. Ste- phan Christoph Harpprecht, der dem Fürsten Anton Florian bei der Einrichtung des Fürstentums Liech- tenstein zur Seite stand. Die biographische Skizze, die Norbert R. Machheit diesem württembergischen Juristen und Professor an der Universität Tübingen widmet, behandelt schwerpunktmässig freilich die 199
	        

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