Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1986) (86)

Das neue Autoausflugsziel sollte vor dem Pflanzenraub geschützt werden, eine Bergwacht überwachte inskünftig die gesetzlichen Bestimmungen (vgl. OECHSLIN, 1953). Mit dieser vermehrten Sensi- bilisierung für die einheimische Pflanzenwelt wurde auch der Weg für den Biotopschutz geebnet. 1961 werden die ersten beiden Naturschutz- gebiete - das ca. 45 ha grosse Riedgebiet Schwabbrünnen-Äscher sowie das Gampriner Seelein - ausgewiesen. Ein neues Jagdgesetz11 stellte 1962 die lange verpönten Greifvögel Habicht und Sperber unter ganzjährige Schonung, die übrigen Greife sind bereits mit dem Natur- schutzgesetz 1933 geschützt worden. 1966 (Gesetz vom 21. Dezember 1966 betreffend die Abänderung des Naturschutzgesetzes, LGB1. Nr. 5/1967) wird der botanische Artenschutz novelliert und zudem das Abbrennen von Böschungen und Hecken untersagt. 4.1.2 STARKE IMPULSE DURCH DAS EUROPÄISCHE NATURSCHUTZJAHR 1970 FÜR DEN PRIVATEN NATUR- SCHUTZ Wesentliche Impulse für den Naturschutz in Liechtenstein brachte das durch den Europarat ausgerufene «Jahr der Natur 1970». Das Land Liechtenstein beteiligte sich mit einem «Aktionskomitee zur Aktivie- rung des Natur- und Landschaftsschutzes» an der Kampagne und organisierte aus Anlass dieses Ereignisses die Herausgabe einer Natur- schutzschrift (Verteilung an jeden Haushalt), ein Pflanzenschutzplakat sowie eine Naturschutzausstellung und entwickelte überdies eine starke Medientätigkeit. Im gleichen Jahr wurde eine regionale Bo- tanisch-Zoologische Gesellschaft Liechtenstein-Sargans-Werdenberg gegründet, welche die naturkundliche Erforschung der bis anhin wenig bearbeiteten Region vorantreiben sollte (Publikation eines jährlichen Berichtes seit 1971). 1973 wurde schliesslich die Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz (LGU) gegründet. In ihr sind alle zielverwandten Organisationen als Kollektivmitglieder vertreten, die Teilgebiete des Natur- und Umweltschutzes bearbeiten (so u.a. Alpen- verein, Tierschutzverein, Jagdorganisationen, Försterverband, Orni- thologische Vereine u.a.m.). Die LGU gibt seit 1978 einen «Liechten- steiner Umweltbericht» heraus, in dem sie regelmässig zu umweltpoliti- schen Fragen Stellung nimmt. Sie betreut auch das bedeutendste Naturschutzgebiet des Landes, das Ruggeller Riet, - ein Flachmoor im Ausmass von fast 100 ha (IUCN/WWF-Projekt 1367) - und vertritt 76
	        

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