Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1990) (88)

JOHANN CHRISTIAN KRAUSS VON BAMBERG ERICH SOMWEBER ßen sein, Ermelten Rosencrantz so Sonn alß Feyertägen Nachmittag zu der Gewohnlichen Stundt fleißig und Andächtig vorbetten, auch andere dabey gewohnliche Gebert behörig verrichten. 6. Solle Er schuldig und verbunden sein, soviel Er außer obiger Schuel und Gotsdienst Zeiten beweilet, sich in der Cantzley bey der Schreibe- rey, von denen Herren OberAmbtleuthen, auch zu anderen Ehrlichen Verrichtung, in Auffwarten bey Herrschafftlicher Tafel, und sonsten willig gebrauchen, sich auch jederzeit Exemplarisch, fromb, redtlich und Nüchtern finden zu laßen, auch im übrigen alles das thun und laisten, was Einem Getreu, Gehorsamb Ehrlichen und redtlichen Diener gegen seiner gd(gnädigen) Herrschafft wol anstehet, und zuthun gebührt, Maßen Er deme allem also getreulich nachzukorhen einen leiblichen Aidt zu Gott und den Heyligen schwöhren, und darüber behörige reversales extradieren solle. Für solche seine getreue dienst haben Hochgedacht Ihro Hoch-Gräff- (liche) Exciellenzia etc gdig (gnädig) versprochen, daß Sie Ihme neben der Officier Taffei und ligerstatt zu Hoff Jährlich wegen bettung des Rosencrantz 18. f (Gulden) wegen haltung der Schuel für die Ärmeren Schuel Kinder und am grosen Jahrtag 8 f. und dann soviel das gewohnliche und bisher gebräuchige Schuelgelt von denen Vermögli- chern das Jahr hindurch, davon Er ordentlich Specification halten, und so manns erfordert producieren solle, nit ertragen würde, auß dero Rentmeisterey, bis es sich sambt obig(em) auff 40. f belauffen mag, gnädig Supplicieren zu laßen, mit Vorbehalt beederseits Viertl Jähriger Abkündung. Deme allem zu mehrerer Urkundt auß mehr gedachtem Ihro Hoch- Gräfflicher Exzie(lenzia) gnädigen Special befelch Ihme dise bestal- lungs Instruction under dem HochGräffl(ichen) HochenEmbs(ischen) Cantzley Secret verfertiget, und zu handt gesteh worden. So geben und besehenen den 21. NovembryAnno 1669. Auf der Rückseite: Bestallungs = Instruction Für Johann Christian Kraußen Cantzley- schreibers und Schuelmeisters (Vier beschriebene Seiten, folio.) REVERS JOHANN CHRISTIAN KRAUSSEN CANTZLEY SCHREIBERS 21. NOVEMBER 1669 HoA, VII/69/18 Ich Johann Christian Krauß von Bamberg auß Franckhenlandt gebür- tig, Urkunde und bekenne hiemit disem brieff. Alß der Hochgebohrne Graffund Herr Herr Carl Fridrich, Graff zue HochenEmbß, Gallara und Vaduz etc Freyherr zu Schellenberg, Dorrenbeuren und Lustnau etc. mein gd (gnädiger) Herr Mich zu demselben Vacierenden Schuel- und Schreiberey Dienst gnädig an- und auffgenomben, Inhalt eines Mir deßwegen behändigter Bestallungs-Instruction, von Wort zu Wort also lautendt. (Die Bestallungs-Instruktion ist wörtlich inseriert.) Daß Hierauff Hochgedacht Meinem gnädigen Graffen und Herrn etc. Ich obernanter Johann Christian Krauß underthenig versprochen und zugesagt, auch einen leiblichen aidt zu Gott und den Heyligen Geschwohren, allem dem Jenigen, waß gedachter Meiner bestallungs Instruction Einverleibt, und selbige Außweiset, Getreulich zu geloben, und nachzukorhen, und dabey gebunden zu sein wißentlich und in Crafft dis briefs. Zu wahrem Urkundt deßen habe Ich disen Revers 
Aigenhändig underschrieben, auch mit meinem gewohnlichen Aige- nem Pettschafft Verferiget. So beschehen den 21. Novembris 1669. Johannes Christianus Krauß bekenne wie ob steht. (Fünf beschriebene Seiten, folio) JOHANN CHRISTIAN KRAUSS, GESUCH UM DIE SCHULMEISTERSTELLE IN FELDKIRCH 8. NOVEMBER 1670 StaF, Akt 1237 Wohl Edl Gebohrn undt Gestrenger; Inssonders großg(gnädig) Hoch Ehrender Herr (etc) Euer Wohl Edl Gestr(eng) mit disen wenig und gering auffzuwarten, veruhrsacht mich nit allein mein underdienst(liche) confidenz, so Ich dißfahlß alß ein Kind zu seinem Vatter trage, sondern auch mein höchst obligierte underdinst(liche) devotion, die Ich negst Gott im Himel! in solcher Sachen beschaffenheit zue Euer Wohl Edl Gestr(en- gen) ie und allezeit getragen und noch trage. Es werden dieselbe sich noch vorhin annoch in großg(nädiger) zu entsinnen geruhen, waß maßen Ich vor etlich verstrichenen Wochen ratione der Vacierenden Schuel-Stell daselbsten supplicando mich angemeldet, noch zur Zeit aber einig gewiße Speranz und resolution nit erhalten; Weilen nun die Zeit albereit vorhanden, daß die Schuel- len sollen angefangen werden, auch mein Jahrsdienst zukünftige woch(en) sich ohne diß Endet. Alß gelangt an Euer Wohl Edl Gestr(eng) mein underdienst(liches) bitten, Sie geruhen nit allein in diser sach Mir behülffQich)- und befürderlich zu sein, sondern auch als dahin intendieren, zugleich mich syncerieren, ob Ich ainige Speranz solche Stell zuüberkomen habe, oder nit? Damit ich auch mich darnach regulieren, und etwan einen anderen Cantzelisten allhie an mein Orth stellen könne. Euer Wohl Edl Gestr(eng) versichernd, daß Ich in sothanem dienste in underweißung der lieben zart blühendnen Jugendt, mich also verhal- ten will, daß nit allein die gantze WohllöbQiche) Statt ein Wohlgefälli- ges Contento ab Mir tragen, sondern auch die liebe Jugend einmahl Mir Ewigen Danckh darumben zu sagen wißen wirdet. Wann Ich einige Hoffnung solte haben, wolte Ich mich allhie bey Ihro Hoch- grftgräflichen) Excia (Excellentia) meinem gd (gnädigen) Graffen und Herrn umb eine guete recomenddaon (Rekommendation)-Schrifft bewerben, bitte deßwegen Euer Wohl Edl Gestr. mich etwan durch einen andern gueten Herrn berichten zu laßen, und ob ich mich nochmahlen in personam zu Veldkürch sistieren solle, oder nit? auch quo tempore? Doch damit es alles in geheimb hergehe, und öffentlich nit vil davon meidung geschehe, biß ich gleichwohlen gewieß versi- chert, damit ich gleichwohlen nit zwüschen zwey Stühlen mein sedere machten) mueß. Die Arithmetic betr(effend) wolte mich versichert in wenig woch(en) vollendts also perfectionieren, auch tag und nachts daran sein, daß ich derWohllöbl(ichen) Statt Veldtkürch guete Satis- faction laisten köndte. Solche Condition zu erlangen, habe schon etliche H.H. Meßen leßen laßen, auch einig und andere Wahlfahrt zu verrichten versprochen, mein Hoffnung negst Gott und Maria auch allen Heyligen, wie oben gemelt, allein auff Euer Wohl Edl Gestr(eng) stellende, vertröste mich, was Gottes will, werde geschehen. Nur begehr ich dises, man soll auff das wenigste ein halb Jahr mich probieren, oder aber ein Zeitlang für einen provisoren mich 
annem- 193
	        

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