Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1987) (87)

DIE EXHUMIERUNG Trotz der Tatsache, dass der Rheinberger-Chorvereinigung für die Grabungen kein geschultes Personal zur Verfügung gestellt wurde, hatten sich die Kontakte zu Oberbürgermeister Wimmer positiv ausge- wirkt, und auch die Erlaubnis für die Arbeiten an der Gruft waren letztlich auf den Einfluss Wimmers zurückzuführen. Dies bestätigt auch ein Schreiben Georg Hilds vom 5. Juli 1949: «Oberbürgermeister Wimmer hat den Akt Rheinberger dem städt. Kul- turamt übergeben. Ich habe lange Zeit mit dessen Referenten Dr. h.c. Prof. Held verhandelt. Er hat mich nun gebeten, da die Leichen nunmehr in 2 Leihzinksärgen tatsächlich in einer Ausweichgruft des Waldfriedhofs hinterstellt sind, ihm meine Vorschläge schriftlich darzu- legen. Bevor ich dies tue, möchte ich über dieselben aber von Vaduz aus informiert sein.»52 Wie es zu dieser provisorischen Überstellung auf den Waldfriedhof kam, schildert ein ausführlicher Bericht vom 1. Juli 1949, den Georg Hild an Walter Kaufmann schickte:53 «Am 25. Juni spät abends schrieb ich noch einen Brief an Herrn Dr. Rheinberger, dann bekam ich Schüttelfrost und konnte nicht weiter- machen. Deshalb erst heute die beiliegenden Mitteilungen an Dich. Du . . . wirst meine Gemütsverfassung daraus ersehen und die Art der Berichterstattung am ehesten nachsichtig beurteilen. Es war etwas viel für Herz und Hirn. Allein die ganz undisziplinierte Haltung des Publikums, das trotz Poli- zei, Aufsichtspersonal und uns, die in der Gruft arbeitenden Männer ständig in größte Gefahr brachte, war eine Aufregung für sich. Die städt. Behörden hatten jede Verantwortung für etwaige Unfälle abgelehnt und die Rheinberger-Chorvereinigung und mich nochmals aufmerksam gemacht, daß die Nachgrabungen auf eigene Gefahr erfol- gen müßten. Sie selbst aber erklärten immer wieder, von sich aus kein Personal abstellen zu können! Worin also die von H. Oberbürgermeister W. in Liechtenstein zugesagte Hilfe besteht, muß erst die Zukunft erweisen. Zu Dir gesagt: Es war ein Fehler, daß die Überführung seinerzeit nicht sofort angeordnet wurde, denn es wäre dann der innere Zustand der Gruft zutage getreten und die Leichen hätten nicht ein paar Jahre in den zertrümmerten offenen Särgen unter feuchtem Schutt modern müssen . . . 25
	        

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