Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1990) (88)

NEUE MÜNZFUNDE VOM LUTZAGÜETLI HANSJÖRG BREM / BETTINA HEDINGER Einleitung' Auf dem Höhenzug des Eschnerberges sind vom Neolithikum bis ins Mittelalter praktisch alle Epo- chen mit archäologischen Funden vertreten. Die ein- zelnen Fundstellen sind infolge der weitgehend feh- lenden Siedlungstätigkeit der Neuzeit auch meist unzerstört geblieben. Von diesen Fundpunkten kann das Lutzagüetli auf dem Boden der Gemeinde Gamprin als eines der wichtigsten archäologischen Denkmäler des gesamten Rheintales bezeichnet werden. Obwohl auch auf dem Lutzagüetli wissen- schaftliche Untersuchungen durchgeführt wurden, die vor allem für die neolithische Epoche wichtige Ergebnisse erbracht haben, sind die Informationen zur Fundstelle, sei es zu Strukturen, sei es zur exak- ten chronologischen Abfolge, vorläufig lückenhaft, zumal die älteren Grabungen erst jetzt umfassend bearbeitet werden2. Es mag unter diesem Aspekt nicht geschickt erschei- nen, neu entdeckte Fundstücke der seriösen Bear- beitung der Altfunde vorzuziehen - in diesem Fall gab es verschiedene Gründe dies doch zu tun'. Im Jahr 1987 kam die Abteilung Archäologie der Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein in den Besitz der unten behandelten 59 römischen Münzen. Diese waren vom Sicherheitskorps einer bei illegalen Grabungen ertappten und anschlies- send verhafteten Person abgenommen worden. Es konnte festgestellt werden, dass die Münzen kurz vor dem Eingreifen des Sicherheitskorps auf dem Gipfelplateau des Lutzagüetli mit Hilfe elektroni- scher Geräte4 entdeckt worden waren - die genauen Fundorte der Stücke sind aber nicht bekannt. Die Abteilung Archäologie der Landesverwaltung traf unverzüglich Gegenmassnahmen an den durch ille- gale Grabungstätigkeit stark gefährdeten Boden- denkmälern und betraute uns mit der Bearbeitung der 59 Stücke. Auffällig war, neben der relativ grossen Zahl, auch die zeitliche Stellung (zweite Hälfte des 3. Jhs. n. Chr.) und die spezielle Erhaltung der Münzen. Ein Teil der Münzen war stark verbrannt - eine Eigen- schaft, die schon bei älteren Münzfunden vom Lut- zagüetli beobachtet werden konnte. Die geschilder- ten Fundumstände und die Eigenschaften des Mate- rials machten eine erste Auseinandersetzung mit 
dem älteren römischen Fundmaterial vom Lutza- güetli, meist Münzen, und auch der topographischen Situation nötig. Eine Begehung der Fundstelle und die Analyse der älteren Fundangaben durch H. J. Frommelt konnte einige Fragen zum Fundkomplex noch beantworten - doch dürften erst neue Grabun- gen und die vollständige Aufarbeitung der Altfunde einige unten diskutierte Fragen im Zusammenhang mit den römischen Fundmünzen bzw. der Geschich- te des Lutzagüetli in römischer Zeit klären helfen. 1) Für die Publikationsmöglichkeit und Unterstützung in allen Berei- chen haben wir E. Pepic-Helferich und H. J. Frommelt zu danken. Dr. H.-M. von Kaenel und Dr. H. U. Geiger stellten uns die Infrastruktur des Münzkabinettes der Stadt Winterthur und des Schweizerischen Landesmuseums zur Verfügung und gaben uns zahlreiche Anregun- gen und Hinweise. Bei der Aufnahme der Münzen wurde eine Probe- version des Applikationsprogrammes Nausicaa der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Fundmünzen verwendet. - Die Schreibweise «Lutzagüetli» ist neu. Sie entspricht derjenigen im «Liechtensteiner Namenbuch». In den «Weisungen für die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen im Fürstentum Liechtenstein» heisst es, dass für die Festlegung der Schreibweise in erster Linie von der ortsüblichen Sprechform auszugehen sei. 2) Zur Ur- und Frühgeschichte des Fürstentums allgemein siehe: Archäologie im Fürstentum Liechtenstein. Helvetia Archaeologica 34-36,1978 mit zahlreichen Literaturhinweisen. 3) Die Bearbeitung der älteren Münzfunde vom Lutzagüetli durch die Autoren ist vorgesehen. 4) Zur Zeit wird ein weiterer, allerdings unter geregelten Verhältnis- sen geborgener Detektorfund von Münzen des 2. und 3. Jhs. n. Chr. aus Bülach/ZH im Münzkabinett Winterthur bearbeitet. Der Einsatz von Detektoren bei Grabungen erscheint nicht zuletzt aufgrund der Erfolge von Raubgräbern und der durch diese angerichteten nicht wieder gutzumachenden Schäden angebracht. Gesetzliche und tech- nische Massnahmen gegen die moderne Form der «Schatzsuche» sind unerlässlich. 171
	        

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