Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1987) (87)

Der resignierte Ton im Briefe Georg Hilds ist unüberhörbar. Er veranlasste Walter Kaufmann, Hild nach Liechtenstein einzuladen. Im Juli 1948 waren die hierfür notwendigen Schriften mit Hilfe Liechten- steins beschafft, und am 20. Juli sprach Hild bei der Fürstlichen Regie- rung vor, wobei sich nun vor allem Vizeregierungschef Ferdinand Nigg (1893-1957) tatkräftig der Angelegenheit annahm. (Diesem Politiker ist es weitgehend zu verdanken, dass in der Folge die diplomatischen und bürokratischen Hürden überwunden werden konnten). In einem Brief, unterzeichnet von Regierungssekretär Josef Büchel, wurde am 22. Juli Studienrat Hild dieser Besuch bestätigt und das Ergebnis schriftlich festgehalten: «. . . Bei der Gelegenheit bittet Sie die Regierung unter Bezugnahme auf Ihre Besprechung in Vaduz vom 20. Juli 1948, die Bemühungen für die Erhaltung der Grabstätte fortzusetzen. Das Land Liechtenstein ist sehr daran interessiert, die Grabstätte seines größten Komponisten würdig erhalten zu können. Die Bitte geht daher dahin, sich bei den Stadtbehör- den in München für eine Wiederinstandstellung der Begräbnisstätte zu verwenden, wofür wir Ihnen unsere Hilfe auch weiterhin gerne zusi- chern. »42 Abschriften dieses Briefes gingen an Walter Kaufmann und die Familie Rheinberger in Vaduz. - Von einer Überführung war nicht mehr die Rede. Man vesuchte nun vorerst, die ursprüngliche Grabstätte in München zu erhalten. Gestärkt durch die Zusage der Fürstlichen Regierung auf Gewährung von Hilfe wandte sich Studienrat Hild an Oberbürgermeister Wimmer in München, der ihm am 25. Januar 1949 in einem ausführlichen Schreiben antwortete.43 Wimmer wies darauf hin, dass bei einer Wie- derherstellung der Grabstätte nicht nur die Mauer neu aufzuführen sei, sondern auch ein neues Denkmal geschaffen werden müsse, wozu die Stadt vorderhand aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sei. Im weiteren schrieb er: «Über das künftige Schicksal der Grabstätte kann erst später entschieden werden, wobei jedoch heute schon darauf hingewiesen wird, daß Auf- wendungen für Instandsetzung und Unterhalt von Grabstätten berühm- ter Personen, die vor mehr als 21 Jahren (3 Grabbesitzperioden) verstor- ben sind, in der Regel wohl nicht mehr gemacht werden können. Ich würde es begrüßen, wenn durch die von Ihnen geführten Verhandlungen 19
	        

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