Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1987) (87)

Stadtrat München zu gelangen. Ebenfalls müßte ein ähnliches Ersuchen an die Familie Rheinberger in Vaduz ergehen ...» Seinem Brief legte Walter Kaufmann drei Photographien der zerstör- ten Grabstätte bei. Vor allem diese optischen Belege der Zerstörung scheinen ihre Wirkung getan zu haben, denn am 28. Februar des Jahres wandte sich die Fürstliche Regierung an die Gemeinde Vaduz:30 «Im Interesse der Sache Rheinbergers sollte die Überführung des Sarko- phages nach Vaduz ermöglicht werden können; denn Wiederinstandset- zungsarbeiten dürften wohl noch Jahre nicht vorgenommen werden können und bis dahin ist mehr zerstört als was heute allenfalls noch gerettet werden kann.» Obwohl man sich in der Fürstlichen Regierung grundsätzlich einig war, dass «in dieser Angelegenheit wirklich etwas unternommen werden sollte»,31 stellte man sich auf den Standpunkt, es sei «in erster Linie Sache der Gemeinde Vaduz, hierüber einen Entscheid zu fassen.» - Einen Monat später, am 24. März, teilte die Gemeindevorstehung Vaduz der Regierung mit, dass sie «gerne bereit ist, in gegenständ- licher Angelegenheit ihren Beitrag - neben der Familie Rheinberger und der fürstlichen Regierung - zu leisten. Da die Überführung des Sarkophages nach Vaduz sehr wahrscheinlich diplomatische Interven- tionen erfordern dürfte»,32 sandte sie «den bezügl. Akt zu ihrer gefl. weiteren Bedienung» an die Regierung zurück. Auch die Familie Rheinberger wurde nun durch die Fürstliche Regie- rung offiziell über die Sachlage orientiert. Man bat «die nächsten Angehörigen, sich ebenfalls dazu zu äußern».33 Am 8. Mai machte Dr. Rudolf Rheinberger als Vertreter der Familie des Komponisten auf einen Umstand aufmerksam, der bis jetzt ausser acht gelassen worden war:34 «Sie werden verstehen, daß es uns nicht leicht fällt, darüber eine Ent- scheidung zu treffen. Denn einerseits war es der Wunsch des Verstorbe- nen, in seiner Wahlheimat München begraben zu werden35. . . anderer- seits zwingen die derzeitigen Verhältnisse zu einem raschen Entschluß und es würde der Pietät nicht widersprechen, eine Überführung der sterblichen Überreste des Verewigten in seine Heimat vorzunehmen. Es ist Ihnen wohlbekannt, daß die Stadt München sich seinerzeit . . . verpflichtet hat, für die Erhaltung der Grabstätte für dauernd aufzukom- 17
	        

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